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am 05.02.2021 01:37 - zuletzt bearbeitet am 05.02.2021 07:20 von Claudia
Sehr geehrte User, ich wende mich an das Forum und die Moderatoren, weil ich wirklich nicht mehr weiter weiß. Ich rede bei der benannten Kanzlei, die im Auftrag von Vodafone handelt, gegen eine Wand. Man kann oder will sich einfach nicht sachlich den Vorgang anschauen.
Ich bin seit 2014 oder 2015 Vodafone- Internet-Kunde. Zunächst mit eibem DSL-Vertrag. 2017 avisierte ich einen Umzug und wechselte dazu in einem VodafoneShop den Vertrag. Aus einem DSL wurde ein Vodafone-Kabelvertrag. Wie üblich wollte sich der Shop um die Kündigung kümmern. Ich dachte mir nichts weiter dazu. Der Mietvertrag wurde gekündigt und die Wohnung verlassen, die neue bezogen und dort das Kabel-Vodafone eingerichtet.
Zeitgleich verschlimmerte sich durch Todesfall jedoch meine pers. Situation enorm. Ich war nicht mehr in der Lage meine Post zu öffnen. Es war so schlimm das ich mir Hilfe suchte und für diese schwere Zeit existiert mittlerweile ein Gutachten des Betreuergerichts.
Vodafone hingegen lies den alten Vertrag (in einer unbewohnten gekündigten Wohnung) weiterlaufen. Ich konnte nicht auf den Mahnlauf reagieren, und so kam es zur Titulierung.
Ich konnte auf die vorher von Vodafone versandten Schreiben einfach nicht reagieren. Exakt dies bestätigt mir ein gerichtliches Gutachten.
Nun da alles überstanden ist und ich wieder in Lohn und Brot und einem lebenswertem Leben stehe, versuche ich leider seit über zwei Jahren mit dieser Kanzlei zu korrespondieren. Ich bin auch bis heute mit diesem Kabel-Vertrag Vodafonekunde. Habe im Jahr 2019 sogar noch meine Mutter als Kunde angeworben und Prämie bekommen. Ich stehe auf keiner Blacklist. Der Firma Vodafone ist keinerlei Schaden entstanden.
Das alles ignoriert diese Kanzlei. Anfangs argumentierte man erst, "man könne die Forderung ja nicht zurück ziehen, da sie tituliert sei". Das ist einfach nur zynisch in Anbetracht der oben geschilderten Situation. Dennoch kontaktierte ich auch das Amtgericht Hagen, was mir natürlich zustimmte, dass der Gläubiger jederzeit seinen Titel zurück ziehen kann.
Danach folgte über 1,5 Jahre ein Katz und Maus Spiel. Ich legte der Kanzeli per FAX und per Mail immer wieder den Sachverhalt nah. Übermittelte das Gutachten und alle Vertragsdaten. Man reagierte einfach nicht.
Dann kam wieder eine Forderung. Ich schilderte wieder alles und man reagierte einfach mit einem Standardschreiben "Forderung ist tituliert" und das wars. Unglaublich. Niemand hat je auf meine Faxe überhaupt drauf geschaut. Auch schickte ich sogar Vergleichsangebote. Keine Reaktion.
Zum Jahresende 20 gelang es mir dann endlich so auf eine Callcenter-Mitarbeiterin einzureden, wie sie dass denn mit Ihrem Gewissen vereinbarte, dass sie mich schließlich zu einer der Anwältinnen durchstellte. Diese teilte mir mit, dass nun der Gerichtsvollzieher informiert wäre... .
Mitte Januar dann tatsächlich das Schreiben des Gerichtsvollziehers. Fast 700€.
Für einen "Schaden" der nicht entstanden ist, und gegenüber einem Schuldner, der nachweist, dass er
aus gesundheitlichen Gründen nicht handlunsfähig war , und bis heute zahlender Vodafone-Kunde ist.
Bei allem Respekt, da fehlen mir einfach die Worte. ich würde es ja noch verstehen, wenn ich längst aus dem Kundenpool ausgeschieden wäre, aber so. Das ist einfach nicht in Worte zu fassen.
Es ist belegt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht reagieren konnte, und seitens des Providers der Vertrag bei Umzug nicht gekündigt wurde, obwohl ein neuer anlief. Was soll ich noch tun?
BG
Community-Team: Betreff im Sinne der Forenregeln angepasst.
am 05.02.2021 02:27 - zuletzt bearbeitet am 05.02.2021 11:47 von Claudia
So blöd es sich auch anhört - wenn die Forderung tituliert ist, sind dort definitiv schon Kosten angefallen. Denn so einen Titel gibt's nicht kostenlos - da sind immer Verfahrensgebühren mit bei beteiligt. Ich würde sogar schon fast sagen, dass diese Kosten für die Titulierung hier den Großteil der Forderung ausmachen - und mit jedem Mal, wo der Gerichtsvollzieher wieder losläuft, kommen weitere Kosten oben drauf - von den Zinsen seit Feststellung der Forderung mal ganz abgesehen.
Und das hat auch nichts mit "Corporate Responsibility" zu tun, wenn du damals deine Post nicht geöffnet hast und es zur Titulierung kam. Denn solch einen Titel erwirkt man nicht einfach mal so - da kommt schon einiges an Post zusammen. Man muss dann mindestens mal der Mahnbescheid vom Gericht ignoriert haben, der auch klar auf die Folgen hinweist - und der kommt nicht mehr von der Anwaltskanzlei, sondern vom zuständigen Gericht in einem auffälligen Umschlag.
Du wirst also höchstwahrscheinlich um die Zahlung der Kosten nicht drum herum kommen - und selbst wenn Vodafone auf die Hauptforderung verzichten würde, wäre da mittlerweile eine gewaltige Summe an weiteren Kosten aufgelaufen, die sehr wohl als Schaden entstanden sind. Denn solche Gebühren wie für die Ausstellung des Mahnbescheids, der Ermittlung deiner neuen Adresse, sowie für die Titulierung der Forderung als auch die Zinsen sind ja bereits aufgelaufen und mussten von der Anwaltskanzlei entsprechend bezahlt, also vorgestreckt, werden. Und warum sollte die Kanzlei auf die Eintreibung dieser Kosten, die ihr entstanden sind, verzichten?
Davon abgesehen war ein Umzug oder eine Wohnungsaufgabe zum damaligen Zeitpunkt (noch) kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Die heute gültige 3-Monats-Regelung ist erst mit den Änderungen des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2015 eingeführt worden - vorher galt, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen war (u.a. auch vom BGH genau so geurteilt), selbst wenn man vorher umgezogen ist.
Community-Team: Betreff angepasst
am 05.02.2021 10:57 - zuletzt bearbeitet am 05.02.2021 11:48 von Claudia
1.) Der Umzug war im Jahr 2017: (" 2017 avisierte ich einen Umzug ").
2.) Der Kunde wollte auch nicht kündigen, sondern VF die Treue halten: (" wechselte dazu in einem VodafoneShop den Vertrag. Aus einem DSL wurde ein Vodafone-Kabelvertrag")
Das bedeutet, dass Kosten entstanden sind, die bei einer korrekten Bearbeitung niemals entstanden wären. Wo der Fehler passierte, kann man so nicht sagen. Möglich, dass es einer dieser windigen Shops war, die mit Wissen und Billigung durch VF ihre Machenschaften treiben und Kunden übervorteilen. Möglich auch, dass es einen Bearbeitungsfehler bei VF gab. Liest man ja auch häufig, dass nach Umzug der ursprüngliche Vertrag weiter bestand.
Was hat der Kunde falsch gemacht? E wurde krank! Und das soll ihm jetzt zum Verhängnis werden? Weil er auch Post "...in einem auffälligen Umschlag..." nicht geöffnet hat? Eine solche Behauptung finde ich, wenn man die persönlichen Umstände überhaupt nicht kennt, in höchstem Maße empathielos.
P.S. Vor der Änderung des TKG hat Kabel Deutschland bei einem Umzug an eine Adresse die nicht versorgt werden konnte, den Vertrag taggenau beendet. Wie es VF im DSL-Beeich machte, kann ich nicht sagen, ist aber auch egal. Zudem ist ein BGH-Urteil sicher richtungsweisend, aber kein Gesetz. Die Richter haben in besagtem Urteil sehr deutlich auf den verhandelten Einzelfall abgestellt, dem eine sehr kurze Vertragsdauer zugrunde lag. Denkbar also, dass der BGH in anderen Fällen mit anderen Voraussetzungen ganz anders geurteilt hätte. Durch die TKG-Novelle wurde dies überholt.
Community-Team: Betreff angepasst
am 05.02.2021 14:22
Entschuldigen Sie, aber ich frage mich ernsthaft welchen Sinn ihre Engagement hier verfolgen soll, wenn Sie keinerlei Interesse haben DEN SACHSTAND zu betrachten. Es geht schon damit los, dass sie mit Vertragsregelungen von vor 2015 argumentieren, obwohl der Vorfall 2017 entstanden ist. Sie ignorieren ebenso, dass ein Gutachten vorliegt. Ebenso haben sie keinerlei Kenntnis über die Tatsächliche Höhe entstandener Kosten. Ein Gerichtsvollzieher kostet weniger 35€. Er ist auch nicht "mehrfach" losgeschickt worden. Und von 700€ Forderung ist nicht der Großteil auf den Titel zurückzuführen. Das ist einfach hanebüchener Unsinn eines vollkommen Fachfremden. Wenn Sie im Thema nicht drin sind und im Internet einfach nur irgendwie ihren Standpunkt unterstreichen möchten, hilft das in diesem Hilfeforum leider niemandem weiter. Sie sollten hier wirklich nicht weiter "mitwirken" und gegen Standpunkte argumentieren, die gar niemand vertritt.
am 05.02.2021 14:24
Danke für den Zuspruch. Die Frage ist nur, ob ich hier Moderatoren oder Leute mit einer gewissen Ombuds-Funktion finden kann? BG
am 05.02.2021 14:45
Moderatoren gibt es hier, zu erkennen an dem roten Vodafone Symbol beim Namen. Wenn der Vorgang bereits beim Gerichtsvollzieher liegt, dann kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier noch jemand was unternehmen kann. Ich würde mir an deiner Stelle ganz schnell Rechtsbeistand holen, anders wird es kaum funktionieren.
am 05.02.2021 16:07
@Díaz_de_Vivar schrieb:
1.) Der Umzug war im Jahr 2017: (" 2017 avisierte ich einen Umzug ").
2.) Der Kunde wollte auch nicht kündigen, sondern VF die Treue halten: (" wechselte dazu in einem VodafoneShop den Vertrag. Aus einem DSL wurde ein Vodafone-Kabelvertrag")
Das bedeutet, dass Kosten entstanden sind, die bei einer korrekten Bearbeitung niemals entstanden wären. Wo der Fehler passierte, kann man so nicht sagen. Möglich, dass es einer dieser windigen Shops war, die mit Wissen und Billigung durch VF ihre Machenschaften treiben und Kunden übervorteilen. Möglich auch, dass es einen Bearbeitungsfehler bei VF gab. Liest man ja auch häufig, dass nach Umzug der ursprüngliche Vertrag weiter bestand.
Wenn aber kein Umzug gemeldet, sondern stattdessen ein (komplett anderer) Neuvertrag abgeschlossen wird -UND- der Shop für die Kündigung des Altvertrages in Anspruch genommen wird, dann hat das nichts mit "korrekter Bearbeitung" zu tun. Korrekt wäre eine Umzugsmeldung gewesen - dann wäre der DSL-Altvertrag 1:1 in die neue Wohnung umgezogen. Wenn man stattdessen einen Kabel-Neuvertrag abschließt, hat das nichts mit dem DSL-Altvertrag an einer ganz anderen Adresse zu tun.
Insbesondere dann, wenn der Shop die Kündigung des Altvertrags vornehmen soll - auf welcher Grundlage soll denn vorzeitig gekündigt werden, wenn das TKG für den Fall des Umzugs keine allgemeingültige vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsieht, sondern diese an die Unmöglichkeit der Vertragserbringung koppelt?
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Was hat der Kunde falsch gemacht? E wurde krank! Und das soll ihm jetzt zum Verhängnis werden? Weil er auch Post "...in einem auffälligen Umschlag..." nicht geöffnet hat? Eine solche Behauptung finde ich, wenn man die persönlichen Umstände überhaupt nicht kennt, in höchstem Maße empathielos.
Das hat nichts mit empathielos zu tun - es gibt einen Vertrag und dieser ist, auch wenn man krank wird, erst einmal einzuhalten. Wenn Zahlungen nicht geleistet werden, darf man sich über die Konsequenzen (Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Mahnbescheid, Titulierung) nicht wundern - gerade dann, wenn man Post vom Gericht(!) nicht öffnet und die dortigen Fristen nicht einhält.
Eine Krankheit -selbst wenn per Gutachter bestätigt- schützt nicht vor Ansprüchen Dritter auf Grundlage von existierenden, rechtskräftigen Verträgen - nicht umsonst werden in dem Fall entsprechende Betreuer von staatlicher Seite eingesetzt, die sich um die Wahrnehmung der Rechte aber auch Pflichten der Personen kümmern.
@PeterPan1919 schrieb:
Entschuldigen Sie, aber ich frage mich ernsthaft welchen Sinn ihre Engagement hier verfolgen soll, wenn Sie keinerlei Interesse haben DEN SACHSTAND zu betrachten. Es geht schon damit los, dass sie mit Vertragsregelungen von vor 2015 argumentieren, obwohl der Vorfall 2017 entstanden ist. Sie ignorieren ebenso, dass ein Gutachten vorliegt.
Das Gutachten schützt dich aber nicht vor Forderungen, die auf Grundlage von Verträgen entstanden sind, die VOR dem Eintreten geschlossen wurden. Und diese Argumentation hätte -wenn überhaupt- bei Eintreffen des Mahnbescheides oder spätestens nach Erteilung und Zugang des Titels als Einspruch zu diesem im anschließenden Hauptsacheverfahren vorgelegt werden müssen!
Zumal dann die Frage ist, wer überhaupt in der betroffenen Zeit die Vertretung Ihrer Interessen vorgenommen hat.
@PeterPan1919 schrieb:
Danke für den Zuspruch. Die Frage ist nur, ob ich hier Moderatoren oder Leute mit einer gewissen Ombuds-Funktion finden kann? BG
Für Ombudsmänner/-frauen ist es zu spät - diese sind für eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einem Gerichtsverfahren zuständig. Sobald ein Gericht jedoch über den Fall entschieden und ein Urteil gefällt hat, ist der außergerichtliche Weg vorbei.
Gegen das Urteil gibt es entsprechende Rechtsmittel - wenn diese aber nicht innerhalb der entsprechenden Fristen eingelegt werden, ist das Urteil -und damit auch der Titel- rechtskräftig. Da hilft dann auch kein (nachträglich beigebrachtes) Gutachten mehr weiter.
Und auch wenn es sich sicherlich empathielos anhören mag:
Es gibt gewisse Pflichten und Fristen, die man unbedingt einhalten sollte - weil die Konsequenzen der Nichteinhaltung unschöne Nebenwirkungen haben können. Eine dieser Sachen sind Ladungen vom Gericht aber auch Schreiben der Staatsanwaltschaft - sofern man es sich selbst nicht zutraut oder in der Lage ist, ist es hier immer dringend angeraten, mit diesen Schreiben sofort einen Rechtsbeistand zu suchen - denn mit Abwarten wird die Sache nur schlimmer.
am 05.02.2021 17:30
@reneromann Ich will garnicht näher auf deine "hätte-hätte-Fahrradkette"-Sprüche und Folgerungen. Nur soviel:
Du schreibst:
"Wenn aber kein Umzug gemeldet, sondern stattdessen ein (komplett anderer) Neuvertrag abgeschlossen wird ..."
@PeterPan1919 schreibt:
" 2017 avisierte ich einen Umzug und wechselte dazu in einem VodafoneShop den Vertrag. Aus einem DSL wurde ein Vodafone-Kabelvertrag."
Vermutlich kommt von dir jetzt "Aber im shop geht das ja nicht..........". Wenn das stimmt, weist ein seriöser Händler den Kunden auf das richtige Vorgehen hin. Was der shop gemacht hat, weiß ich nicht, spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Kunde der Meinung war, sein Umzug mit Vertragswechsel sei ordnungsgemäß eingeleitet worden. Was rauskam sehen wir.
Hinzu kommt, dass nach den Worten des TE keinerlei Reaktion der beauftragten Kanzlei kam. Vergleichsvorschläge wurden ignoriert etc. Was diese Inkassokanzleien angeht, sind die nicht viel besser, als die shops. Es ist reine Geschäftemacherei und Fließbandarbeit.
am 05.02.2021 18:24
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Was rauskam sehen wir.
Offensichtlich und auch leider. Anno 2017 hätte man das wahrscheinlich auch noch in die richtigen Bahnen lenken können - nur jetzt ist es dafür zu spät.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Hinzu kommt, dass nach den Worten des TE keinerlei Reaktion der beauftragten Kanzlei kam. Vergleichsvorschläge wurden ignoriert etc. Was diese Inkassokanzleien angeht, sind die nicht viel besser, als die shops. Es ist reine Geschäftemacherei und Fließbandarbeit.
Wenn diese Vorschläge allesamt erst nach der Titulierung kommen, ist es halt zu spät. Solche Vorschläge sollten schon vor der Titulierung kommen - und nicht erst wenn das Kind sprichwörtlich (aufgrund des gerichtlich erteilten Titels) in den Brunnen gefallen ist.
Warum sollte die Kanzlei jetzt auf ihr gerichtlich verbrieftes Recht verzichten, das Geld einzufordern, was ihnen per Urteil zusteht? All die Einwendungen wie die persönlichen Umstände als auch Vergleichsvorschläge hätten spätestens im Mahnverfahren angebracht werden können und müssen - nur nach Urteilsverkündung ist es dafür zu spät.
Und ja, auch ich habe schon einmal einen (ungerechtfertigten) Mahnbescheid über Steuern bekommen - wobei sich am Ende herausstellte, dass es sich um eine Verwechselung handelte. Hätte ich hier nicht schnellstmöglich gehandelt, hätte das Finanzamt das Geld ebenfalls bei mir gerichtlich eingetrieben - ohne dass ich die Steuerschuld überhaupt verursacht habe.
06.02.2021 19:56 - bearbeitet 06.02.2021 20:14
Sie haben immer noch die falsche Reihenfolge. Ich konnte mich im Mahnlauf und der Titulierung nicht melden und dies ist gerichtlich bestätigt. Verstehen Sie das jetzt? Oder geben sie nochmal einen Hinweis, dass sie selbst sich ja schon einmal schnellstmöglich gekümmert haben? Ich verstehe das nicht, man muss doch merken, wenn man nichts beizutragen hat.
Und natürlich bin ich in den Shop gegangen und habe angegeben, dass ich umziehe und wir den Anschluss switchen müssen. Mir wurde daraufhin der Wechsel zu Kabel angeboten.
Und selbstverständlich kann auch Vodafone bei dieser Vertragskanzlei diesen Auftrag wieder auf Eis legen. Das ist daily Business. Habe ich mit einem anderen Gläubiger aus der Zeit 1:1 so erlebt, wo ebenso firmenseitig etwas nicht korrekt gebucht wurde. Das ist EINE Email mit einem Ticket. 5min.
Es ist doch sondergleichen absurd, jetzt immer wieder mit dem Titel zu wedeln und zu beteuern "man könne ja nicht anders". Als ob der Gläubiger verpflichtet sei das Geld anzunehmen und nicht den Titel ohne Geld löschen oder aushändigen kann. Einfach an der realität vorbei.
Und nocheinmal - KEIN SCHADEN, WEITERHIN KUNDE + DURCH KRANKHEIT NICHT HANDLUNSGFÄGIG.
700€ sind in keinem Szenario auch nur annährend gerechtfertigt und angemessen reagieren MUSS die Kanzlei in jedem Fall - aus Gründen der Corporate Responsibilty des Kunden, den sie nach Außen hin vertritt. Es ist eben nicht einfach eine abgekaufte Forderung. Die Kanzlei vertritt Vodafone. Und genau das ist Corporate Responsibilty.