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Lösung
am 22.11.2022 15:01
Hallo,
ich nutze aktuell den Tarif Red Internet & Phone 250 Cable. Die Mindestvertragslaufzeit ist bis April 2024.
Zum 01.01. werde ich jedoch umziehen und kann den Tarif daher nicht mehr nutzen, da an der neuen Adresse nur der folgende Tarif verfügbar ist:
GigaZuhause 16 DSL inkl. Regiozuschlag
Was muss ich nun tun? Kann ich den jetzigen Tarif einfach per Sonderkündigungsrecht zum 31.12. kündigen?
Vielen Dank vorab und Grüße
am 22.11.2022 15:32
Ein sonderkündigungsrecht gibt es da nicht, denn wenn es technisch möglich ist, dann zieht der Vertrag mit um. Also musst du auf jeden Fall einen Umzug melden und dann wird geprüft, ob an deinen neuen Wohnort der Vertrag realisiert werden kann. In der Regel wird dann, falls es technisch nicht möglich ist, der Vertrag von seitens Vodafone beendet.
am 22.11.2022 18:35
22.11.2022 19:23 - bearbeitet 22.11.2022 19:30
@AdlerAuge schrieb:Ein sonderkündigungsrecht gibt es da nicht, denn wenn es technisch möglich ist, .
So stimmt das nicht, Der Kunde ist nicht auf VF angewiesen, ob die da nun prüfen oder nicht. Zudem, wenn nicht mal Kabel angeboten wird. Mach was im Gesetz steht. Jetzt kündigen und du bist im Dezember weg. Sollte VF Zicken machen, nicht einschüchtern lassen. Vorsichtshalber einen screenshoot von der Verfügbarkeitsabfrage machen schadet nicht.
Abs.2 § 60 TKG - Umzug - dejure.org
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 2. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."
@MasterScorpion Ich bin ja bei euch, wenn es darum geht, aus Bequemlichkeitsgründen etwas zu widerrufen, was es garnicht gibt (angebliche Verträge ohne Kundenzustimmung) aber hier eine Umzugsmeldung zu machen, wo nicht mal feststeht, wann dann die 1-monatige Kündigungsfrist zu laufen beginnt, kann vom Kunden nicht verlangt werden. Und wenn später VF behaupten sollte, die Datenbank sei fehlerhaft o. ä. kann nicht dem Kunden zugerechnet werden. Das ist dann das Problem von VF.
22.11.2022 23:32 - bearbeitet 22.11.2022 23:33
Hätte der Gesetzgeber dann eben besser definieren sollen.
Die Umzugsmeldung sollte gemacht werden damit ordnungsgemäß Vodafoneseitig das laufen beginnen (Verfübarkeitsprüfung, entsenden eines Technikers etc.).
Denn aus Erfahrung wissen wir beide das ein selbstverfasster Brief meistens nach hinten losgeht bzw. es viel Klärungsbedarf gibt.
Und wenn ich kurz in meinem Kopf rate würde wohl das Datum der Meldebescheinigung für die Fixierung ausreichend sein.
(In alten Threads wird der Tag des Umzugs als Frist erwähnt - ist aber schon ne weile her)
Als Alternative kann man natürlich auch nichts machen, umziehen, den Vertrag an der alten Adresse weiter laufen lassen und bezahlen.
am 23.11.2022 10:08
@MasterScorpion Ich wüsste nicht, was hier noch besser zu definieren wäre. Ausnahmsweise ein Text, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Es ist Sache von VF, ihre Datenbank in Ordnungzu halten und bei einer Kündigung, die ordungsgemäß zugestellt und empfangen wird, haben sie ein ganzes Monat Zeit das auch zu prüfen. Hier steht VF auf verlorenem Posten
am 23.11.2022 11:13
Im konkreten Fall eher Off-Topic, passiert aber in kleinen Häusern öfters:
Lt. Verfügbarkeitscheck ist in der neuen Wohnung Kabel-Internet verfügbar.
In der Praxis bedeutet das aber zunächst nur, dass ein aktiver HÜP vorhanden ist und der Vermieter keine Vermarktung wünscht.
Für den Kunden ist also zunächst mal alles in Ordnung und wenn er selbst nicht auf die Idee kommt, mal mit dem Vermieter zu rreden, kommt am Umzugstag vielleicht die böse Überraschung. Kein HAV vorhanden, Vermieter ist zwar anwesend, will sich aber nicht auf die Schnelle entscheiden, (Potausgleich ist auch nicht vorhanden) usw.
Wie lange muss man den Zustand eigentlich als Kunde ertragen? Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass Vodafone auch nur eine Kontaktaufnahme vorab zum Vermieter tätigt. Man ließt ja sogar auch hier regelmäßig, dass sich der Kunde um Unterschriften für Gestattung kümmern muss.
am 23.11.2022 12:29
@HausHelene Das ist aber ein ganz anderer Fall. Persönlich würde ich sagen, das kann VF nicht zum Nachteil gereichen. Hier sehe ich schon auch den Kunden in der Pflicht. Wie lange er das hinnimmt, dass sich sein Vermieter nicht entscheiden will, liegt ja wohl nicht an VF. Also nur "die anderen" machen lassen, geht auch nicht. Zumal es kein "Kundenproblem" ist, sondern eine Vermieter - Mieter Sache.
am 23.11.2022 17:02
Stimmt - es ist klar definiert - der Umzug gilt ab Meldedatum.
am 23.11.2022 22:16
Mir ist noch unklar, woher @Marius17 die Info hat.
Einzig wegen des Eintrags in der Datenbank muss das imho nicht reichen. Ich rede hier nicht von Fehlern.
Ein Voreigentümer kann z.B. eine Sperre eintragen lassen und der aktuelle Eigentümer weiss nichts davon.
Aufgrund des katastrophalen Zustands bei DSL spricht allerdings nichts dafür.