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Lösung

Kündigung Internet PREMIUM 120 keine Rückmeldung
alexxytraz
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

ich habe meinen Kabelvertrag Internet PREMIUM 120 nun bereits 3x über euer Formular gekündigt und bisher keinerlei Rückmeldung erhalten und auch bei mein Vodafone ist nichts hinterlegt.

 

Der Vertrag exisitert schon seit über 4 Jahren daher sollte die Kündigungsfrist nur einen Monat betragen. Jeder Tag an dem die Kündigung nicht von euch bearbeitet wird kostet mich im Endffekt.

 

Ich würde mich über eine Rückmeldung zu der Kündigung oder eine Möglichkeit den Status der Kündigung zu erfahren sehr freuen.

 

Eure Hotline die nach der Kündigung erscheint bei der man angeblich über den Status abfragen kann ist lt. der Bandansage ausser Betrieb 0800 130 808 04

 

Das alles bestätigt mich nur bei euch nicht mehr bleiben zu wollen da der Service echt keine Katastrophe ist und nur von der Leistung des Internets noch unterboten wird.

 

Ist es möglich hier eine Rückmeldung über den Status zu erhalten?

2 Antworten 2
Peter_Co
Giga-Genie
Giga-Genie

Da dies hier seit August nur noch ein Kunden-helfen-Kunden-Forum ist und für deine Frage Einblick in deine Vertragsdaten erforderlich ist, kann dir hier niemand helfen. Nutze die offiziellen Kontaktkanäle (wobei von denen wohl alles besser funktioniert als per Telefon):

 

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

reneromann
SuperUser
SuperUser

@alexxytraz  schrieb:

Jeder Tag an dem die Kündigung nicht von euch bearbeitet wird kostet mich im Endffekt.


Nein, das ist falsch. Für die Berechnung der Kündigungsfrist spielt -und zwar überall- alleine der (nachgewiesene!) Tag des Kündigungseingangs eine Rolle - egal wie lange der gekündigte Vertragspartner für die Bearbeitung der Kündigung braucht.

 

Wenn du also den Nachweis des Eingangs hast, läuft ab dem Moment die Kündigungsfrist, und zwar egal ob die Kündigung nun am nächsten Werktag oder auch erst 4 Wochen später bearbeitet wird. Im Zweifel hat der (gekündigte) Vertragspartner ab Ablauf des Vertrages dann eben keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Zahlungen, da er dann -durch seine verspätete Bearbeitung- selbst den Grund für die Verzögerung geliefert hat.