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am 16.12.2021 08:38
Guten Tag zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn über das Kontaktformular wurde ich nur abgewürgt.
Im MeinKabel Kundenportal hat man ja eine Einsicht wann der letztmögliche Kündigungstermin ist,
dies war bei mir der 15.11.21.
Vertragsbeginn:02.09.2017
Frühestmögliches Vertragsende:16.12.2021
Letztmöglicher Kündigungseingang bis:15.11.2021
Ich habe also am 15.11.21 meinen Vodafone Red Internet & Phone 100 Cable Vertrag über das Kontaktformular gekündigt.
Nun wurde mein Vertrag bis zum 02.09.2022 Verlängert da ich angeblich nicht fristgerecht gekündigt habe.
Ich ziehe mit meiner Partnerin zusammen und in ihrem Haushalt gibt es bereits einen Internetanschluss eines anderen Anbieters.
Wir brauchen nun wirklich nicht 2 Provider, ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
16.12.2021 09:39 - bearbeitet 16.12.2021 09:40
Das Problem ist, dass sich die Gesetzeslage erst zum 01.12. geändert hat und die Website da etwas voreilig in der Anzeige war. Rechtlich bindend sind lediglich die Angaben auf den Rechnungen sowie auf deinen ursprünglichen Vertragsunterlagen - die Onlineanzeige ist lediglich unverbindlich.
Für Kündigungen vor dem 01.12. galten daher die alten Spielregeln - also z.B. die einjährige Verlängerung, wenn nicht fristgerecht mit 3 Monaten Vorlauf zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Dies würde bei dir mit Vertragsabschluss im September '17 dann ja auch passen...
Erst für Kündigungen ab dem 01.12. gelten die "neuen" Spielregeln, also tägliche Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist.
Davon abgesehen bedingt ein Umzug KEIN allgemeines Sonderkündigungsrecht - auch nicht, wenn am neuen Standort bereits eine anderweitige Internetleitung verfügbar ist. Der Gesetzgeber hat hier lediglich für den Fall der Nichtverfügbarkeit am neuen Standort ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen (-> §60 TKG😞
* Leitung wie vertraglich vereinbart am neuen Standort realisierbar (egal ob anderweitige Leitung vorhanden ist oder nicht) -> Vertrag zieht unter Beibehaltung aller vertraglichen Vereinbarungen (Preis, Geschwindigkeit, Kündigungsfristen) mit um -und- es darf eine Umzugsgebühr maximal in der Höhe der Neuinstallationsgebühr erhoben werden
* Leitung wie vertraglich vereinbart am neuen Standort NICHT realisierbar -> Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Kündigungsfrist frühestens zum Umzugstermin, Nachweis über Umzug kann vom Anbieter eingefordert werden
Wie gesagt: Ob dort schon eine Leitung vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle - es geht beim Umzug lediglich um die Machbarkeit. Ansonsten bist du an die normalen Vertragsmodalitäten gebunden.
am 16.12.2021 10:39
Du kannst deine Kündigung nach alten Recht widerrufen und dann den Vertrag nach neuen TKG-Recht (1.12.2021) jederzeit mit einmonatiger Frist kuendigen, da bei deinem Internet & Phone Cable Vertrag die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.
am 16.12.2021 12:04
@reneromann Bisher habe ich noch nicht herausgefunden, was der erste Satz in § 60 bedeuten soll:
"Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ..."
Was ist, wenn er sie nicht weiterführen möchte? Meiner Meinung nach sollte dort "kann" stehen.
Aber das Problem "Sonderkündigung" wird im Lauf der Zeit verschwinden, wenn die Verträge so nach und nach aus der MVLZ rausfallen. Dann ist auch egal, was dort steht "möchte" oder "kann".