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Antwort
Lösung
am
10.08.2021
01:36
- zuletzt bearbeitet am
10.08.2021
07:58
von
CommunityTeam
mein internet zugang wurde gedrosselt obwohl ich ein fax an den kundenservice geschrieben habe das ich im krankenhaus war und das ein gesetztlicher betreuerwechsel im oment im gange ist und deswegen die zahlungen im verzug sind. es wird mir auch ein kabel modem noch angerechnet auf meiner rechnung obwohl ich eine bestaetigungs e-mail bekommen habe das die hardware bei euch angekommen ist zitat ''vielen Dank, unser Gerät mit der Gerätennummer *** ist heute bei uns eingetroffen. ''
das geraet kam verspaetet an da ich im krankenhaus war und ich das erst nacht der entlassung abschricken konnte. habe vorher mit dem kunden service gesprochen telefonisch und der sagte mir das wenn das modem innerhalbn diesen tagen bei uns eintrifft eine neue rechnung geschrieben wird abzueglich der hardware. bis heute ist das modem noch auf der rechnung drauf. da ich gesetzlich betreut bin und selbst kein konto zugriff habe und der wechsel noch im gange weis ich nicht wann ich das geld ueberweisen ueberweisen kann ich kann anbieten von meinem taschengeld was zu ueberweisen stueck fuer stuck. und meine andere frage dazu ist da ja das internet auf 1mbits up und 1 mbits down gedrosselt ist, das telefon ne voll sperrung hat und mein fernseher auch komplett abgestellt ist frage ich mich ob ich da den vollen leistungs umfang bezahlen muss der bei mir ja nicht mehr gegeben ist ? waere schon seltsam wenn ich dafuer voll abgerechnet werde. ich bin so schwer krank das ich eig abhaengig davon bin. mein fax an den kundenservice wurde wohl ignoriert. am telefon wurde mir gesagt ich haette irgent ein anderes kabelmodem zu euch geschickt als das von euch, was mich nur verwundert wieso ich dann die bestaetigungs email bekommen habe. und mir mein ""anderes"" kabel modem nicht zurueck geschickt wurde an meine adresse
Edit: Mac-Adresse entfernt
am 10.08.2021 14:15
Hallo LoLzRoYzE,
Du hast uns ein anderes Gerät zugeschickt, als wir zurück erwartet hatten. Daher ist die Berechnung auch erfolgt und vorerst auch richtig. Was hast Du denn genau noch an Hardware von uns vor Ort?
Grüße
Thomas
am 10.08.2021 14:41
also ihr wisst nicht einmal was ihr mir fuer hardware hier her geschickt habt. ich habe die 6591 mir wird auch nur diese eine auf der rechnung als miete gelistet. danke das ihr nachdem ihr mich immer aus der leitung mehrfach geschmissen habt als ich euch telefonisch erreichen wollte .mir noch die komplette rechnung fuer august geschickt habt. wie man sieht ist da nur das letzte geraet drauf. alle anrufe die ich mit euch den letzten 6 monate gefuerhrt habe habe ich der aufzeichnung zugestimmt hoert mal rein was ihr mit mir besprochen hattet zu den offenen rechnungen. ich werde die rechnung von jemanden begleichen lassen wenn die hardware runter ist und ich die drosselung nur berechnet bekomme an leistung. ihr habt mir ja wie schon gesagt heute morgen verfrueht die rechnung zugesand, die nicht zu dem hier ankommenden leistungsumfang passt. was habt ihr denn fuer hardware erwartet ? wieso bestaetigt ihr diese hardware als eure die garnicht eure ist und wieso kommt diese nicht zurueck zu mir wenn das nicht eure ist.
am 10.08.2021 14:49
am 10.08.2021 15:23
Zur Hardware:
Wenn die Rechnung VOR Eingang der Hardware erstellt wurde, ist die Rechnung erst einmal in voller Höhe zu begleichen - du bekommst dann auf der nächsten Rechnung eine entsprechende Gutschrift (und Rückerstattung).
Was die Grundgebühren anbetrifft:
Diese sind -auch bei der Drosselung- in voller Höhe zu bezahlen, da du selbst aufgrund der Nichtzahlung die Drosselung zu vertreten hast. Es steht dir auch nicht zu, die Zahlung zu verringern, weil der Umstand alleine durch dich (bzw. deinen gesetzlichen Betreuer, der aber in deinem Namen agiert) verschuldet wurde.
Solltest du trotzdem die Zahlung unrechtmäßig kürzen oder zurückhalten, musst du damit rechnen, dass Vodafone im nächsten Schritt den Anschluss komplett sperren und mahnkündigen wird.
Die dann anfallenden Kosten, da du aufgrund der ausstehenden Zahlungen dann -aus welchem Grund auch immer- vertragsbrüchig geworden bist, hast du selbst in voller Höhe zu tragen, gleiches gilt für ein eventuell anschließendes Mahnverfahren sowie die negativen Bonitätseinträge bei Auskunfteien wie der Schufa.
Wie du das mit deinem gesetzlichen Betreuer regelst, ist im Außenverhältnis gegenüber Dritten wie Vodafone völlig egal - alle Dinge, die dein gesetzlicher Betreuer in deinem Namen "verbockt", fallen immer auf dich zurück und können dich in entsprechende Probleme bringen. Inwiefern du dann den Betreuer dafür selbst haftbar machen kannst, spielt jedoch für das Außenverhältnis gegenüber Vodafone keine Rolle.
am 10.08.2021 15:34
mir wurde am telefon gesagt das ich eine neue rechnung bekomme bei erhalt der hardware. vodafon ist kein Bundespraesident der gesetzte in die welt setzt wie er lustig ist. und das beste ist jetzt zum 3ten mal die rechnung wird beglichen wenn die hardware runter ist und ich die leistung bekomme fuer die ich bezahlen soll sonst schicke ich im naechsten schritt bei der polizei online die anzeige wegen dieser sache raus. ich habe auch schon gesagt das ich im krankenhaus war und ich die hardware nicht abschicken konnte. und ne keiner hat einen schluessel fuer meine wohnung. und das ist auch kein betreuer beratungsforum. und ich habe meinem betreuer die rechnung auch heute nochmals zukommen lassen unnoetiger weise obwohl sie diese automatisch bekommt. und es ist ein betreuer wechsel im gange. ich habe auch keine lust mehr mich zu rechtfertigen bzw euch die gesetze zu erklaeren
am 10.08.2021 16:55
@LoLzRoYzE schrieb:
mir wurde am telefon gesagt das ich eine neue rechnung bekomme bei erhalt der hardware.
Wie oft denn noch: Das ist die Korrektur auf der NÄCHSTEN Rechnung - die bestehende Rechnung wird aus buchhalterischen Gründen NICHT angepasst, weil das aus finanzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Rechnungen dürfen nicht einfach so abgeändert werden, nachdem sie erstellt wurden - das bedarf entsprechender Korrekturrechnungen, die aber wie gesagt erst mit dem nächsten Rechnungslauf erstellt werden.
Denn die bestehende Rechnung bildet den Stand bis zum auf der Rechnung geschriebenen Datum ab - wenn die Box erst danach eingegangen ist, wird die Rechnung NICHT mehr angepasst!
@LoLzRoYzE schrieb:
und das beste ist jetzt zum 3ten mal die rechnung wird beglichen wenn die hardware runter ist und ich die leistung bekomme fuer die ich bezahlen soll
Und nochmal: Du hast den vertragsgemäß geschuldeten Preis zu bezahlen - nicht weniger. Und wenn du das nicht wie vertraglich vereinbart machst, dann darfst du dich nicht darüber wundern, wenn die nächsten Schritte "härterer Gangart" werden.
Und erst wenn du ALLE Außenstände bezahlt hast, wird die Leitung wieder freigeschalten - auch dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben aus dem TKG. Du hast kein Rückbehaltungsrecht, wenn du selbst die Ursache der Drosselung zu vertreten hast - und eine fehlende Zahlung deinerseits / Zahlungsrückstände deinerseits sind eben genau dieser Grund für die Drosselung, den DU zu vertreten hast.
@LoLzRoYzE schrieb:
sonst schicke ich im naechsten schritt bei der polizei online die anzeige wegen dieser sache raus.
Dir ist hoffentlich klar, dass eine wissentliche Falschanschuldigung bei den Strafverfolgungsbehörden ebenfalls eine Straftat darstellt?
@LoLzRoYzE schrieb:
ich habe auch schon gesagt das ich im krankenhaus war und ich die hardware nicht abschicken konnte. und ne keiner hat einen schluessel fuer meine wohnung.
Das ist dein eigenes Problem - nicht das von Vodafone. Dies entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Verpflichtungen zur Rückgabe der Hardware innerhalb der vertraglich geschuldeten Zeit. Und für eine etwaige Verzögerung, die daraus resultiert, hast auch alleine du daher die Konsequenzen zu tragen.
@LoLzRoYzE schrieb:
und ich habe meinem betreuer die rechnung auch heute nochmals zukommen lassen unnoetiger weise obwohl sie diese automatisch bekommt. und es ist ein betreuer wechsel im gange.
Das ist für Dritte völlig egal, ob du selbst oder ob dein Betreuer die Rechnungen bezahlt - wenn sie nicht rechtzeitig, egal von wem, bezahlt werden, hast DU die Konsequenzen daraus zu tragen. Ähnlich wie es Dritte nicht interessieren muss, wie du dafür sorgst, dass du genug Geld zum Begleichen der Rechnungen hast.
@LoLzRoYzE schrieb:
ich habe auch keine lust mehr mich zu rechtfertigen bzw euch die gesetze zu erklaeren
Mit deiner kruden Auslegung von Gesetzen hilft das auch nicht weiter.
Fakt ist: Du hast einen Vertrag - dieser sieht eine monatliche Bezahlung eines gewissen Betrages vor - wenn dieser Betrag nicht bezahlt wird, gerätst du in Zahlungsverzug. Die Konsequenzen eines Zahlungsverzuges können von einer Drosselung der Leistung bis zur temporären Einstellung der Leistung bis hin zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Gläubigers führen.
Da du als Schuldner den Grund des Zahlungsverzuges zu tragen hast, hast du auch die weiteren Kosten des Gläubigers zum Eintreiben der Forderung zu tragen - und dem Gläubiger steht für seine Ausfälle auch Schadenersatz zu. Und eine Drosselung/Sperrung entbindet dich dabei NICHT von der Zahlungspflicht der vertraglich geschuldeten Grundgebühren für den kompletten Vertragszeitraum.
am 10.08.2021 17:00
und wenn in dem vertrag drin steht das ihr mich toetet wenn ich nicht zahle ist das mord und ist gegen das gesetz es geht jetzt seinen weg das kanns ja wohl nicht sein.!!!!!!!!!!!!!!!!!
am 10.08.2021 17:10
Nochmal, da du offenbar keinerlei blassen Schimmer hast:
Du hast einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen - dieser sieht vor, dass du gegen eine entsprechende regelmäßige Zahlung eine entsprechende Leistung beziehst. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dazu findest du im BGB - unter der Rubrik "Dauerschuldverhältnisse".
Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Schuldner (du) die Geldschuld innerhalb der entsprechenden Fristen an den Gläubiger (in deinem Fall Vodafone) bezahlst. Solltest du dies nicht (rechtzeitig) machen, befindest du dich im Zahlungsverzug. Dieser Zahlungsverzug berechtigt den Gläubiger, die Leistung zu reduzieren oder bis zur Bezahlung der Außenstände zurückzuhalten - du hingegen hast KEIN Rückbehaltungsrecht, wenn die Leistung aufgrund des Zahlungsverzuges reduziert oder gar eingestellt wird.
Ein Zahlungsverzug stellt aber auch einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages dar - wobei diese vorzeitige Kündigung des Gläubigers dich nicht von der Zahlungspflicht der bisherigen Schulden entbindet - ganz im Gegenteil, der Gläubiger kann seinerseits für den entstandenen Schaden auch Schadenersatz fordern.
Dies steht alles im BGB - und wenn du es nicht glauben willst, frage einen Anwalt!
am
10.08.2021
20:18
- zuletzt bearbeitet am
11.08.2021
08:29
von
Thomas
das ihr hier auf jede abmachung *piep*t und alles ignoriert und das der eine von dem anderen da nicht bescheid weis bestatig ja alleine schon das mir ein modem in rechnung gestellt wird und seit ueber 1 jahr von meiner gesetztlichen betreuerin wiederrufenen dienstleistungen im HD paket noch immer in rechnung gestellt werden siehe anhang. was ist denn fuer euch gesetzlich noch gueltig ? hiermit seit ihr schonmal mit modem geschaetzt mir gegenueber 500 euro im verzug noch fragen ?
Edit: @LoLzRoYzE Anhang mit persönlichen Daten entfernt.
am 10.08.2021 21:07
@LoLzRoYzE schrieb:
[...] das mir ein modem in rechnung gestellt wird [...]
Ein Endgerät wird dir immer dann in Rechnung gestellt, wenn du es nicht zurückgeschickt hast, obwohl du es hättest zurückschicken müssen.
Dies passiert immer dann, wenn entweder ein Vertrag beendet wird -oder- wenn ein Gerät (z.B. wegen Defekt) getauscht wird -oder- wenn du einen Vertragswechsel vornimmst und das alte Gerät nicht mehr mit der neuen Geschwindigkeit klarkommt. Beispielsweise, wenn di auf einen Gigabit-Tarif wechselst und du bisher ein Endgerät wie die FritzBox 6490 hattest, das nicht für Gigabit geeignet ist.
@LoLzRoYzE schrieb:
[...] seit ueber 1 jahr von meiner gesetztlichen betreuerin wiederrufenen dienstleistungen im HD paket noch immer in rechnung gestellt werden [...]
Wo wird dir da was in Rechnung gestellt? Außerdem: Sofern deine Buchung damals für ein ZWEITGERÄT war, wird durch den Widerruf nur dieses Zweitgerät aufgehoben! Die Erstkarte bleibt weiterhin kostenpflichtig!
Und weiterhin wirst du das wohl mit deiner gesetzlichen Betreuerin ausmachen müssen, wenn ihr die Rechnungen nicht kontrolliert habt. Denn durch einen Widerruf nur der jeweilige Vorgang rückgängig gemacht - sollte davor bereits ein TV-Vertrag bestanden haben, der durch die neuen Verträge hätte erstetzt werden sollen, so ist dieser Altvertrag durch den Widerruf eben NICHT hinfällig, sondern er wird wieder -als hätte es die neuen Vereinbarungen nie gegeben- genau so gültig, wie er es vor der Vertragsänderung war. Gleiches gilt, wenn es sich dabei um die Bestellung einer zusätzlichen Karte gehandelt hat.
Und eine Aufrechnung à la "ich hab 16 Monate für etwas bezahlt"... gibt es nicht. Hier bist du selbst (bzw. deine Betreuerin) in der Pflicht, die Rechnungen unverzüglich(!) zu kontrollieren und zu beanstanden. Und von "unverzüglich" kann nach über 16 Monaten wohl kaum eine Rede sein.