Falscher Kündigungstermin trotz Einhaltung Kündigungsfrist
Kaule1
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, ich habe fristgerecht meinen gigatv Vertrag gekündigt. Nun erhielt ich die Meldung online, dass die Kündigung zum 27.01.23 erfolgt. Nächstmöglicher Termin wird sogar noch der 27.01.22 angezeigt.

 

kann die Kündigung bitte entsprechend auf den 27.01.22 umdatiert werden.

 

vielen Dank und Liebe Grüße!

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Kaule1,

 

in dem anderen Beitrag hatte ich schon was dazu geschrieben.

 

Ich denke, dass Du noch die 3-monatige Kündigungsfrist hattest, bis vorgestern. Im Portal wurde teilweise schon vorher die neuen Fristen angezeigt, gültig waren aber die Fristen laut AGB und Rechnung.

 

Es gibt einen Weg, damit Du von der neuen Kündigungsfrist von 1 Monat profitieren kannst. Du müsstest deine aktuelle Kündigung per Kontaktformular oder Telefon zurücknehmen. Sobald die Rücknahme bestätigt ist, kannst Du erneut kündigen und würdest unter die neue Regelung fallen.

 

Viele Grüße

Lars

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12 Antworten 12
Torsten
SuperUser
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Sind denn die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen? Nur dann greift die Kündigung früher, allerdings auch erst, wenn sie ab dem 01.12.2021 eingereicht wird. Denn es gilt noch bis einschließlich heute die alte Gesetzgebung mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Das TKMoG tritt erst am 01.12.2021, also morgen, in Kraft, betrifft aber auch nur Telefon- & Internet-Verträge. TV-Verträge (zu denen GigaTV ja zählt) und andere Verträge haben noch bis mind. 01.07.2022 die 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit.


@Torsten  schrieb:

 TV-Verträge (zu denen GigaTV ja zählt) und andere Verträge haben noch bis mind. 01.07.2022 die 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit.


@Torsten Ich hab heute schon in einem anderem thread nachgefragt. Wenn das richtig ist, was du schreibst, verstehe ich nicht, was mir da im Kundencenter angezeigt wird. Dass hier der 30.11. bzw. 31.12. steht, kann ich ja noch nachvollziehen, weil man eben im Vorfeld schon umprogrammiert hat. Aber morgen wird da stehen, Ende 31.01.22.22

 

, tv.jpg

@Díaz_de_Vivar Nein, morgen wird da stehen "Ende 01.01.2022" bei Kündigungseingang bis 01.12.2021 😉 Wobei das dann wohl verbindlich sein wird, wenn es auch auf der Rechnung so angegeben wird.

Kaule1
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

der Vertrag läuft bereits seit 2 Jahren und online wurde mir der letztmögliche Kündigungstermin zum 27.12.21 angezeigt. 

deshalb habe ich entsprechend die Kündigung jetzt angefertigt . Zudem wir auch noch jetzt der frühestmögliche Termin zum 27.01.22 angezeigt.


@Torsten  schrieb:

@Díaz_de_VivarNein, morgen wird da stehen "Ende 01.01.2022" bei Kündigungseingang bis 01.12.2021 😉 Wobei das dann wohl verbindlich sein wird, wenn es auch auf der Rechnung so angegeben wird.


Da hast du natürlich recht, und auf meiner Rechnung steht tatsächlich 

Kündigungsfrist 30 Tage jederzeit möglich
Ich glaube, wir brauchen da mal eine offizielle Antwort, wie das nun mit den TV-Verträgen aussieht.
 

Die wird es wohl frühestens morgen geben 🙂

Und ich hatte entsprechende Meldung ebenso im Kunden Center. 
letztmöglicher Eingang der Kündigung: 27.12.21

frühestmöglicher Termin: 27.01.22

 

deshalb würde ich gern entsprechend zu diesem Termin kündigen und nicht erst ein Jahr später

Ja, das ist ja alles schön und gut. Aber die gesetzliche Neuregelung gilt nunmal erst ab morgen. Alles was heute noch an Kündigungen eingeht, wird nach der alten Gesetzeslage behandelt - inkl. der Vertragsverlängerungen wegen nicht rechtzeitig eingereichter Kündigung.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Kaule1,

 

in dem anderen Beitrag hatte ich schon was dazu geschrieben.

 

Ich denke, dass Du noch die 3-monatige Kündigungsfrist hattest, bis vorgestern. Im Portal wurde teilweise schon vorher die neuen Fristen angezeigt, gültig waren aber die Fristen laut AGB und Rechnung.

 

Es gibt einen Weg, damit Du von der neuen Kündigungsfrist von 1 Monat profitieren kannst. Du müsstest deine aktuelle Kündigung per Kontaktformular oder Telefon zurücknehmen. Sobald die Rücknahme bestätigt ist, kannst Du erneut kündigen und würdest unter die neue Regelung fallen.

 

Viele Grüße

Lars

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