Einzelnutzervertrag notwendig?
YR19
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe einen Internet+Telefonvertrag mit Vodafon für unsere selbstbewohnte Eigentumswohnung. Und: Wir nutzen kein Fernsehen.

Brauche ich zusätzlich einen Einzelnutzungsvertrag mit dem hiesigen Netzbetreiber (Infocity Rostock)?

8 Antworten 8
andreasabaad
SuperUser
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Jaa, den Einzelnutzervertrag brauchst du definitiv, auch wenn du nur Internet und Telefon nutzt. Ansonsten wird deine Leitung rigoros abgeklemmt.

Ines75
SuperUser
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Moin @YR19 , 

 

ergänzend zur Nachricht von @andreasabaad:

Ja, das ist leider nötig, weil Infocity Rostock dein örtlicher Netzbetreiber ist. Und der wird das Signal für Internet & Phone nur durchlassen, wenn ein Kabelvertrag für TV mit ihm besteht. Anders wäre es, wenn Vodafone auch dein Netzbetreiber vor Ort wäre. Dann wäre ein TV Kabelanschluss nicht notwendig, wenn kein Kabel TV genutzt wird. 

 

Viele Grüße, Ines

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Wenn sich dein Kabel-Internet-Tarif außerhalb der Mindesvertragslaufzeit befindet, kannst du alternativ Kabel binnen Monatsfrist kündigen und auf DSL wechseln.

Also, soo eindeutig scheint das ja nicht zu sein.

Die Verbraucherzentrale schreibt das hier:

 

"Können Internet und Telefon über das Kabel auch ohne TV-Vertrag genutzt werden?

Ja, natürlich können Sie auch weiterhin Internet und Telefon über das Kabel beziehen ohne das TV-Signal zu nutzen. Hierfür wird eine entsprechende Filterdose durch den Anbieter installiert.

Allerdings gibt es einige kleinere sogenannte Netzebene 4-Kabelnetzbetreiber, die Verbraucher:innen einreden wollen, dass sie nur dann Internetdienste bei Anbietern wie Vodafone oder Pyur beziehen können, wenn sie bei ihnen einen entsprechenden TV-Vertrag abschließen.

Diese kleineren Anbieter, zu denen zum Beispiel Rehnig Breitbandnetze, Medicom Dreieich, Infocity Rostock gehören, drängen Sie dann zu einem Vertragsabschluss und deklarieren das als "Durchleitungsgebühren" oder "Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur". Derzeit prüfen die Verbraucherzentralen, ob das zulässig ist."

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-d...

Hier muss abgewartet werden, was die Prüfung durch die Verbraucherzentralen ergibt und welche weiteren Schritte sich dadurch ergeben. Evtl. müssen mit der endgültigen Klärung Gerichte beauftragt werden. Aktuell ist es jedoch so, dass NE4-Betreiber den Anschluss abschalten, wenn kein TV Anschluss gebucht wird. 


@Horsterus  schrieb:

Also, soo eindeutig scheint das ja nicht zu sein.

Die Verbraucherzentrale schreibt das hier:

 

"Können Internet und Telefon über das Kabel auch ohne TV-Vertrag genutzt werden?

Ja, natürlich können Sie auch weiterhin Internet und Telefon über das Kabel beziehen ohne das TV-Signal zu nutzen. Hierfür wird eine entsprechende Filterdose durch den Anbieter installiert.

Allerdings gibt es einige kleinere sogenannte Netzebene 4-Kabelnetzbetreiber, die Verbraucher:innen einreden wollen, dass sie nur dann Internetdienste bei Anbietern wie Vodafone oder Pyur beziehen können, wenn sie bei ihnen einen entsprechenden TV-Vertrag abschließen.

Diese kleineren Anbieter, zu denen zum Beispiel Rehnig Breitbandnetze, Medicom Dreieich, Infocity Rostock gehören, drängen Sie dann zu einem Vertragsabschluss und deklarieren das als "Durchleitungsgebühren" oder "Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur". Derzeit prüfen die Verbraucherzentralen, ob das zulässig ist."

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-d...


Schon blöd, wenn man bei der Verbraucherzentrale keine Ahnung hat, dass zumindest Infocity alleiniger NE3-Betreiber in Rostock ist.

Und der Unterschied zwischen NE3 und NE4 ist gewaltig - NE4 beginnt am Hausübergabepunkt und endet an der Dose; NE3 beschreibt das Verteilnetz VOR dem Hausübergabepunkt.

 

Wenn also ein reiner NE4-Betreiber für die Durchleitung der Signale vom Hausübergabepunkt im Keller zu den Wohnungen Geld verlangt, kündigt man den NE4-Vertrag und legt eine "neue" Leitung im Haus - fertig. Nur bei einem NE3-Betreiber wie Infocity kommt dann schon von der Straße aus kein Signal mehr - denn Infocity kann das Gebäude straßenseitig abklemmen, da ihnen die Kabel in der Straße sowie die Technik entlang der Straße gehören.

 

Vodafone selbst unterhält in Rostock KEIN eigenes Kabelnetz, sondern stellt nur das TV-Signal für die Einspeisepunkte (gehören Infocity!) sowie den Backbone für den Internetzugang bereit; die Komponenten in der Straße gehören aber allesamt Infocity.

 

Da kann also die Verbraucherzentrale gerne prüfen wie sie will - am Ende wird bei rauskommen, dass ohne Vertrag mit Infocity nichts geht, weil das Netz dort alleinig Infocity gehört.

 

Davon abgesehen ist das bei Infocity auch kein TV-Vertrag, sondern es ist der Kabelgrundanschluss -- ein wesentlicher Unterschied.


@Ines75  schrieb:

Hier muss abgewartet werden, was die Prüfung durch die Verbraucherzentralen ergibt und welche weiteren Schritte sich dadurch ergeben. Evtl. müssen mit der endgültigen Klärung Gerichte beauftragt werden. Aktuell ist es jedoch so, dass NE4-Betreiber den Anschluss abschalten, wenn kein TV Anschluss gebucht wird. 


Die Prüfung wird im Sande verlaufen - denjenigen, denen die Leitungen gehören, steht auch entsprechend Geld für den Betrieb und Unterhalt zu, da kann auch die Verbraucherzentrale nichts dran drehen.

 

Davon abgesehen sind Rehnig, wenn sie per Glasfaser zum Haus zuführen - und insbesondere auch Infocity, keine NE4-Betreiber, sondern NE3-Betreiber, die die Zulieferung zum Haus vornehmen. Vodafone hat in dem Fall keinerlei (direkte) Verbindung zum Haus selbst...


@reneromann  schrieb:

Davon abgesehen sind Rehnig, wenn sie per Glasfaser zum Haus zuführen - und insbesondere auch Infocity, keine NE4-Betreiber, sondern NE3-Betreiber, die die Zulieferung zum Haus vornehmen. Vodafone hat in dem Fall keinerlei (direkte) Verbindung zum Haus selbst...


Stimmt, sind NE 3-Betreiber, nicht NE 4.