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am 12.04.2021 17:51 - zuletzt bearbeitet am 12.04.2021 18:52 von Kurtler
Hallo liebe Vodafoner
Habe heute eine Zahlungsaufforderung vom Königs Inkasso bekommen.
Ich zitiere "Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde die hier streitgegenständliche Forderung vor Durchführung des gerichtlichen Verfahrens von der Firma Vodafone GmbH an uns rechtwirksam abgetreten..."
1. Die Forderung ist von 2015, ich weis nicht was ich da von Vodafone gekauft haben soll. Da steht einfach nur Hauptforderung 1
2. Jetzt wird es Komplizierter: Ich schreibe hier über den Account meines Bruders, in seinem Wissen, wir wohnen zusammen.
Denn ich habe keine Kunden- oder Rufnummer bei Vodafone, weshalb ich es nicht schaffe an dem Anrufroboter vorbei zu kommen. Und über die Nummer meines Bruders kann mir ebenfalls nicht geholfen werden.
Bin verzweifelt, was mach ich denn nun? Ich muss doch wissen woher die Summe kommt.
Ich habe in den letzten Jahren auch keine Post bekommen, So können sie mir doch keine Zinsen berechnen?!
Ich fühle mich ziemlich überrumpelt, oder ist es gar ein xxx?
Habe einen Teil des Schreibens angehängt, die seite weiter unten geht es nur noch weiter mit den Zinskosten von 2015 bis zum 7.4.2021
Edit: @Texasritter Ich habe das mal von Fedback in den Bereich Vertrag verschoben. Gruß Kurtler
am 12.04.2021 18:26
Du kannst das Schreiben getrost vergessen, weil diese Forderung schon lange verjährt ist. Außer es gäbe dafür einen Mahnbescheid.
Außerdem wenn das über Whats App gekommen ist, dann brauchst du das gar nicht zu beachten.
Gruß Kurt
am 12.04.2021 18:32
Im Schreiben steht das die Verjährungsfrist 30Jahre beträgt und in der Forderungsaufstellung steht Hauptforderung 1.
Weiß leider nicht um was es geht.
Und halt das Durchführung der Forderung von Vodafone rechtswirksam an KönigsInkasso abgetreten wurde.
Ne es ist schon als Post gekommen, habe es nur Fotographiert und via Whatsapp auf den PC geschickt.
12.04.2021 18:34 - bearbeitet 12.04.2021 18:35
Das mit den 30 Jahren ist schon richtig. Das gilt aber nur dann, wenn dafür ein Mahnbescheid besteht. Wenn dem so wäre dann müsstest du das bezahlen. Da kommst du nicht mehr raus.
Ich habe mir die Aufstellung mal näher angesehen, dafür wurde scheinbar 2016 ein Mahnbescheid beantragt. Aber das müsstest du selber am besten Wissen.
Gruß Kurt
am 12.04.2021 18:36
Wie finde ich heraus ob ein Mahnbescheid besteht?
Danke Dir schonmal Kurt, endlich mal einen heute der tatsächlich weiterhilft.
am 12.04.2021 18:36
@Kurtler schrieb:
Du kannst das Schreiben getrost vergessen, weil diese Forderung schon lange verjährt ist. Außer es gäbe dafür einen Mahnbescheid.
Und den scheint es zu geben - weil die "MB Gebühren" sowie "MB Gerichtskosten" in 2016 darauf hindeuten, dass dieser 2016 erwirkt wurde. Und in 2016 gab es wohl sogar einmal "Zwangsvollstr.Kosten GV" - was auf eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher schließen lässt, die anscheinend fruchtlos war - wahrscheinlich wurde damals ein Offenbarungseid abgegeben.
Und diese 9xx € könnten auch aus einem TV- oder Internetvertrag herrühren, der vorzeitig gekündigt und/oder gar nicht bezahlt wurde - das muss nicht zwingend ein Gerätekauf o.ä. sein. Die Summe könnte ungefähr mit einem 24-Monatsvertrag für 40 € pro Monat übereinstimmen, dier nie bezahlt wurde...
am 12.04.2021 18:37
Den würde ich mir vom Königs Inkasso zusenden lassen.
Gruß Kurt
am 12.04.2021 18:38
Habe das später auch gesehen, das MB im Jahre 2016 beantragt wurde. Also besteht die Forderung weiter.
Gruß Kurt
12.04.2021 18:42 - bearbeitet 12.04.2021 18:43
Ja, aber ich weiß halt leider echt nicht. Das ich jemals was mit Vodafone zutun hatte. Hatte auch nie Post meine ich. Liegen halt schon ein paar Jahre dazwischen.
Danke Euch.
Also werde mir den nun von Königs Inkasso zusenden lassen und wenn dem so ist, beiße ich in den sauren Apfel.
Und sonst ist der Fall vorbei.
Danke Euch, schönen Abend noch.
Mir fällt gerade noch ein das ich 2015 gerade mal 15Jahre alt war. Ist das erwähnenswert?
12.04.2021 18:45 - bearbeitet 12.04.2021 18:46
Wie gesagt lasse dir den MB schicken und schaue dann darauf, auf wen er ausgestellt wurde. Wenn nicht auf dich, dann bist du raus. Wenn doch auf dich ausgestellt, dann kommst du da nicht mehr raus, egal ob die Forderung zu Unrecht besteht. Weil du hattest damals keinen Widerspruch gen den MB eingelegt.
Gruß Kurt