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Lösung
am 26.02.2023 17:12
Hallo.,
ich hatte im Oktober 2022 formgerecht meinen Kabelvertrag gekündigt. Im Zuge der Kündigung hatte ich auch meinen Kabelreceiver (nebst Smartcard) per DHL an Vodafone zurückgesendet. Über das Online-Portal von DHL konnte ich die erfolgreiche Zustellung des abrufen.
3 Monate später erhalte ich nun von einer Fa. Riverty ein Inkassoschreiben. Kennt jemand dieses Unternehmen?
Ich kann die Forderung leider nicht nachvollziehen, denn der Vertrag wurde ja formgerecht mit erfolgreicher Retoure beendet.
Leider kann ich - vermutlich aufgrund der Kündigung - nicht mehr mit Vodafone unter meiner Kundennummer Kontakt aufnehmen,. Telefonisch wird man nach der EIngabe der Kundennummer stets auf Fa. Riverty verwiesen?
Mit Fa. Riverty hatte ich schon telefonischen Kontakt. Die Dame war sehr freundlich. Ich bat darum mir gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss. Das ist leider nun schon über 2 Woche her. Bislang habe ich jedoch keine Rückmeldung. Weder von Vodafone noch von Riverty.
Ich hatte in der Zwischenzeit sowohl über das Online-Portal von Riverty als auch unter der angegebenen E-Mail Adresse für Rückfragen schriftlich um Feedback (unter Angabe der Vorgangsnumer) gebeten. Leider kein Feedback!
Hat jemand hier Erfahrung mit Riverty? Das ganze erscheint mir mittlerweile dubios, Mindestens ist es für einen jahrelangen Vodafone Kunden ärgerlich sich damit auseinandersetzen zu müssen.
Gibt es evtl. hier einen Ansprechpartner von Vodafone der für solche Fälle als Ansprechpartner dient?
Grüße
Hannes
am 26.02.2023 17:45
Die Rücksendung der Geräte reicht NICHT als Kündigung!
Du müsstest vorher schon ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt haben - das Zurücksenden der Geräte ist NICHT ausreichend und befreit NICHT von etwaigen Zahlungsverpflichtungen aus den Verträgen!
am 26.02.2023 18:51
Er schreibt doch: "ich hatte im Oktober 2022 formgerecht meinen Kabelvertrag gekündigt. "
Was ist an dem Satz so schwer zu verstehen?
Ist es bei Vodafone üblich, dass keine Mahnung verschickt wird, sondern sofort ein Inkassounternehmen beauftragt wird?
Wäre so was überhaupt gesetzeskonform? Du hast es doch immer so wichtig mit den Gesetzen 🙂
am 26.02.2023 19:03
Da es hier keinen individuellen Support mehr gibt, solltest du einen Supportkanal nutzen.
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
Manche bevorzugen Fax oder Brief.
Wie erfolgreich das noch sein kann, nachdem das Inkassoverfahren schon läuft, kann ich als Nichtjurist nicht beantworten.
am 26.02.2023 19:43
@HausHelene schrieb:
Er schreibt doch: "ich hatte im Oktober 2022 formgerecht meinen Kabelvertrag gekündigt. "
Was ist an dem Satz so schwer zu verstehen?
Die Frage ist doch eher: Zu wann wurde gekündigt... Denn nur weil die Kündigung und die Geräte verschickt werden, entfällt ja nicht die Zahlungspflicht bis zum regulären Vertragsende.
@HausHelene schrieb:
Ist es bei Vodafone üblich, dass keine Mahnung verschickt wird, sondern sofort ein Inkassounternehmen beauftragt wird?
Wäre so was überhaupt gesetzeskonform? Du hast es doch immer so wichtig mit den Gesetzen 🙂
Ja, das ist gesetzeskonform. Bei Zahlungen, die nach dem Kalender bestimmt sind, braucht es keiner separaten Mahnung/Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, sondern der Schuldner ist mit Ablauf des Bezugszeitraums automatisch im Zahlungsverzug (vgl. §286 (2) BGB).
Und da die monatlichen Grundgebühren -wie der Name schon sagt- monatlich anfallen -und- in der Höhe dem Schuldner bekannt sind, braucht es keine zusätzliche Mahnung, damit sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet und de facto sogar ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.
am 26.02.2023 20:28
Wir könnten auch Fall näher nach dem TKG §27 argumentieren, nach dem das wiederum völlig anderst steht.
Im Zusammenhang mit irgendwelchen Sperren war da auch noch irgendwas.
Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.
Bist du Jurist?
am 26.02.2023 20:48
@HausHelene schrieb:
Wir könnten auch Fall näher nach dem TKG §27 argumentieren, nach dem das wiederum völlig anderst steht.
Ähm... wo steht im TKG irgendwas, was eine Pflicht zur Erstellung einer Mahnung betrifft, die das BGB schlägt?
Die dortigen Regelungen listen nur Verpflichtungen bzw. Auflagen auf, die die BNetzA den Firmen gegenüber auferlegen kann - das hat nichts mit dem Endkunden zu tun.
@HausHelene schrieb:
Im Zusammenhang mit irgendwelchen Sperren war da auch noch irgendwas.
Nein, im Zusammenhang mit Sperren gibt's nur die Verpflichtung, dass eine Sperre erst ab >= 100 Euro und frühestens mit 2-wöchiger Vorankündigung erfolgen darf und dann noch eine weitere Woche eingehende Telefonverbindungen möglich sein müssen.
Beides hat aber keine Auswirkung auf die Regelungen zum Zahlungsverzug aus dem BGB...
@HausHelene schrieb:
Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.
Merkt man...
@HausHelene schrieb:
Bist du Jurist?
Nein, aber ich bin durchaus in der Lage, das juristische Geschreibsel zu lesen und zu verstehen.
am 26.02.2023 21:55
Nur ein paar Titel dieses Forums aus der letzten Zeit:
Wie kommen diese (Nicht)-Kunden zu Mahnungen, wenn es doch gar keine gibt?
am 26.02.2023 22:35
1. Was stand in Ihrer letzten Rechnung als spätester Termin zur Kündigung und wann lief der (Mindestdauer)vertrag regulär aus ?
2. Wann haben Sie den Vertrag gekündigt und auf welchem Weg (FAX, Einschreiben, mit der Routerrücksendung ...) ?
3. Hat es seit November 2022 keine Nachricht von Vodafone gegeben ?
4. Lassen Sie sich von dem Inkassounternehmen die Beauftragung durch Vodafone bestätigen und widersprechen Sie schriftlich (FAX, Einschreiben) einer Ihrer Ansicht nach unberechtigten Forderung. Beachten Sie, dass unwidersprochene Forderungen auch zu einer Einmeldung bei der Schufa führen können.
5. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
Mahnung
https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-Mobilfunk/Erste-Mahnung-per-Post/td-p/699399
https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-Kabel/Mahnung-da-Rechnung-nicht-Bitte-melden-danke/td-p/2419714
26.02.2023 22:39 - bearbeitet 26.02.2023 22:39
@HausHelene schrieb:Wir könnten auch Fall näher nach dem TKG §27 argumentieren, nach dem das wiederum völlig anderst steht.
TKG §27 hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun
https://dejure.org/gesetze/TKG/27.html