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Antwort
Lösung
am 03.10.2023 16:12
Vor langer Zeit hat mein Vermieter entschieden von Kabel Vodafone zum anderen Anbieter zu wechseln. Nun soll ja laut BGH Urteil ab Ende Juni 2024 freie Anbieterwahl sein. Nun ist die Frage ob man dann wechseln kann ? Aktuell scheint zumindest die Website noch zu sagen nur DSL. Und wie ist es bei neu DSL Anschluss kann man mitten drin wechseln ? Falls es möglich sein wird Anbieter frei zu wählen.
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am 03.10.2023 16:18
Hi,
du meinst vermutlich das fallende Nebenkostenprivileg. Dies bedeutet nur, dass der Vermieter die TV Grundkabelgebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen darf, sondern ich als Mieter die Nutzung verweigern kann und somit nicht dafür zahlen muss: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaf...
Welchen Internetprovider du wählen kannst, hängt immernoch von der indivuellen Verfügbarkeit dessen ab.
Grüße
am 03.10.2023 16:17
Es kommt immer darauf an, wer das Kabelnetz betreibt. Nur dort kannst du einen Vertrag über Kabelinternet abschließen. Wenn dein Vermieter Vodafone die sogenannte Multimediagestattung entzogen hat, darf Vodafone in diesem Haus allerdings kein Kabelinternet verkaufen. Darum wird dir in der Verfügbarkeitsprüfung dann auch nur DSL angeboten.
am 03.10.2023 16:18
Hi,
du meinst vermutlich das fallende Nebenkostenprivileg. Dies bedeutet nur, dass der Vermieter die TV Grundkabelgebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen darf, sondern ich als Mieter die Nutzung verweigern kann und somit nicht dafür zahlen muss: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaf...
Welchen Internetprovider du wählen kannst, hängt immernoch von der indivuellen Verfügbarkeit dessen ab.
Grüße
am 05.10.2023 16:58
Danke für eure Informationen hatte gehofft ich kann dann endlich wieder zurück zu Kabel-Internet weil DSL sinkt und sinkt. Ich hoffe das es sich vielleicht noch ändert.