Kündigung im Falle eines Umzugs?
Sodasohn
Daten-Fan
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Guten Tag werte Community,

vorab bitte ich um Entschuldigung, sollte meine Frage bereits irgendwo und irgendwann gestellt oder aber hiermit an der falschen Stelle eingestellt worden sein.
Gerade bin ich aufgrund massiven DSL-Problemen bei einem anderen Anbieter (angebliches dreißigtätiges Sonderkündigungsrecht bei 1&1) im Begriff, zu Vodafone und in dessen Kabeltarif zurückzukehren.
Meine Frage, mit der ich mich heute an euch wenden möchte, ist:
Meine berufliche und damit auch den Wohnort betreffende Situation ist momentan vage.
Sodass es passieren könnte, dass ich in Bälde entweder zurück zu meinen Eltern ziehen oder aber mich nach einer anderen Wohngemeinschaft umsehen muss. In beiden Fällen ist dann sehr wahrscheinlich bereits ein Internetanschluss vorhanden - bei meinen Eltern mit der Telekom (DSL) auf jeden Fall. 
Gibt es diesen Fällen eine Möglichkeit, aus dem Vertrag vorzeitig, vor Ende der sogenannten Mindestlaufzeit, entlassen zu werden?
Oder muss ich den Vertrag auch ohne Nutzung gleichwohl weiterbezahlen, solange in der neuen Wohnung technisch gesehen ein Kabelanschluss möglich ist?
Und was ist für den Fall, dass dort sogar bereits ein Kabelanschluss besteht?
Um meine Situation besser einschätzen zu können, füge ich noch an, dass ich jüngst mit dem aktuellen Auftrag für einen neuen Vertrag bei Vodafone -nicht- von den Neukundenpreisen profitiere. 

Mit freundlichen Grüßen!

Sodasohn  
 

 

1 Akzeptierte Lösung

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reneromann
SuperUser
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Im Fall eines Umzugs gibt es nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss am neuen Standort nicht mehr genau so erbracht werden kann, wie er abgeschlossen wurde.

Es gibt hingegen KEIN Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Standort der Anschluss erbracht werden kann, jedoch nicht benötigt wird, weil bereits ein anderweitiger Anschluss vorhanden ist. VF macht hier nur dann eine Ausnahme, wenn am anderen Ort ein Anschluss von VF selbst vorhanden ist - Anschlüsse anderer Anbieter zählen hingegen nicht.

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2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
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Im Fall eines Umzugs gibt es nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss am neuen Standort nicht mehr genau so erbracht werden kann, wie er abgeschlossen wurde.

Es gibt hingegen KEIN Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Standort der Anschluss erbracht werden kann, jedoch nicht benötigt wird, weil bereits ein anderweitiger Anschluss vorhanden ist. VF macht hier nur dann eine Ausnahme, wenn am anderen Ort ein Anschluss von VF selbst vorhanden ist - Anschlüsse anderer Anbieter zählen hingegen nicht.

Sodasohn
Daten-Fan
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Danke für die postwendende Antwort! Das ist also das gesuchte Lösungswort, wenn auch nicht ersehnte.