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Lösung
am 05.08.2024 16:39
Hallo Zusammen,
an meinem Internetanschluss habe ich bereits eine Feste IPv4. Nachdem in meiner Konstellation kein Bridge Mode möglich ist (was mich mehrfach unzählige Stunden in der Hotline gekostet hat), würde ich gerne ein kleines IPv4 Subnet beauftragen wollen. Hier würde bereits ein 30er Subnetz (mit zwei nutzbaren IPs) reichen.
Technisch gesehen sollte dies möglich sein und die Anfrage ist sicher nicht neu. Bei Kunden, die bei anderen Providern sind, ist dies jahrelange Praxis.
Was muss man unternehmen, um hier an weitere Informationen zu kommen?
Schöne Grüße
am 05.08.2024 16:49
kontaktiere den Business Support
am 06.08.2024 00:09
@Sickhead78 schrieb:
Hier würde bereits ein 30er Subnetz (mit zwei nutzbaren IPs) reichen.
Nö, würde nicht - mal davon abgesehen, dass du bereits über ein /30er-Subnetz verfügst, wenn es sich um einen Business-Anschluss mit statischer IP handelt...
Hintergrund: Bei einem /30er-Netz hast du insgesamt 4 Adressen, davon gehen die Netzadresse (niedrigste Adresse) und die Broadcastadresse (höchste Adresse) ab, bleiben 2 Hostadressen übrig. Aber von diesen 2 Hostadressen braucht eine der VF-Router (auf der Gegenseite), ergo hast du damit nur EINE für dich nutzbare IP-Adresse.
Wenn überhaupt bräuchtest du mindestens ein /29-Netz mit dementsprechend 6 Hostadressen - ob die VF aber verteilt, kann dir maximal ein Business-Berater sagen.
am 07.08.2024 08:55
@reneromann
Das mit der Gegenstelle, dass ich die beiden Hostadressen mit einrechnen muss, war mir neu. Danke Dir. Dann ist es natürlich ein 29er Subnetz.
Leider komme ich mit der Business Support Hotline nicht weiter. Laut der Damen sind weitere IP -Adressen oder Adressbereiche nicht möglich. Was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann.
am 07.08.2024 12:06
@Sickhead78 schrieb:Nachdem in meiner Konstellation kein Bridge Mode möglich ist ...
dann steige doch auf ein eigenes Modem um (z.B. ARRIS CM3500)
Einschränkung: mit Kundeneigenen Geräten kann keine feste IP-Adresse im Vodafone West Gebiet (BW, Hessen, NRW) genutzt werden
in den übrigen Bundesländern gilt diese Einschränkung nicht