Gedrosselte Leitung
Minddiver
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Da macht man seinen Computer im Büro an um seinem Tagwerk nachzugehen...und stellt dann fest das die Internetgeschwindigkeit gen null gedrosselt ist...feine Sache für einen Onlinehändler.

Der Anruf beim Kundenservice hat dann ergeben dass die Rechnung (nicht mal 50€) vom "14.04." noch nicht bezahlt ist.

Hier wird also einem jahrelangen Kunden die Erwerbsgrundlage entzogen weil er "16 Tage" im Zahlungsverzug ist.

Es sei dazu noch angemerkt das ich bis dato nicht mal eine Mahnung erhalten habe!

Ist das jetzt eine neuerliche Zwangsmaßnahme um mich zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zu nötigen?

15 Antworten 15

Hi,

das bedeutet dass man mir die Rechnungen in Papierform, die ich sonst immer erhalte, nur rein sporadisch per Post zukommen läßt? Das war mir in der Tat nicht bekannt. Spricht dann doch aber auch nicht für den "Kundenservice"...wenn man mal eine Rechnung schickt und dann wieder nicht, oder?

MasterScorpion
SuperUser
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"warum kann man also bei Vodafone nicht zeitnah agieren!?"

Geldeingang sofort - manuelle Zuordnung dauert.

 

"Interessante Rechtsauffassung"

§286.2.1

 

 

 

 

Manuelle Zuordnung?! Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erzählen wollen dass bei Vodafone die Zahlungseingänge manuell verbucht werden, oder? Bei 30 Millionen Kunden in Deutschland (laut Google) wären wir bei über einer Million Zahlungseingänge "täglich"...da hätten Herr und Frau Vodafone aber verdammt viele Zahlungseingänge manuell zu verbuchen.

Sorry aber ich ziehe mir meine Hose ganz sicher nicht mit der Kneifzange an! 😉

andreasabaad
SuperUser
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Du kannst dir Was und Wie du willst! Ändert trotzdem nichts an der Sache! Für die Misere bist du allein verantwortlich, daher musst du jetzt da durch!


@Minddiver  schrieb:

Hi,

das bedeutet dass man mir die Rechnungen in Papierform, die ich sonst immer erhalte, nur rein sporadisch per Post zukommen läßt? Das war mir in der Tat nicht bekannt. Spricht dann doch aber auch nicht für den "Kundenservice"...wenn man mal eine Rechnung schickt und dann wieder nicht, oder?


Es ist über die AGB in jedem Vertrag schon seit Jahren die rein elektronische Rechnungsbereitstellung per Kundencenter vereinbart -- dementsprechend berechnen sich alle Fristen alleinig aus der Hinterlegung im Kundencenter.

 

Du bekommst per Post nur eine Rechnungskopie - diese hat für bereits begonnene Fristen aufgrund der vorherigen (digitalen) Hinterlegung im Kundencenter jedoch keinerlei Relevanz!

 

Davon abgesehen bräuchte es rein rechtlich gesehen keiner separaten Rechnungsstellung, damit du mit einer nach dem Kalender bestimmbaren Forderung in Verzug kommst. Bei monatlichen Forderungen wie der monatlichen Grundgebühr ist diese nunmal gemäß Kalender einmal im Monat -zu Beginn des Monats- fällig, wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde. Du befindest dich also auch ohne Rechnungsstellung und Mahnung regelmäßig im Verzug, wenn du nicht rechtzeitig zahlst.


@Minddiver  schrieb:

Manuelle Zuordnung?! Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erzählen wollen dass bei Vodafone die Zahlungseingänge manuell verbucht werden, oder? Bei 30 Millionen Kunden in Deutschland (laut Google) wären wir bei über einer Million Zahlungseingänge "täglich"...da hätten Herr und Frau Vodafone aber verdammt viele Zahlungseingänge manuell zu verbuchen.

Sorry aber ich ziehe mir meine Hose ganz sicher nicht mit der Kneifzange an! 😉


Sie werden automatisch verbucht - aber nicht minütlich, sondern genau EINMAL täglich.

Wenn deine Zahlung eine Sekunde zu spät ankommt, also bei Abruf für diesen Prozess noch nicht ersichtlich war, startet niemand den Prozess erneut an.

 

Und wenn du dann noch on top der Meinung bist, nicht den genauen Verwendungszweck wie auf der Rechnung vorgegeben für die Zahlung zu verwenden oder auf ein anderes Konto als das auf der Rechnung angegebene zu überweisen oder gar mehrere Rechnungen gemeinsam überweist, kann die automatische Zuordnung nicht funktionieren und die Zahlungen gehen dann wirklich in die manuelle Zuordnung. Und das dauert...

 

By the way: Lastschrifteinzüge müssen nicht nachträglich zugeordnet werden, weil VF dort die Zahlung intern schon dem Kundenkonto per Referenzangabe zugeordnet hat. Das betrifft nur den Bruchteil der Kunden, die manuell überweisen...