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Hilfe benötigt – Info City und Vodafone Kabel Problem
Xelandar
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

 

Hallo Community,

 

ich hoffe, ihr könnt mir bei meinem aktuellen Dilemma mit Info City und Vodafone Kabel helfen. Hier ist meine Situation, den Vodafone reagiert auf die E-Mail nicht:

 

Ich habe erfahren, dass das Mietprivileg für Fernsehanschlüsse ab dem 1. Juli 2024 entfällt und frage mich, wie dies meinen Vodafone-Internetvertrag beeinflusst. Mein Eazy 40 Vertrag mit einer Internetgeschwindigkeit von 40 Mbit/s zum Preis von 17,99 Euro im Monat läuft noch bis zum 31. August 2024. Aufgrund der Mindestlaufzeit kann ich ihn nicht einfach kündigen. Und laut meiner Wohnungsgesellschaft und dem Kabel Anbieter werden ohne Einzelnutzvertrag alle Leitungen gekappt.

 

IMG-20231220-WA0005.jpg

 

https://www.wiro.de/blog/pressemitteilungen/2023/alle-mieter-brauchen-neuen-tv-vertrag.html 

 

Ich habe mit dem Kundenservice von Vodafone gesprochen und auch per E-Mail die Antwort erhalten, dass sich an meinem Internetvertrag nichts ändert. Allerdings herrscht bei mir Verwirrung, da ich keine klare Aussage darüber erhalten habe, ob ich meinen Vertrag weiterhin nutzen kann, obwohl meine Leitung gekappt wird, da ich nicht vorhabe, einen TV-Einzelvertrag bei Info City abzuschließen.

 

 

Die WIRO informiert darüber, dass ab dem 1. Juli 2024 alle Kabelanschlüsse gesperrt werden, für die kein Einzelnutzungsvertrag abgeschlossen wurde. Auch Zusatzprodukte wie Internet und Telefon können dann nicht mehr genutzt werden. Die Option, den Kabelanschluss zu behalten, besteht durch den Abschluss eines Einzelnutzer-Vertrags mit Info City, der derzeit für 9,99 Euro im Monat (Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate) angeboten wird.

 

Ich fühle mich in die Ecke gedrängt, einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, den ich nicht benötige, oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterhin Gebühren für den Internetvertrag zu zahlen, den ich dann nicht nutzen kann.

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder könnt mir Tipps geben, wie ich weiter vorgehen sollte? Ich bitte um eure Unterstützung und Ratschläge.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Beste Grüße,

Alex

14 Antworten 14

Ich habe Vodafone um Infomationen gebeten, was es hier für Möglichkeiten gibt, weil ich auf DSL umsteigen wollte aber eben als Tarifwechsel, mir ist klar das es nicht möglich sein wird einen Kabel Vertrag über die DSL Leitung laufen zu lassen. 

 

Das Nebenkosten Privileg ist ein Vertrag zwischen Bauherr (Vermieter) und dem Kabelanbieter, der Vermieter gibt die Kosten an seine Mieter weiter. Jetzt ab den 01.07.2024 dürfen diese Kosten nicht mehr an den Mieter weiter gegeben werden. Das heißt ich muss einen Extra Vertrag abschließen damit Vodafone mich weiter versorgen kann. Wenn ich den Vertrag nicht abschließe, kann Vodafone mich nicht versorgen. 

 

Ich habe den Tarifwechsel am 31.08.2022 gemacht und ich habe mir das FAQ mehr Mals durchgelesen und meine das zu diesem Zeitpunkt dies nicht drinnen stand. 

 

Da nicht der Bauherr bin kann ich Infocity den Drittanbieter nicht in Auftrag geben die Anschlüsse im Haus zu modernisieren. 

 

Ich sag Mal so, ich habe im kaufmännischen Bereich in einem Callcenter für Telekommunikation gearbeitet und war für die folgende Anfrage zuständig; Neuanschlüsse, Umzüge und für den übergangsphase bei Kunden tie auf eine schnellere Leitung geschaltete werden, also alle KD anfragen die etwas mit Anschaltung und Umschaltung von Anschlussen zu tun hatten. 

 

 

Und wenn wir nicht schalten könnten und der Kunde nicht der Eigentümer des Hauses war um Leitung zu legen oder die Vorraussetzung zu schaffen, bekam der KD eine SoKü angeboten oder die möglichkeit auf LTE umzusteigen. 

 

Also ich kann nicht sagen das ich Vodafone jetzt dafür verantwortlich gemacht habe dafür, sondern nur nach einem Alternativ Angebot gefragt habe, die aber sagen da passiert nichts und es ändert sich nicht. 

 

Und ich den 4 mal sagen das ich nicht vorhabe den Einzelnutzervertrag abzuschließen und deswegen nicht mehr mit Internet versorgt werden kann. 

 

Ich suche hier nur nach Antworten, ob das so alles vom Drittanbieter seine Richtigkeit hat, und habe gestern das FAQ erneut gelesen, ich empfinde es als eine *Unverschämtheit* das es auf so eine mühselige Art und Weise erfahren musste. 

 

Für mich ist das Problem nicht gelöste, weil ich mich immer noch Frage ob es doch die möglichkeit gibt, über eine Kundenrückgewinnungs Abteilung auf DSL Vodafone umzusteigen, weil ich ja schließlich mehrere Jahre Kunde bei Vodafone bin. 

 

Und das meine ich nicht fordernd, sondern ich erkundige mich nur nach entsprechenden Angeboten. 

 

Ich kann ihnen aus eigener Erfahrung sagen, den Mitarbeitern interessiert es persönlich nicht Stammkunden zu behalten und die Aussage "Aber ich bin Stammkunde.." oder mit der Kündigung drohen trifft auf taube Ohren zwar auf eine freundliche Art und Weise aber jucken tut es nicht wirklich, schließlich bekommen die Mitarbeiter auch mit einem Kunden wenger das gleiche Gehalt am Ende des Monats. 

 

Aber trotzdem möchte ich sagen das die Aussage das man ja vorher das auch zahlen müsste nicht direkt stimmt, weil der Vertrag über den Vermieter lief nicht über den Mieter. 

 


@Xelandar  schrieb:

Ich habe Vodafone um Infomationen gebeten, was es hier für Möglichkeiten gibt, weil ich auf DSL umsteigen wollte aber eben als Tarifwechsel, mir ist klar das es nicht möglich sein wird einen Kabel Vertrag über die DSL Leitung laufen zu lassen. 


Zum gleichen Preis wird Vodafone nichts machen - muss Vodafone auch nicht.

 


@Xelandar  schrieb:

Das Nebenkosten Privileg ist ein Vertrag zwischen Bauherr (Vermieter) und dem Kabelanbieter, der Vermieter gibt die Kosten an seine Mieter weiter.


Erst einmal schließt Vodafone keinen Vertrag mit dem Bauherren ab, sondern mit dem Gebäudeeigentümer oder der Eigentümerversammlung. Und der Bauherr muss schon gar nicht als Vermieter auftreten - das dürfte eher in den seltensten Fällen ein- und dieselbe (juristische oder natürliche) Person sein -- gerade bei älteren Häusern wäre es sogar eher unwahrscheinlich, dass die heutigen Firmen auch vor Jahrzehnten bereits die Bauherren waren.

 

Das Prinzip jedoch ist, dass der Eigentümer (oder die Eigentümerversammlung) einen Mehrnutzervertrag mit dem Kabelnetzanbieter (hier dann Infocity) für das komplette Gebäude (oder sogar mehrere Gebäude) abgeschlossen hat und die Teilkosten pro Wohneinheit dann an die Mieter umgelegt haben.

 


@Xelandar  schrieb:

Jetzt ab den 01.07.2024 dürfen diese Kosten nicht mehr an den Mieter weiter gegeben werden.


Korrekt - du sparst dir ab dem 01.07. also eben jene knapp 10 Euro pro Monat, die bisher der Vermieter über die Nebenkosten kassiert und an Infocity direkt weitergereicht hat.

 


@Xelandar  schrieb:

Das heißt ich muss einen Extra Vertrag abschließen damit Vodafone mich weiter versorgen kann. Wenn ich den Vertrag nicht abschließe, kann Vodafone mich nicht versorgen.


Im Prinzip richtig - nur steht in den AGB zu deinem Vertrag, dass du dich um den Kabelanschluss selbst kümmern musst.

 


@Xelandar  schrieb:

Ich habe den Tarifwechsel am 31.08.2022 gemacht und ich habe mir das FAQ mehr Mals durchgelesen und meine das zu diesem Zeitpunkt dies nicht drinnen stand.


Die FAQ haben rechtlich keinerlei Relevanz - wichtig sind die AGB sowie die Leistungsbeschreibung!

 


@Xelandar  schrieb:

Da nicht der Bauherr bin kann ich Infocity den Drittanbieter nicht in Auftrag geben die Anschlüsse im Haus zu modernisieren.


Hier sind schon zwei gedankliche Fehler:

a) Nicht der Bauherr müsste irgendwas in Auftrag geben, sondern wenn überhaupt kannst du das selbst in Auftrag geben, der Eigentümer muss nur zustimmen (was er über eine sog. Multimediagestattung bereits getan hat - sonst würde nämlich derzeit gar kein Kabelinternet funktionieren).

b) Warum sollten die Anschlüsse im Haus modernisiert werden? Dein Anschluss funktioniert doch - ergo muss da nichts modernisiert werden (mal davon abgesehen, dass die Modernisierung durch den Eigentümer nur genehmigt werden muss - er muss sie nicht selbst beauftragen).

 

Du kannst also sehr wohl -mit Genehmigung des Eigentümers/Vermieters- einen Anschluss bestellen und modernisieren lassen -- das muss nicht der Eigentümer/Vermieter machen.

 


@Xelandar  schrieb:

Ich sag Mal so, ich habe im kaufmännischen Bereich in einem Callcenter für Telekommunikation gearbeitet und war für die folgende Anfrage zuständig; Neuanschlüsse, Umzüge und für den übergangsphase bei Kunden tie auf eine schnellere Leitung geschaltete werden, also alle KD anfragen die etwas mit Anschaltung und Umschaltung von Anschlussen zu tun hatten. 


Sorry, aber das kann ich dir vorne und hinten bei den Fehlern, die du in deinen Ausführungen vorher schon gemacht hast, nicht glauben. Oder du hast keinerlei Ahnung gehabt, was du da gemacht hast -- was aber für CCA (leider) nicht weiter verwunderlich ist. Die Schnellbesohlung, die man da bekommt, reicht meist vorne und hinten nicht aus, um die rechtlichen Sachverhalte zu verstehen, um die es geht.

 


@Xelandar  schrieb:

Und wenn wir nicht schalten könnten und der Kunde nicht der Eigentümer des Hauses war um Leitung zu legen oder die Vorraussetzung zu schaffen, bekam der KD eine SoKü angeboten oder die möglichkeit auf LTE umzusteigen.


Schön, nur hat das mit deinem Fall nichts zu tun. Du HAST eine Leitung, die Voraussetzungen bestehen - du willst sie nur als Kunde nicht bezahlen. Damit lieferst DU den Grund für die Nichtverfügbarkeit, ergo muss dir NIEMAND entgegenkommen und du musst selbst die Kosten tragen, die durch DEINE Entscheidung entstehen. Genau so, als würdest du im Keller das Kabel durchschneiden und die Reparatur verweigern - dann musst du genau so weiter für den Anschluss bezahlen, obwohl die Leitung tot ist.

 


@Xelandar  schrieb:

Also ich kann nicht sagen das ich Vodafone jetzt dafür verantwortlich gemacht habe dafür, sondern nur nach einem Alternativ Angebot gefragt habe, die aber sagen da passiert nichts und es ändert sich nicht.


Vodafone muss dir kein Alternativangebot bieten - es steht in den AGB zu deinem Vertrag, dass du selbst für einen vollversorgen Kabelanschluss zu sorgen und für die damit einhergehenden Kosten aufkommen musst. Wenn du dies nicht willst, hast du selbst den Grund für die Nichtnutzbarkeit gestellt und da du dann selbst den Grund für die Nichtnutzung zu verantworten hast, gibt es keine Sonderkündigung.

 


@Xelandar  schrieb:

Ich suche hier nur nach Antworten, ob das so alles vom Drittanbieter seine Richtigkeit hat, und habe gestern das FAQ erneut gelesen, ich empfinde es als eine *Unverschämtheit* das es auf so eine mühselige Art und Weise erfahren musste.


Das hat alles seine Richtigkeit und die FAQ haben rechtlich keinerlei Relevanz. Relevant ist einzig das, was im Vertragswerk steht (u.a. in den AGB). In der derzeitigen Fassung der AGB von Februar 2023 (die sich aber im Wesentlichen schon seit Jahren nicht geändert hat und auch den eazy-Verträgen zu Grunde liegt) heißt es dazu:


1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz und an ein – je nach gewähltem Produkt – rückkanalfähiges Hausverteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Du bist also gemäß Punkt 1.3 aus Abschnitt A - Gemeinsame Bedingungen für Internet, Telefon und TV der ergänzenden Geschäftsbedingungen für Vodafone Internet-, Telefonie- und TV-Leistungen verpflichtet, für die Vorleistungen zu sorgen -- das ist eben jener Anschluss von Infocity. Wenn du die Vorleistungen nicht mehr selbst erbringen willst, stellst du Vodafone gemäß Punkt 1.3 leistungsfrei (sprich: Vodafone muss nicht mehr den Internetanschluss bereitstellen), während du selbst weiterhin an den Vertrag gebunden bist und bezahlen musst. Einzig Vodafone erhält dann unter diesen Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht - du hingegen nicht.

 


@Xelandar  schrieb:

Für mich ist das Problem nicht gelöste, weil ich mich immer noch Frage ob es doch die möglichkeit gibt, über eine Kundenrückgewinnungs Abteilung auf DSL Vodafone umzusteigen, weil ich ja schließlich mehrere Jahre Kunde bei Vodafone bin.


In der Regel nicht, wenn vor Ort ein Kabelanschluss von Vodafone bereitgestellt werden kann.

 


@Xelandar  schrieb:

Und das meine ich nicht fordernd, sondern ich erkundige mich nur nach entsprechenden Angeboten.


Wie gesagt - wenn ein Kabelanschluss verfügbar ist, vermarktet Vodafone primär diesen, um die Mietkosten der DSL-Leitung von der Telekom zu umgehen. Dass das dann für dich heißt, dass du einen zusätzlichen, ggfs. für dich unnützen, TV-Kabelanschluss bei Infocity bezahlen musst, spielt keine Rolle.

 


@Xelandar  schrieb:

Ich kann ihnen aus eigener Erfahrung sagen, den Mitarbeitern interessiert es persönlich nicht Stammkunden zu behalten und die Aussage "Aber ich bin Stammkunde.." oder mit der Kündigung drohen trifft auf taube Ohren zwar auf eine freundliche Art und Weise aber jucken tut es nicht wirklich, schließlich bekommen die Mitarbeiter auch mit einem Kunden wenger das gleiche Gehalt am Ende des Monats. 


Und warum sollte es Vodafone interessieren? Deine Kündigung geht im Rauschen unter.

 


@Xelandar  schrieb:

Aber trotzdem möchte ich sagen das die Aussage das man ja vorher das auch zahlen müsste nicht direkt stimmt, weil der Vertrag über den Vermieter lief nicht über den Mieter. 


Du hast vorher die x € über den Vermieter an Infocity bezahlt, jetzt sollst du sie direkt an Infocity bezahlen -- wo ist da der Unterschied? Das ist ein Taschenspielertrick par excellence - es entfällt halt nur der Umweg über den Vermieter (der aber daran eh nichts verdienen durfte und das nur 1:1 durchgegeben hat).

 

Das Infocity am Internetangebot von Vodafone nichts verdient und eben die Kosten für den Betrieb vom Kabelnetz -in das sich Vodafone "eingemietet" hat- alleinig über die TV-Grundgebühren deckt, ist halt für dich als Internet-Kunde blöd, wenn du TV nicht nutzen willst -- spielt aber rechtlich keine Rolle.

Ich bin mit dieser Situation sehr unzufrieden und möchte Ihnen meine Gründe dafür darlegen.

 

Sie haben in Ihrem Kommentar einige Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen oder die Sachlage falsch darstellen. Ich möchte diese Aussagen hier korrigieren und widerlegen.

 

Erstens haben Sie behauptet, dass Vodafone keinen Vertrag mit dem Bauherren, sondern mit dem Gebäudeeigentümer oder der Eigentümerversammlung abschließt. Das ist nicht richtig. Vodafone schließt einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber, in diesem Fall Info City, ab. Info City ist derjenige, der einen Mehrnutzervertrag mit dem Gebäudeeigentümer oder der Eigentümerversammlung hat. Dieser Vertrag regelt die Nutzung und die Kosten des Kabelanschlusses für das gesamte Gebäude. Vodafone ist nur der Anbieter der Internet- und Telefonleistungen, die über den Kabelanschluss laufen. Vodafone hat keinen Einfluss auf die Gestaltung oder die Kündigung des Mehrnutzervertrags.

 

Zweitens haben Sie behauptet, dass in den AGB zu meinem Vertrag steht, dass ich mich um den Kabelanschluss selbst kümmern muss. Das ist nicht richtig. In den AGB zu meinem Vertrag steht, dass ich für die Vorleistungen sorgen muss, die für die Erbringung der Internet- und Telefonleistungen erforderlich sind. Das bedeutet, dass ich einen funktionierenden Kabelanschluss haben muss, der von Info City bereitgestellt wird. Ich muss mich nicht um die Installation oder die Wartung des Kabelanschlusses kümmern. Das ist die Aufgabe von Info City. Ich muss auch nicht für den Kabelanschluss bezahlen, wenn ich ihn nicht nutzen will. Das ist mein Recht als Mieter.

 

Drittens haben Sie behauptet, dass ich selbst einen Anschluss bestellen und modernisieren lassen kann, mit der Genehmigung des Eigentümers oder Vermieters. Das ist nicht richtig. Ich kann nicht selbst einen Anschluss bestellen oder modernisieren lassen, weil ich keinen Vertrag mit Info City habe. Ich habe nur einen Vertrag mit Vodafone. Ich kann auch nicht die Genehmigung des Eigentümers oder Vermieters einholen, weil ich nicht der Vertragspartner von Info City bin. Ich bin nur ein Nutzer des Kabelanschlusses, der von Info City zur Verfügung gestellt wird. Ich habe keinen Einfluss auf die technischen oder vertraglichen Aspekte des Kabelanschlusses.

 

Viertens haben Sie behauptet, dass ich den Grund für die Nichtverfügbarkeit der Internet- und Telefonleistungen liefere, weil ich den Kabelanschluss nicht bezahlen will. Das ist nicht richtig. Ich liefere nicht den Grund für die Nichtverfügbarkeit, sondern Info City liefert den Grund für die Nichtverfügbarkeit. Info City hat mir mitgeteilt, dass es technisch nicht möglich ist, im Rostocker Kabelnetz das TV-Signal vom Internet-Signal zu trennen, weil beide miteinander verknüpft sind und dies der Fall ist, wenn das Netz veraltet ist. Das bedeutet, dass ich gezwungen bin, auch für das Kabelfernsehen zu bezahlen, das ich nicht benötige oder nutzen kann. Das ist eine Einschränkung meiner Wahlfreiheit und eine Benachteiligung gegenüber anderen Mietern, die andere Empfangsarten nutzen können. Das ist auch eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das seit Dezember 2021 in Kraft ist und das Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen abschafft. Das Nebenkostenprivileg erlaubte es den Vermietern, die Kabelgebühren über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen, auch wenn diese das Kabelfernsehen nicht nutzen wollten. Das ist nun nicht mehr erlaubt. Die Mieter haben nun das Recht, ihre Fernsehempfangsart frei zu wählen. Info City muss daher eine Möglichkeit schaffen, das TV-Signal vom Internet-Signal zu trennen, oder den Kabelanschluss kündigen.

 

Fünftens haben Sie behauptet, dass es keinen Unterschied macht, ob ich die Kabelgebühren über den Vermieter oder direkt an Info City bezahle. Das ist nicht richtig. Es macht einen großen Unterschied, ob ich die Kabelgebühren über den Vermieter oder direkt an Info City bezahle. Wenn ich die Kabelgebühren über den Vermieter bezahle, habe ich keine Möglichkeit, den Kabelanschluss zu kündigen oder zu wechseln. Ich bin an den Mehrnutzervertrag gebunden, den der Vermieter mit Info City abgeschlossen hat. Ich habe auch keine Möglichkeit, die Höhe der Kabelgebühren zu beeinflussen oder zu überprüfen. Ich muss einfach zahlen, was der Vermieter mir vorgibt. Wenn ich die Kabelgebühren direkt an Info City bezahle, habe ich mehr Freiheit und Flexibilität. Ich kann den Kabelanschluss kündigen oder wechseln, wenn ich mit dem Service oder dem Preis nicht zufrieden bin. Ich kann auch die Kabelgebühren vergleichen und verhandeln. Ich kann auch von den Angeboten und Aktionen profitieren, die Info City oder andere Kabelanbieter machen.

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Kommentar die Fakten und die Rechtslage klar dargestellt habe. Ich bin der Meinung, dass das Mietprivileg für das Kabelfernsehen eine ungerechte und unzumutbare Regelung ist, die meine Wahlfreiheit und meine Kostenkontrolle einschränkt. Ich bin nicht bereit, für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht benötige oder nutzen kann. Ich bin auch nicht bereit, einen langfristigen Vertrag mit einem Kabelanbieter abzuschließen, der mir nicht alle Sender anbietet, die ich empfangen möchte. Ich möchte eine transparente und faire Lösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Ich habe mich an Info City und Vodafone gewandt, um eine klare Auskunft über die technischen und finanziellen Aspekte des Kabelanschlusses zu erhalten und von seitens Vodafone keine ausführliche Auskunft erhalten. Deshalb habe ich mich auch an die Bundesnetzagentur gewandt, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur eine objektive und gerechte Entscheidung treffen wird, die im Einklang mit dem geltenden Recht steht.

 

Ich bin der Meinung, dass Vodafone mir die vertraglich vereinbarte Leistung, nämlich einen funktionierenden Internetzugang über den Kabelanschluss, erbringen oder mir eine Sonderkündigung anbieten muss. Ich habe einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen, der mir einen Internetzugang über das Kabelnetz von Info City garantiert. Dieser Internetzugang ist jedoch nicht mehr verfügbar ab dem30.06.2024, weil Info City mir mitgeteilt hat, dass es technisch nicht möglich ist, im Rostocker Kabelnetz das TV-Signal vom Internet-Signal zu trennen. Das bedeutet, dass ich gezwungen bin, auch für das Kabelfernsehen zu bezahlen, das ich nicht benötige oder nutzen kann. Das ist eine Einschränkung meiner Wahlfreiheit und eine Benachteiligung gegenüber anderen Mietern, die andere Empfangsarten nutzen können. Das ist auch eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das seit Dezember 2021 in Kraft ist und das Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen abschafft¹. Das Nebenkostenprivileg erlaubte es den Vermietern, die Kabelgebühren über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen, auch wenn diese das Kabelfernsehen nicht nutzen wollten. Das ist nun nicht mehr erlaubt. Die Mieter haben nun das Recht, ihre Fernsehempfangsart frei zu wählen. Info City muss daher eine Möglichkeit schaffen, das TV-Signal vom Internet-Signal zu trennen, oder den Kabelanschluss kündigen.

 

Vodafone ist verpflichtet, mir diese Leistung zu erbringen oder mir eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Wenn Vodafone diese Pflicht nicht erfüllt, habe ich das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das in § 323 Abs. 1 regelt, dass der Gläubiger (in diesem Fall ich) vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Schuldner (in diesem Fall Vodafone) die fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt. Dieses Recht gilt auch für Telekommunikationsverträge, wie das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 25.10.2017 entschieden hat. Ich bin der Meinung, dass in meinem Fall eine vergleichbare Situation vorliegt, da ich überhaupt keinen Internetzugang über den Kabelanschluss erhalten kann ab Juli . Ich habe Vodafone mehrmals aufgefordert, die Leistung zu erbringen oder mir eine Sonderkündigung anzubieten, aber keine zufriedenstellende Lösung erhalten. Ich bin daher berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen zu verlangen.

 

Naja ich werde den Beitrag jetzt schließen den ich habe die *Nase* voll und kein Bock auf Beiträge von irgendwelchen Mensch die mit Taschenspielertricks unterstellen und meine damit anderen Menschen weiter zu helfen. 

 

Ich werde definitiv nicht mehr zu Vodafone gehen. 

reneromann
SuperUser
SuperUser

Und du zeigst schon wieder, dass du keinen blassen Schimmer hast.

 

Technisch ist eine Trennung des TV- und des Internetsignals beim Koax-Kabel noch nie möglich gewesen - dies ist bei DOCSIS als Technologie auch gar nicht vorgesehen, sondern DOCSIS nutzt ja gerade den Fakt aus, dass man über das Koax-Kabel sowohl Internet als auch TV gleichzeitig übertragen kann. Was du unter "Modernisierung" verstehst bzw. unter "Veraltet" spielt auch keinerlei Rolle.

Davon abgesehen kannst du aus deiner fehlerhaften Argumentation nicht ableiten, dass Infocity verpflichtet wäre, eine Trennung der Signale in der Form anzubieten, dass du weiterhin Internet ohne Bezahlung für den Kabelanschluss bereitgestellt bekommst -- denn anders als im DSL-Netz, wo die Leitungsmiete Teil der Grundgebühr ist, gibt es diese "Leitungsmiete" beim Kabelnetz nicht. Hier ist diese "Leitungsmiete" eben die Grundgebühr, die Infocity für den Betrieb und die Durchleitung berechnet.

 

Fakt ist, dass du einen Internetvertrag abgeschlossen hast und dich darin verpflichtet hast, für die notwendigen Voraussetzungen aufzukommen - und diese Voraussetzung ist nunmal in Rostock, dass du einen Kabelanschluss bei der InfoCity abschließt. Dies hat bisher dein Vermieter für dich übernommen - jetzt macht er dies nicht mehr und du hast dich gemäß Vertrag verpflichtet, dies selbst zu tun. Da du dies nicht willst, greift auch § 323 Abs. 1 BGB nicht - du lieferst mit deiner Weigerung zur Stellung der Voraussetzungen den Grund, warum die Leistung nicht erbracht werden kann, daher kann dir kein Kündigungsrecht aus einem Umstand zustehen, den du selbst verursacht hast. Das ist nicht viel anders, als wenn du deinen Internetanschluss vorzeitig aus wichtem Grund kündigen wollen würdest, weil du den Stromvertrag nicht bezahlen willst, weil dieser nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet würde. Du lieferst den Grund, ergo kannst du daraus keine Rechte ableiten.

 

Was die Wahlfreiheit anbetrifft: Niemand zwingt dich, den Kabel-TV-Anschluss von Infocity zu buchen -- nur musst du dann mit der Konsequenz leben, dass du dann selbst den Grund für die Nichtleistung von Vodafone lieferst und Vodafone für diese Nichtleistung nicht aufkommen muss. Ob Vodafone dann den Vertrag kündigt oder weiter berechnet, entscheidet alleine Vodafone - du kannst hingegen NICHT vorzeitig kündigen.

 

Was Entscheidungen eines Landgerichts anbetrifft: Diese spielen bei anderen Verfahren generell keine Rolle, weil sie keine Lenkungswirkung haben - andere Landgerichte kommen da sehr schnell zu anderen Urteilen und du kannst deine Situation gerade aufgrund der geänderten gesetzlichen Lage (u.a. im TKG, aber auch im BGB) nicht mehr mit der Situation von 2017 vergleichen.

 

Ergo: Entweder du bezahlst den TV-Grundvertrag oder Infocity darf dich berechtigterweise abklemmen und die Durchleitung der Signale verweigern -- aus dieser Verweigerung kannst du aber keine Rechte gegenüber Vodafone ableiten, sondern im Gegenteil, Vodafone wird aufgrund deiner Weigerung leistungsfrei gestellt.

 

Zumal die ganze Diskussion doch eh ziemlich irrsinnig ist:

Es geht dir am Ende also um die nicht mal 10 € pro Monat, die du bisher über die Miete bezahlst -- und die willst du offenbar nicht mehr bezahlen (was dein gutes Recht ist), nur willst du die Konsequenz aus deiner Nichtzahlung dieser Gebühren nicht akzeptieren und klammerst dich jetzt an irgendwelche kruden Argumentationen, die so nirgendwo in den Gesetzen stehen.

Torsten
SuperUser
SuperUser

Da hier die Lösung markiert wurde, schließe ich jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Thread im richtigen Board. Beachte aber bitte, dass hier seit 15.08.2022 kein direkter Support mehr möglich ist. Lese dazu am besten diesen Beitrag.