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Lösung
am 08.11.2024 14:00
Hallo VF-Gemeinde.
wir haben Ende Juli spontan die Zusage für eine neue Wohnung erhalten und mussten uns dann auch spontan um alle vertraglichen Dinge mit der alten Wohnung kümmern. Eines war die Kündigung von VF-Internet über Kabel. Dazu habe ich auf der VF-Seite nachgesehen, wie ich vorgehe und dort wurde auf die Rufnummer 0800 50525448 verwiesen. Also rief ich dort an und dort wurde mir zu meiner Überraschung gesagt, dass ich sofort hier am Telefon kündigen könnte, gerne zum 31.08., wie es mein Wunsch war.
Meine Freundin, die genau so überrascht bei der ganzen Aktion neben mir saß, hat gleich darauf das Gleiche bei ihrem Anbieter gemacht. Das ging genau so problemlos.
Sie bekam dann irgendwann Anweisungen, wie sie den Router zurück senden soll und in dem Zuge habe ich bei VF angerufen, wie ich vorgehen solle. Dort wusste man nichts von der Kündigung. Mit der Rufnummer, die ich zur Kündigung angerufen hatte, wussten die auch nichts anzufangen, aber man könnte die Kündigung zu Oktober jetzt aufnehmen. Damit war ich nicht einverstanden. Die Dame könne da nichts machen, ich sollte eine Beschwerde schreiben.
Dann habe ich eine Beschwerde geschrieben, ein Bildschirmfoto von der Anrufliste (mit Nummer, Uhrzeit und Dauer des Gespräches) übersandt und vorsorglich die Einzugsermächtigung entzogen.
Seitdem gab es von VF ein Schreiben über eine Kulanzgutschrift (die den zusätzlichen Zeitraum und die Kosten nicht ganz abdeckt), eine Abbuchung, die ich über meine Bank zurückgehen ließ und eine Mahnung, inkl. Gebühr für die Rücklastschrift.
Am Ende geht es um wenige Euros, aber eben auch darum, dass ich die Kündigung ordnungsgemäß durchgeführt habe und nun trotzdem Ärger habe.
Ich vermute, dass der Mensch am Telefon bei der Kündigung einfach vergessen hat, einen Knopf zu rücken o.ä. aber es gibt bei VF kein Verfahren, damit umzugehen, außer mit den schwarzen Peter zuzuschieben (es hätte mir ja auch auffallen müssen, das da noch keine Bestätigung gekommen sei - als wenn ich bei dem ganzen Umzugsstress das nicht auch hätte übersehen können - und überhaupt, wieso muss ich das jetzt nachweisen?!).
Bevor ich Verbraucherschutz oder Anwalt deutlich mehr Geld gebe, als der aktuelle Streitwert meine Frage, was ich hier noch tun kann? Habt ihr etwas vergleichbares erlebt?
Gruß
M
am 08.11.2024 14:25
Kündigungen erfolgen ausschließlich Schriftlich! Am Telefon kann niemand eine Kündigung entgegen nehmen, da hat man dir Mist erzählt.
am 08.11.2024 16:14
" Dazu habe ich auf der VF-Seite nachgesehen, wie ich vorgehe und dort wurde auf die Rufnummer 0800 50525448 verwiesen."
Kannst du erklären wie du zu dieser Rufnummer gelangt bist bzw. auf eine Hotline verwiesen wurdest wenn du dich so durchklickst?
Weil ich schaffs da nicht zu einer zu kommen.
Ist die Mindestvertragslaufzeit schon abgelaufen gewesen?
AGB's 5.5.1 - Kündigungen müssen in Textform erfolgen
am 09.11.2024 01:28
Die Rufnummer könnte die der Kündigungsrückgewinnung sein, wenn man die Kündigung vormerken lässt...
am 10.11.2024 10:59
Das hieße, da hätte mir VF gleich zwei Mal Mist erzählt (beim ersten und beim zweiten Telefonat) und die Kündigung beim zweiten Mal dennoch effektiv umgesetzt. Ich vermute, VF nimmt Kündigungen telefonisch an (wie auch O2, der Anbieter meiner Freundin, bi dem das problemlos ging).
am 10.11.2024 11:00
Reproduzieren kann ich das nicht mehr. Entweder hat die Suche auf den Seiten von VF die Nummer zu Tage gefördert, die Suchmaschine meines Vertrauens oder der Chatbot TOBi.