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Lösung
am 20.02.2023 21:57
Hallo,
Ich ziehe zum 01.04.2023 aus meiner Wohnung aus und verlasse Deutschland an diesem Tag endgültig.
Mein Vertrag bei Vodafone für CableMax 1000 läuft allerdings am 21.10.2023 aus.
Ich habe versucht, Vodafone über das Formular für das Land Baden-Wüttenberg zu kontaktieren und die Situation erklärt (einschließlich der Tatsache, dass ich eine Abmeldung senden würde, sobald ich sie im März habe), aber sie haben geantwortet, dass ich bis zum 21.10.2023 nicht kündigen kann.
Ich weiß, dass es anderen Leuten gelungen ist, nach Erhalt einer Abmeldung zu kündigen.
Ich bin mir sicher, dass ich nicht bis zum Vertragsende weiterzahlen müsste, wenn ich ins Ausland ziehe und eine Abmeldung schicke. Können Sie mir bitte erklären, wie ich nach Erhalt einer Abmeldung wegen Umzug ins Ausland ordnungsgemäß kündigen und die Zahlung einstellen kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Angelo
am 20.02.2023 22:08
Von der Telekom gibt es hierzu folgenden Hinweis:
"Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von einem Monat eingeräumt.
Eines der folgenden Dokumente benötigen wir z. B. als Nachweis:
Da das TKG auch für Vodafone gilt würde ich mich nicht abwimmeln lassen und schriftlich (FAX, Einschreiben) das Sonderkündigungsrecht einfordern.
am 20.02.2023 23:17
Hallo @AngeloDB ,
hast du eine Kündigung geschrieben oder vorerst nur eine Anfrage gestellt?
Falls es nur eine Anfrage war, bitte noch kündigen.
Ohne Nachweis wird eine Kündigung erst einmal fristgerecht bestätigt.
Erst nach Eingang des Nachweises (Abmeldebescheinigung) wird die Kündigung umgewandelt.
Dann greift das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Von daher ist die Antwort aktuell völlig korrekt.
Sobald du die Bescheinigung hast, reiche sie bitte ein.
Es macht im Moment überhaupt keinen Sinn, irgenwelche Faxe zu senden oder ein Sonderkündigungsrecht einzufordern. Dazu fehlt noch die Grundlage. Ohne Abmeldung (oder anderen definitiven Nachweis) kann keine vorzeitige Kündigung bestätigt werden.
Viele Grüße, Ines
am 20.03.2023 07:25
Hallo,
Ich verlasse das Land zum 31.03.2023, um ins Ausland zu ziehen und erhalte noch am selben Tag eine Abmedlung vom Bürgerbüro.
Ich würde gerne wissen, ob ich den Router (ich habe einen CableMax-Vertrag) bereits an Vodafone zurücksenden kann und dann eine Kopie meiner Abmeldung senden, um den Vertrag zu kündigen.
Wenn ja, an welche Adresse soll ich den Router schicken? Und an welche Adresse schicke ich meine Kündigung mit Abmeldung für die außerordentliche Kündigung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Angelo