Frage
Antwort
Lösung
am 03.11.2021 10:07
Hallo liebe Vodafone Community,
eine Frage an die Experten bzw. eine(n) Moderator(in):
Gelten ab November diesen Jahres geänderte Kündigungsfristen, auch für die Altverträge?
Ich habe unterschiedliche Angaben, online in MeinVodafone steht plötzlich nur noch 1 Monat, jedoch auf meinen Rechnungen stehen 3 Monate. Was ist richtig? Ich bräuchte hierzu eine verbindliche Aussage, das wäre nett.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss Pat
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 09.11.2021 16:12
Ich weiss jetzt nicht, ob Du oder einer deiner Kollegen was veranlasst habt, jedenfalls wurde mir heute die Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt. Vielen Dank.
Insofern kann dieser Beitrag hier geschlossen werden.
Danke auch nochmal @CE38 und @reneromann für die Informationen.
Gruss Pat
03.11.2021 10:33 - bearbeitet 03.11.2021 10:35
Das TKMoG gilt erst ab 1.12.2021. Kundinnen und Kunden von Vodafone werden rechtzeitig über Auswirkungen und Änderungen informiert. IT seitige Vorarbeiten hinterlassen natürlich Spuren.
am 03.11.2021 10:47
Sofern du noch in der MVLZ bist, gelten die 3 Monate weiterhin. Erst nach der MVLZ greifen die Anpassungen des TKG.
am 03.11.2021 11:07
Ich danke Euch für eure Informationen.
Aus euren Angaben würde ich dann schliessen, dass die Online-Anzeige in MeinVodafone (Kündigungsfrist: 1 Monat) sowohl verfrüht als auch falsch ist, da ich mich noch in der MVLZ von 24 Monaten befinde.
am 03.11.2021 11:33
So sieht es aus. Das neue TKMoG ab 1.12.2021 sieht die 1 monatige Kuendigunsgsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (24 oder 12 Monate je nach Vertrag) vor. Ein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird dadurch deutlich flexibler und wird indirekt zu einem Flex Vertrag.
am 08.11.2021 10:13
Hallo Pat4,
die Änderungen greifen ab 01.12.2021. Natürlich sind jetzt schon diverse Systeme angepasst worden. Bis 30.11.2021 gilt aber noch die bisherige Regelung mit den 3 Monaten Kündigungsfrist.
Viele Grüße
Lars
am 08.11.2021 10:51
Vielen Dank für die Infos, Lars.
Gilt diese verkürzte Kündigungsfrist von 1 Monat dann auch für Verträge, die vor dem 01.12.2021 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge) und bei denen die MVLZ abgelaufen ist?
Ich habe nun vorsichtshalber fristgerecht am 03.11.2021 meinen Internet+Telefon-Vertrag per Kontaktformular gekündigt. Der Eingang wurde mir auch seitens VF bestätigt. Allerdings vermisse ich noch die formelle Kündigungsbestätigung, welche ich erbeten hatte (wohlwissend, dass eine solche nicht verpflichtend ist).
Könntest du bitte mal in meinem Konto nachsehen, ob dies richtig vermerkt ist, und mir diese Kündigungsbestätigung per Mail zukommen lassen?
Dankend im Voraus.
Gruss Pat
am 08.11.2021 12:38
@Pat4 schrieb:
Gilt diese verkürzte Kündigungsfrist von 1 Monat dann auch für Verträge, die vor dem 01.12.2021 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge) und bei denen die MVLZ abgelaufen ist?
Ja - die Gesetzesänderung gilt für alle Verträge, auch für "Altverträge", die vor dem 01.12.21 aus der MVLZ rausgelaufen sind. Jedoch halt auch erst ab dem 01.12.21...
am 08.11.2021 12:50
Das TKMoG gilt aber ab 1.12.2021 nur fuer Internet & Phone bzw. alte Kombivertrage mit TV. Bei einem reinen TV-Vertrag ändert sich nichts. Da wird es erst gesetzliche Änderungen ab 1. März 2022 fuer neue TV-Verträge geben.
am 09.11.2021 16:12
Ich weiss jetzt nicht, ob Du oder einer deiner Kollegen was veranlasst habt, jedenfalls wurde mir heute die Kündigungsbestätigung per Mail zugesandt. Vielen Dank.
Insofern kann dieser Beitrag hier geschlossen werden.
Danke auch nochmal @CE38 und @reneromann für die Informationen.
Gruss Pat