Frage
Antwort
Lösung
am 10.01.2024 09:41
Hallo zusammen,
ich habe schon recherchiert, aber nicht DIE Antwort(en) auf meine Frage(n) zum Nebenkostenprivileg gefunden, weder in den FAQ, noch im Forum. Zwar geht vieles in die Richtung, aber konkrete Antworten auf meine Fragen konnte ich bislang leider nicht finden.
Meine Situation:
Ich wohne zur Miete, der Kabelanschluss wurde/wird über die Nebenkosten abgerechnet, ich nutze ihn aber für das Fernsehen nicht. Ich habe jedoch einen Vodafone-GigaZuhause 50 Kabel-Vertrag. Ich habe schon gelesen, dass der (Fernseh-)Kabelanschluss grundsätzlich für den Internet-Vertrag nicht relevant ist, wenn ich wirklich nur das Internet brauche. Mir wurde aber damals erklärt, dass der Anschluss über den Vermieter die Grundversorgung und damit die Basis für den Internetvertrag darstellt. Ich verstehe das bislang so, dass auch der Internvertrag betroffen ist, wenn der Kabelanschluss über den Vermieter wegfällt.
1. Was ist nun richtig? Wenn der Anschluss über den Vermieter nun bald wegfällt, wird dann in meinem Fall der durch mich mit Vodafone geschlossene Internetvertrag weiterlaufen oder muss ich in irgendeiner Weise aktiv werden?
Ein etwas anderer Fall in der Familie:
Gleicher Vermieter und damit dieselben Vorraussetzungen, jedoch wird das Fernsehen genutzt. Es gibt zu der Grundversorgung ein ergänzendes TV-Paket, welches vom Mieter direkt mit Vodafone abgeschlossen wurde. In diesem Fall läuft NUR das Fernsehen über Vodafone, Internet läuft über einen Mitbewerber.
2. Wie müsste hier vorgegangen werden? Es gibt ja auch einen Vertrag mit Vodafone, unabhängig vom Vermieter, aber was wird hier passieren, wenn die Grundversorgung über die Nebenkosten wegbricht?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Vielen Dank! 🙂
am 10.01.2024 10:35
Es gibt 2 Konstellationen:
a) Die Versorgung läuft direkt über Vodafone: reiner Internetvertrag ohne Zusatzkosten möglich.
b) Versorgung läuft über einen Zwischenanbieter (z.B. lokale Kabelfirma), welcher das Vodafone-Signal nur durchleitet. In dem Fall wird dieser Netzbetreiber dafür einen Vertrag verlangen, der dann natürlich extra kostet.
Was bei dir zutrifft musst du notfalls vom Vermieter erfragen, wenn es nicht bereits im Mietvertrag oder der NK-Abrechnung steht.
10.01.2024 10:48 - bearbeitet 10.01.2024 10:48
Also eine Zwischenfirma gibt es bei uns nicht, da ist nur Vodafone im Spiel.
Dann wäre ja Fall 1 (mein Fall) schon mal soweit klar.
Wie wäre es aber in Fall 2? Wird dann die Versorgung einfach abgeklemmt oder kommt dann Vodafone auf die Kunden zu, weil die Grundversorgung zum Ergänzungsvertrag fehlt und nun über VF gezahlt werden muss?
am 10.01.2024 10:53
Für den TV-Empfang muss dann mindestens der Basisvertrag TV Connect direkt mit Vodafone abgeschlossen werden. Dazu ist hier eigentlich alles gut erklärt:
https://www.vodafone.de/privat/fernsehen/kabelfernsehen/nebenkosten.html