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Erstattung der Grundgebühr bei Restlaufzeit Altanbieter
tStorm
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe einen Wechsel vom Telefonkabel (VDSL250) zu Vodafone Kabel (1000) vollzogen. Ich habe den Wechselservice von Vodafone mit Rufnummernmitnahme genutzt und das hat soweit alles funktioniert und mir wurde die Mitnahme zum Ende der Laufzeit (DSL) bestätigt.

 

Nun bietet Vodafone ja an, dass für den neuen Tarif noch keine Gebühren abgerechnet werden (bis zu 12 Monate), wenn der Altvertrag noch Restlaufzeit hat. Das ist bei mir der Fall (bis August 2024).

 

Frage 1)

Wie kann ich das nun in die Wege leiten? Ich finde immer nur Werbung dafür, dass VF dies anbietet, aber nirgends, was ich dafür tun muss (außer den Wechselservice mit Portierung zu nutzen).

 

Frage 2)

Als Neukundenangebot bekomme ich lt. AB 120€ Gutschrift sowie die ersten Monate für ~20€ statt der normalen ~65€. Schließt sich das mit Punkt 1 (also Erstattung Grundgebühr bei Restlaufzeit Altanbieter) gegenseitig aus, so dass nur eines von beidem in Anspruch genommen werden kann, oder wird beides angerechnet und ich würde bis August keine Gebühren zahlen, zusätzlich auch noch 120€ Gutschrift erhalten und dann die ersten Monate nur ~20€ zahlen müssen?

 

 

Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße

 

2 Antworten 2
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

@tStormFrage 1  Bei Bestellung kannst du angegeben ob du Wechsler mit Portierung (Rufnummermitnahme) o. Wechsler ohne Portierung (Hierbei musst du deinen alt Anbieter eigenständig Kündigen & den entsprechenden Nachweis (Kündigungsbestätigung) an VF schicken. 

 

Frage 2. Fallen die Neukundenkonditionen innerhalb der FM entfallen diese bzw heben die sich auf und es wird nach erfolgreichen Wechsel nur das Startguthaben verrechnet. Beachte, wenn du innerhalb der 6 Monate auf einen kleinen Vertrag umstellst - >Entfällt dein Startguthaben. 

 

 

 

Torsten
SuperUser
SuperUser

Bei einem Downgrade innerhalb bzw. zum Ende der Freimonate entfällt auch der Wechslervorteil...