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GigaTV nicht bestellt, der Widerruf abgelehnt
Lidia2506
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

am 10.11.2021 habe ich den Vertrag für Red Internet & Phone 16 DSL abgeschlossen. Am 11.11.2021 wurde ich von Vodafone per E-Mail benachrichtigt, dass ein Paket für mich unterwegs sei. Ein DSL-Router, dachte ich... Da diese Sendung am 12.11.2021 nicht zugestellt sein konnte, wurde sie in unsere Postfiliale gebracht und erst am 23.11.2021 von uns abgeholt.  Das Paket haben wir das Paket am 04.12.2021 ausgepakt, da am 06.12.2021 bei uns ein  Techniker vorbei kommen sollte, um DSL anzuschliessen. Zu unserem Erstaunen haben wir festgestellt, dass uns etwas untergejubelt worden und zwar von einem seriösen Anbiter wie Vodafone. Eine Enttäuschung .... Die GigaTV haben wir nie bestellt, da wir darin überhaupt kein Bedarf haben. In unserem DSL-Vertrag steht kein Wort davon! Am 06.12.2021 haben wir die Box mit ausgefülltem Widerrufsformular an Vodafone zurückgesendet. Nach mehrmaligen Telefonaten über den Status des Widerrufs haben wir am 17.12.2021 eine E-Mail bekommen, dass der Widerruf nicht wirksam sei da die 14-Tagige Kündigungsfrist bereits abgelaufen sei! 

Wir bitten um Hilfe.

 

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Akzeptierte Lösungen
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Lidia2506,

 

danke für deine Rückmeldung. Das reicht mir dann auch als Info.

 

Da du nicht in einer Vertriebsstelle warst und ich auch sonst keine weiteren Auftragsinfos finde, storniere ich das Ganze.

 

Es gibt da für dich natürlich auch eine schriftliche Bestätigung.

 

Gruß

Stephan

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16 Antworten 16
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Dann ab zum Verbraucherschutz das melden, und bei der Polizei eine Anzeige aufgeben.

 

@Lidia2506 VF muss nachweisen, dass du Giga TV bestellt hast. Dann ist auch die Sache mit dem Widerruf erledigt, denn was es nicht gibt kann nicht widerrufen werden. Auch eine Auftragsbestätigung auf der Giga TV aufgeführt ist, beweist nichts, denn auch bestätigt kann nichts werden, was nicht bestellt wurde. Warte mal auf einen Moderator, die konnten schon oft in derartigen Fällen helfen. 

P.S. Möglicherweise ist dein Widerruf auch nicht verfristet, wenn die Widerrufsbelehrung in dem Paket enthalten war und du dieses nachweislich erst am 23.11. abgeholt hast. 

MarcNRW
App-Professor
App-Professor

Ehrliche Meinung? Blöd von Vodafone, wenn sie euch tatsächlich was untergejubelt haben sollten.... blöd aber auch, das ihr ein Paket so lange in einer Filiale liegen lasst (werden die nicht nach 7 Tagen zurückgesendet?) und es dann zu Hause AUCH noch mal Tagelang ungeöffnet liegen lasst.... wer macht denn sowas? 

@Lidia2506 

Im DSL Vertrag kann da auch überhaupt nichts von stehen. GigaTV (Cable oder Net ?)  wird von einem völlig anderen Vodafone Unternehmen angeboten als dein DSL Vertrag. Selbst beim identischen Unternehmen waeren es aber unterschiedliche Verträge. Hast du mal im E-Mail Postfach nach einer weiteren schriftlichen Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung nachgesehen ?

Da haben Sie Recht, es ist ziehmlich leichtsinnig von meiner Seite gewesen, nachhinein ist man immer schlauer. Allerdings wieso sollte ich mir Kopf darüber machen? Der Anschlusstermin ist noch nicht in Sicht gewesen. Übrigens das Internet habe ich immer noch nicht, am Montag kommt der Techniker das zweite Mal. Aber es ist ein anderes Thema...

Eine weitere Auftragsbestätigung hatte ich nicht, lediglich die E-Mails "Willkommen bei GigaTV" ., ""Start frei für den GigaXmas-Kalender 2021" usw. Ich dachte, es sind features eines DSL-Vertrages und habe sie nicht ernst genommen. Aber noch Mal und deutlich : eine Auftragsbestätigung von GigaTV hatte ich NICHT!!!

@Lidia2506 Nein, ich finde nicht, dass du leichtsinnig warst. Meiner Meinung nach gehört dies nicht zu den Dingen, womit man rechnen muss. Deshalb finde ich es auch so wichtig, sich nichts gefallen zu lassen. VF ist in der Beweispflicht und nicht du. 

Und bei der Gelegenheit nochmals: Selbst wenn du eine Auftragsbestätigung hättest, würde das an der Sache nichts ändern. Die Praxis, Auftragsbestätigungen ohne vorher erteilten Aufrag zu versenden, ist mehrmals von den Gerichten verboten worden. Und mit unbestellt zugesandten Waren kann man, von wenigen Ausnahmen abgesehen, machen was man will. 

Mal ganz losgelöst von diesen Fall nun, wäre ich viel zu neugierig und würde schon aus Eigentinteresse wissen wollen, was denn so in einem Paket ist, das ich gerade von der Post abgeholt habe...  eben um mir unnötigen Ärger zu ersparen. Die Frage "wer nun Recht hat", hätte man sich dann schlicht und einfach ersparen können. 

Liebe Community, 

vielen Dank für die Unterstützung! Momentan warte ich auf einen der Moderatoren, vielleicht könnte er oder sie bei meiner Frage weiter helfen bevor ich mich an die Verbraucherzentrale wende.