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Lösung
am 24.01.2022 18:22
Hallo liebes Forum,
mein vor 2 Jahren abgeschlossener Vertrag für Internet/Telefon und Fernsehen (CableMax 1000, Giga TV Cable und Vodafone TV Connect) läuft dieses Jahr im März ab. In den letzten Jahren war es immer so, dass sich die Bestandsverträge nach der Mindestlaufzeit um jeweils 1 Jahr verlängerten. es sei denn, man kündigte und schloss eventuell einen neuen Vertrag wieder über 2 Jahre ab.
Ich lese jetzt überall, dass es ein neues Telekommunikationsgesetz gibt, welches die automatische Verlängerung von dieser Art von Verträgen neu regelt. Also fragte ich bei der Vodafone-Hotline zu dieser Neuerung nach, ob das neue Gesetz auch für meinen "alten" Vertrag gelte und ob man mir das netterweise per E-Mail anschließend bestätigen könne:
Ich bin jetzt völlig ratlos, daher bitte ich um Eure Hilfe bei diesen 3 Fragen:
Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.01.2022 18:36
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst du jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen. Du hast dann quasi einen "Flex"- Vertrag.
Die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate gibt es nicht mehr.
am 24.01.2022 18:36
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst du jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen. Du hast dann quasi einen "Flex"- Vertrag.
Die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate gibt es nicht mehr.
am 25.01.2022 12:20
@CE38Danke für Deinen Hinweis!
Ist diese einmonatige Kündigungsfrist denn beidseitig? Also könnte auch Vodafone mit einmonatiger Frist mich kündigen?
am 25.01.2022 12:53
Grundsätzlich gelten Vertragslaufzeiten immer fuer beide Vertragspartner. Theoretisch kann dann auch dein Vertragspartner mit einmonatiger Frist kündigen. Durch das TKG gibt es aber eine Weiterversorgungspflicht bei einem beantragen Anbieterwechsel bis zur Umschaltung.
am 30.01.2022 18:45
Da gelöst schließ ich hier jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Beitrag im passenden Board.