1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Eigentümergemeinschaft - Eigentümer möchte Kabelvertrag kündigen
Horchstein
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

bei uns in der Hausgemeinschaft möchten nicht mehr alle Eigentümer einen Kabelvertrag fürs Fernsehen haben, da dieser nicht mehr benötigt wird.

Der Vertrag selbst wird wahrscheinlich von der Hausverwaltung mit Vodafone abgeschlossen sein.

Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung meint diese, dass nur die GESAMTE Gemeinschaft einen Vertrag mit Vodafone abschließen kann - und nicht einzelne Eigentümer austreten können.

Ist diese Aussage korrekt, dass wirklich immer nur die GESAMTE Gemeinschaft einen Vertrag zwekcs Kabelanschluss abschließen kann? Oder möchte die Hausverwaltung nur keine "Arbeit" damit haben und das wäre grundsätzlich doch möglich - auch wenn für die restlichen Eigentümer evtl. höhere Kosten auf diese zukommen sollten?

 

Vielen Dank

Viele Grüße

Tom

11 Antworten 11

@netboynow  schrieb:

unsere Eigentümerversammlung will leider auf der ersten  solchen Ende  Dezember 2022 leider unseren Kabelsammelvertrag mehrheitlich kündigen. Ich und  einige wenige Eigentümer nicht.


Es hängt von eurem Teilungsvertrag ab, ob die Eigentümerversammlung dies einstimmig beschließen muss - also alle Eigentümer zustimmen müssen -oder- ob eine Mehrheit der Eigentümer ausreicht, um eine solche Kündigung zu beschließen. Das hat aber nichts mit Vodafone zu tun, sondern ausschließlich mit eurer Teilungsvereinbarung als Eigentümergemeinschaft.

 


@netboynow  schrieb:

Ich will selbst Pay TV von UM und DAZN Channels und  Sky Q weiterhin per Kabel nutzen zumal letzterer in UHD möglich ist und im IPTV wohl  noch nicht.


Das kannst du doch weiterhin - auch wenn du dann einen Einzelnutzervertrag brauchst.

Außer eure Eigentümerversammlung beschließt, den Kabelanbieter zu wechseln - aber auch hier: Was geht oder was nicht geht, steht in der Teilungsvereinbarung und hat nichts mit Vodafone zu tun.

 


@netboynow  schrieb:

Der Verwalter will uns informieren ob das  geklappt hat. Ich hoffe nicht!


Der Verwalter darf nur dann kündigen, wenn die im Teilungsvertrag festgelegten Regularien eingehalten sind - wenn also der Teilungsvertrag lediglich eine Mehrheit und nicht Einstimmigkeit für die Kündigung fordert, kann der Verwalter, sofern die Mehrheit zugestimmt hat, im Namen der Eigentümerversammlung den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.

Wenn die notwendige Mehrheit oder die Einstimmigkeit -je nachdem, was im Teilungsvertrag festgehalten wurde- nicht erreicht ist, darf der Verwalter nichts machen - andernfalls würde er entgegen dem Teilungsvertrag und damit nicht mehr im Namen der Eigentümerversammlung handeln und sich damit auch straf- und haftbar machen.

 


@netboynow  schrieb:

Gilt denn das Prinzip entweder  alle oder keiner im Sammelvertrag?


Ja.

 


@netboynow  schrieb:

Und wenn ich Sammelvertrag will, wäre es schön falls Vodafone berechtigt ist den Sammelvertrag nicht zu kündigen?!


Wenn der Verwalter im Rahmen der Teilungsvereinbarung wirksam eine Kündigung aussprechen darf, hat Vodafone diese zu akzeptieren und umzusetzen. Eine Kündigung ist generell eine einseitige Willensbekundung, der Gekündigte MUSS diese umsetzen, sofern die Kündigungsbedingungen (also Fristen und Laufzeiten) eingehalten werden.

 


@netboynow  schrieb:

Oder habe ich Pech und irgendwann muss ich wieder in den Einzelvertrag?


Kann passieren, wenn die Kündigung der Mehrheit über den Teilungsvertrag so berechtigt ist.

 


@netboynow  schrieb:

Also Vodafone, wenn möglich akzeptiert bitte die Kündigung des Kabel Sammelvertrag der WEG in Kappus Höfe Offenbach nicht!


Das steht Vodafone nicht zu - wenn die Kündigung fristgemäß zum Ende der Laufzeit eingeht, MUSS Vodafone die Kündigung akzeptieren und umsetzen.


@netboynow  schrieb:

Ich will ergänzen, wir sind über 180 Eigentümer dort.


Und dafür gibt es eine Teilungsvereinbarung - in dieser ist festgehalten, was die Eigentümergemeinschaft wie beschließen darf und/oder muss und wer mit welchen Mehrheiten und/oder unter Einstimmigkeit was beschließen darf.

 


@netboynow  schrieb:

Wenn Vodafone die Kündigung des Kabel TV Sammelvertrags akzeptieren würde [...]


Es gibt kein "akzeptieren würde" - wenn die Kündigung eingeht, MUSS Vodafone sie umsetzen. PUNKT.

 


@netboynow  schrieb:

[...]  wogegen ich mich ausspreche [...]


Das steht dir nicht zu - wie gesagt, wenn die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Teilungserklärung die Kündigung beschließt, hast du dich dem zu beugen. Du hast dann auch keinerlei Recht, dich gegen solche -im Rahmen der Teilungserklärung gefassten- Beschlüsse auszusprechen - denn wenn es gemäß Teilungserklärung von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird, dann bist du als (Teil-)Eigentümer mit dran, egal ob es dir gefällt oder nicht. Das ist halt das Problem, wenn du nicht Einzeleigentümer bist, sondern nur Teil einer Gemeinschaft - dort beschließt die Gemeinschaft nach den Regeln, die sie sich gegeben hat und die du mit Eintritt in die Gemeinschaft anerkannt hast. Du hast dann schlichtweg kein Recht, dich entgegen der Regeln der Gemeinschaft zu verhalten.

 


@netboynow  schrieb:

[...] da ich den will [...]


Du hast nichts zu wollen! Du bist Teil der Eigentümergemeinschaft und an deren Beschlüsse gebunden!

 


@netboynow  schrieb:

[...] und ich hoffe entweder alle oder keiner [...]


Das ist das Grundprinzip eines Sammelvertrages...

 


@netboynow  schrieb:

Wenn Vodafone die Kündigung des Kabel TV Sammelvertrags akzeptieren würde [...] da ich den will [...] dass nur unter 10-20 % Sammelverträge abschließen würden und Vodafone in unserem Objekt viel weniger einnehmen würde an KabelTV Gebühren. 


Wie gesagt - Vodafone hat dies nicht zu entscheiden.

 

Wenn eure Eigentümergemeinschaft die Kündigung beschließt, ist der Beschluss für ALLE Eigentümer bindend - Vodafone kann daran nichts ändern und muss dies so hinnehmen. Es gibt für Vodafone keinerlei rechtliche Möglichkeit, euch zu zwingen, weiterhin einen Sammelvertrag zu behalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies -gemäß Teilungserklärung- nicht will und daher die Kündigung ausgesprochen hat.