Einfach der letzte Müll!
HIA
Forum-Checker
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Vodafone dreht die Angelegenheiten jedesmal so, dass der Kunde im Nachteil ist und Vodafone nur profitiert.
Zu Anfang war das Problem, dass mir am Telefon von einem Kundenbetreuer für das zweite ebenfalls 20€ monatliche Gebühr versprochen wurde, da ich damals bis Juli 2020 nicht die volle Leistung von 400.000 nutzen konnte, was nicht mit mir zusammenhängt.
Im Laufe des Jahres 2021 hat Unitymedia/Vodafone das Problem an den Leitungen angeblich nun gelöst und sagt mir jedesmal am Telefon, dass die Leitung in Ordnung ist und ich sage das Gegenteil, weil ich das Internet benutze.
Dann habe schlussendlich akzeptiert, dass ich die offenen höher gesetzten Beiträge begleichen werde, jedoch ohne Mahngebühren und mit einer Kündigung zum 30.06.2021, wie Vodafone mir im Schreiben mitgeteilt hat, im Falle einer Nichtzahlung. Ich wollte das Problem leichter lösen, indem ich den offenen Betrag zahle und ich ab dem 30.06.2021 nichts mehr mit Vodafone/Unitymedia zu tun habe.
Jetzt sagt der Kundenbetreuer am Telefon (der wieder keinerlei Informationen von den geschilderten Probleme und Abläufen hat), dass ich eine Kündigung nur bekomme wenn ich nicht zahle. Und so werde ich es machen. NICHT ZAHLEN!
Ich habe es satt als jahrelanger Kunde so auf den Arm genommen zu werden. Wenn das beim Inkassoverfahren landen sollte, dann werde ich ohnehin gerichtlich vorgehen und spätestens dann wird man die Telefongespräche abhören können, von denen Vodafone anscheinend kein Wissen hat und diese auch nicht aufzeichnet, obwohl am Anfang jedes Gesprächs man darauf hingewiesen wird und dies bestätigen muss

 

Edit: Einzelfeedback in passendes Board verschoben. Lars

10 Antworten 10
reneromann
SuperUser
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@HIA  schrieb:

Dann habe schlussendlich akzeptiert, dass ich die offenen höher gesetzten Beiträge begleichen werde, jedoch ohne Mahngebühren und mit einer Kündigung zum 30.06.2021, wie Vodafone mir im Schreiben mitgeteilt hat, im Falle einer Nichtzahlung. Ich wollte das Problem leichter lösen, indem ich den offenen Betrag zahle und ich ab dem 30.06.2021 nichts mehr mit Vodafone/Unitymedia zu tun habe.


Das wäre eine Mahnkündigung gewesen - die Beträge wären trotzdem fällig, nur aufgrund des offenen Betrages wäre die Leitung dann abgeschalten worden. Natürlich inklusive negativem Eintrag bei Schufa & Co...

 


@HIA  schrieb:

Jetzt sagt der Kundenbetreuer am Telefon (der wieder keinerlei Informationen von den geschilderten Probleme und Abläufen hat), dass ich eine Kündigung nur bekomme wenn ich nicht zahle. Und so werde ich es machen. NICHT ZAHLEN!


OK - das heißt dann den ganzen Prozess mit "Mahnungen", Inkasso inklusive gerichtlichem Mahnverfahren - und natürlich entsprechenden negativen Einträgen bei Schufa & Co. - Viel Spaß dabei...

 


@HIA  schrieb:

Ich habe es satt als jahrelanger Kunde so auf den Arm genommen zu werden.


Wie wäre es dann mit "Kündigung zum Ende der Laufzeit" und "Bezahlen bis zum Ende"?

 


@HIA  schrieb:

Wenn das beim Inkassoverfahren landen sollte, dann werde ich ohnehin gerichtlich vorgehen und spätestens dann wird man die Telefongespräche abhören können, von denen Vodafone anscheinend kein Wissen hat und diese auch nicht aufzeichnet, obwohl am Anfang jedes Gesprächs man darauf hingewiesen wird und dies bestätigen muss


Im gerichtlichen Mahnverfahren werden keine Telefongespräche abgehört...

Mal ganz davon abgesehen, dass die Aufzeichnungen - sofern überhaupt welche angefertigt wurden - m.W. nur 90 Tage aufbewahrt werden.

 

Und was die Bestätigung am Anfang des Gesprächs anbetrifft:

a) Du musst sie nicht geben, wenn du ablehnst, wird nicht aufgezeichnet

b) Diese dient ausschließlich zu Schulungszwecken, dafür werden personenbezogene Daten entfernt. Und auch hier wird bei Weitem nicht jedes Gespräch aufgezeichnet, sondern nur relativ wenige - diese sind aber, aufgrund der Entfernung der personenbezogenen Daten, nicht mehr einem Kundenkonto zugeordnet, helfen dir also nicht weiter.

c) selbst wenn es eine Aufzeichnung gäbe, müsste Vodafone diese nicht als Beweis einbringen - DU bist beweispflichtig für deine Aussagen, nicht anders herum.

Nipsakarda
Digitalisierer
Digitalisierer

Ich kann Ihnen nur raten, grundsätzlich Gespräche mit der VF Hotline aufzuzeichnen, Dann könne Sie sehr gut eine schriftliche Gesprächsnotiz einem Richter vorlegen....

 

Noch besser ist es: KEINERLEI Vetragsrelevanten Details TELEFONISCH mit der VF Hotline abzuschliessen. Immerhin hat VF bereits einige Tausend € Strafe zahlen müssen....Aber die lernen nicht gerne dazu....

Also: NUR Schriftlich...NUR..Passt VF zwar nicht (wollen ja das schnelle Geld) aber wir4d müssewn VF erziehen, fair mit den Kunden umzugehen. Und fair= Schriftlich....

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team


@Nipsakarda  schrieb:

Ich kann Ihnen nur raten, grundsätzlich Gespräche mit der VF Hotline aufzuzeichnen, Dann könne Sie sehr gut eine schriftliche Gesprächsnotiz einem Richter vorlegen....


Auch wenn du es immer und immer wieder aggressiv hier postet - die Aufzeichnung von Gesprächen ohne die explizite Einwilligung des Gegenübers ist eine Straftat - und auch die aus der unzulässigen Aufzeichnung erstellte schriftliche Gesprächsnotiz ist als Beweismittel unzulässig.

 

Aber mach gerne weiter so und rufe zu Straftaten auf - pass bloß auf, dass du dafür nicht mal entsprechend strafrechtlich belangt wirst. Von eventuellen privatrechtlichen Ansprüchen derjenigen, die auf deinen Rat gehört haben, mal ganz abgesehen...

 


@Nipsakarda  schrieb:

Also: NUR Schriftlich...NUR..Passt VF zwar nicht (wollen ja das schnelle Geld) aber wir4d müssewn VF erziehen, fair mit den Kunden umzugehen. Und fair= Schriftlich....


Du kannst doch den Vertrag über die Website abschließen - da hast du alles schriftlich.

Gleiches auch in einem "normalen" Shop - nur wird's da wahrscheinlich nicht die Rabatte geben, die es z.T. am Telefon gibt.


@reneromann  schrieb:-
die Aufzeichnung von Gesprächen ohne die explizite Einwilligung des Gegenübers ist eine Straftat -.

Stimmt!


@reneromann  schrieb:

und auch die aus der unzulässigen Aufzeichnung erstellte schriftliche Gesprächsnotiz ist als Beweismittel unzulässig..

Stimmt zwar hier, aber nicht immer.

 

***

 

Es gibt noch weitere Ausnahmen, z.B. zur Verhinderung rechtswidriger Taten, aber das führt uns sicher noch weiter ins OT.

Ganz sicher gilt: Bei all den Problemen, um die es hier geht, stimmt das von @reneromann geschriebene: "Finger weg, es hilft nichts und kann nach hinten los gehen"

 

Edit: Keine Rechtsberatung, auch nicht "nur" Ansatzweise

Primitiv und beleidigend...Ungefragtes DUZEN ist eine Straftat. Gesprächsaufzeichnungen mit VF zum Zwecke der Beweissicherung sind leider Notwendig um Lügen der Hotline (und nicht nur dieses sog. Kinder Kundenforum ist voll davon)  aufzudecken. Leider gibt es hier Einige unverschämte User die glauben sie sprächen für Vodafone.

 

VORSICHT: Das sind private (oft leider "***") User, die NICHTS aber auch garnicht zu sagen haben und immer wieder versuchen mit Duzen und Drohungen die erwachsenen Kunden einzuschüchtern. Das spricht für die Qualität die VF an den Tag legt wenn es um den Umgang mit den Kunden geht. Da werden Verträge scheinbar "untergeschoben" und der Kunde kann nichtmal eine Mail an Kompetente VodafoneMITARBEITER schreiben (Weil VF wohlweisslich garkeine Mailadresse angibt. Die wissen schon warum) und muss zu Einschreiben und Rechtsanwaltlicher Hilfe greifen um seine Rechte einzufordern, die ihm immer wieder in Abrede gestellt werden...

Suchmaschinen geben u.A. folgende Antworten aus: 

-Gerichtsurteil gegen Vodafone: So wurden Kunden *schlecht beraten* ...Wieder *** bei 

-Vodafone: So mies wollte man Kunden reinlegen....

-Vodafone: Gesprächsmitschnitte gefälscht - Kunde soll 50 Euro pro ... (STRAFTAT!!!!!)

-Fiese Masche empört viele Vodafone-Kunden: Jetzt greift sogar der ...

-Bundesnetzagentur geht gegen illegale Werbeanrufe von Vodafone ...

-Aufdringliche Drückeranrufe: Vodafone bekommt Bußgeld ...

etc. etc. etc.

 

Das ist die Realität.......Und Vodafone hört einfach nicht auf damit. Erst(Nur) das Öffentlich Machen von Fehlverhalten seitens Vodafone lässt sie normal werden....Denn Vodafone ist nichts anderes als ein Dienstleister....Der aber auch seine positiven Seiten hat...

 

***

 

Edit: Beleidigung entfernt. Bitte Forenregeln beachten

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Edit: Keine Rechtsberatung, auch nicht "nur" Ansatzweise


Rechtsberatung?  Ist es etwa auch Rechtsberatung, wenn ich § 2 Abs 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zitierte?

"Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert."

Und in Abs 3 Ziffer 5 wird klar gemacht

" Rechtsdienstleistung ist nicht....

die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien"

Und nichts anderes habe ich gemacht, als geschrieben, wann heimlich gemachte Telefonmitschnitte u.U. im Prozessrecht zugelassen werden können.

Das hat nicht mal ansatzweise was mit Rechtsberatung zu tun!

@Nipsakarda  schrieb:

Primitiv und beleidigend...Ungefragtes DUZEN ist eine Straftat


Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn? Es KANN eine Beleidigung sein und als solche strafbar. 

Nachdem aber in den Forenregeln festgehalten ist:

"Auf unserer Community sind wir per „Du“. Dies hat sich bewährt und wird von den meisten Nutzern so gewünscht. Sollte sich jemand die „Sie“ Form wünschen, respektieren wir dies und reagieren entsprechend."

dürfte das ja erledigt sein.

Eigentlich sollte man sich mit diesen vertraut machen, wenn man der community beitritt, meine ich.

Das Duzen ist KEINE Straftat! Höchstens eine beleidigung, wenn eine herabwuerdigkeit rüberkommt...

 

 

@DreiViertelFlo Na ja, eine Beleidigung ist aber eine Straftat. Kann bis zu 2 Jahre Gefängnis bedeuten

§ 185 StGB - Beleidigung - dejure.org

R4mona
Moderator:in
Moderator:in

Hi HIA,

entschuldige bitte die Wartezeit. Smiley (traurig) Aktuell benötigen wir etwas länger, um zu antworten.

Erst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Schilderung. Es tut mir super leid, dass Du diese negativen Erfahrungen mit uns gemacht hast. Smiley (traurig) So soll es natürlich nicht sein. Diese Vorgehensweise entspricht nicht unserem Standard.
 

Wir wollen Dich nicht auf den Arm nehmen. Im Gegenteil - wir sind da, um Dir bei Deinem Problem zu helfen und gemeinsam eine gute Lösung für Dich zu finden. Schick uns bitte eine PN mit den folgenden Daten: Kundennummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, Bundesland und aktuelle Handynummer. Meld Dich anschließend bitte wieder hier sobald die Nachricht raus ist. Dann kümmern wir uns zusammen um Dein Anliegen.

Liebe Grüße
R4mona

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