Frage
Antwort
Lösung
am
10.08.2021
01:36
- zuletzt bearbeitet am
10.08.2021
07:58
von
CommunityTeam
mein internet zugang wurde gedrosselt obwohl ich ein fax an den kundenservice geschrieben habe das ich im krankenhaus war und das ein gesetztlicher betreuerwechsel im oment im gange ist und deswegen die zahlungen im verzug sind. es wird mir auch ein kabel modem noch angerechnet auf meiner rechnung obwohl ich eine bestaetigungs e-mail bekommen habe das die hardware bei euch angekommen ist zitat ''vielen Dank, unser Gerät mit der Gerätennummer *** ist heute bei uns eingetroffen. ''
das geraet kam verspaetet an da ich im krankenhaus war und ich das erst nacht der entlassung abschricken konnte. habe vorher mit dem kunden service gesprochen telefonisch und der sagte mir das wenn das modem innerhalbn diesen tagen bei uns eintrifft eine neue rechnung geschrieben wird abzueglich der hardware. bis heute ist das modem noch auf der rechnung drauf. da ich gesetzlich betreut bin und selbst kein konto zugriff habe und der wechsel noch im gange weis ich nicht wann ich das geld ueberweisen ueberweisen kann ich kann anbieten von meinem taschengeld was zu ueberweisen stueck fuer stuck. und meine andere frage dazu ist da ja das internet auf 1mbits up und 1 mbits down gedrosselt ist, das telefon ne voll sperrung hat und mein fernseher auch komplett abgestellt ist frage ich mich ob ich da den vollen leistungs umfang bezahlen muss der bei mir ja nicht mehr gegeben ist ? waere schon seltsam wenn ich dafuer voll abgerechnet werde. ich bin so schwer krank das ich eig abhaengig davon bin. mein fax an den kundenservice wurde wohl ignoriert. am telefon wurde mir gesagt ich haette irgent ein anderes kabelmodem zu euch geschickt als das von euch, was mich nur verwundert wieso ich dann die bestaetigungs email bekommen habe. und mir mein ""anderes"" kabel modem nicht zurueck geschickt wurde an meine adresse
Edit: Mac-Adresse entfernt
am 10.08.2021 10:22
Monatliche Grundgebühr
Es leuchtet ein, dass der Teilnehmer weiterhin zur Zah-
lung des monatlichen Grundpreises verpflichtet ist, wenn
lediglich ein einzelner Sprachdienstleister, etwa ein Call
by-Call-Anbieter, seinen Dienst sperrt. Denn dadurch
verliert die – der Gesprächsvermittlung vorgelagerte –
Bereitstellung des Telefonanschlusses nicht ihren eigen-
ständigen Wert. Er kann weiterhin für Kommunikations-
dienste anderer Anbieter sowie für den Gesprächsemp-
fang genutzt werden. Dieses Argument greift indes nicht,
wenn der Teilnehmernetzbetreiber eine alle Telefon-
dienste umfassende Vollsperrung i. S. v. § 45 k Abs. 5
S. 3 TKG durchführt. Ist der Anschluss für den Teilneh-
mer – ungeachtet des stets mçglichen Notrufes (§ 45 k
Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 108 Abs. 1 TKG) – faktisch nutzlos,
steht der Teilnehmer nicht anders dar als ohne einen An-
schluss oder nach einer Kündigung. Diese einseitige Stç-
rung des Synallagmas muss sich nach dem Rechtsgedan-
ken des § 326 Abs. 1 BGB in einer Minderung der Grund-
gebühr niederschlagen. Dies ist auch vor der Tendenz zu
sehen, nutzungsabhängige Kosten auf die Grundgebühr
zu schlagen, die nicht mehr die realen Fixkosten der Vor-
haltung des Anschlusses reflektiert. Daher sind AGB-
Klauseln, die diese Gebühr dann auch noch ungekürzt
für das Vorhalten gesperrter Anschlüsse vorsehen, gem.
§ 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam63.
Jedenfalls entfällt der Anspruch auf die Grundgebühr
gem. § 326 Abs. 1 BGB, wenn ein Anschluss unter Ver-
letzung des § 45 k TKG gesperrt wird
fuer mich sieht das ungeklaert aus
10.08.2021 10:24 - bearbeitet 10.08.2021 10:25
@LoLzRoYzE Sei so lieb & Fange nicht mit irgendwelche Paragraphen an. Die du nicht verstehen kannst.
Edit: Darüberhinaus ist das Forum kein Jura Forum für eine Rechtsberatung.
am 10.08.2021 10:28
warum beleidigst du mich ? und was soll ich da bitte nicht verstanden haben
am 10.08.2021 10:33
@LoLzRoYzE Wo habe ich dich beleidigt?
Du Kopierst einen Beitrag aus dem TKG & schreibst darunter das es für dich ungeklärt aussieht.
Welcher Passus im TKG ist zu deinen Anliegen für dich Unerklärlich? Schreib doch bitte so, dass man deine Frage oder aussage nachvollziehen kann.
10.08.2021 10:40 - bearbeitet 10.08.2021 10:41
Wird aus einer Quelle abgeschrieben, sollte der Quellennachweis nicht fehlen.
Die Klärung der Rücksendung wurde dir durch einen Mod angeboten. Die Chance solltest du nutzen.
am 10.08.2021 10:42
ihr habt doch behauptet als erstes das es abgesegnet sei und rechtens sei das wenn das im vertrag so steht
ich war von anfang an skeptisch ob die klausel gueltig ist falls sie existiert in meinem vertrag
am 10.08.2021 10:49
@LoLzRoYzE Wenn du der Annahme bist, dass VF hier gesetzeswiedrig handelt - dann wende dich an einen Rechtsanwalt ganz einfach. Es steht ja jeden Bürger Frei Rechtschutz vor dem Gericht zu suche 😃
am 10.08.2021 10:55
Nochmals - dies ist kein Rechtsforum. Wenn du der Meinung bist, dass die vertragliche Vereinbarung in deinem Fall nicht wirksam ist, kann dein Betreuer einen Rechtsanwalt einschalten.
Bedenke auch - eine Drosselung ist keine Abschaltung.
am 10.08.2021 11:55
Hallo LoLzRoYzE,
wir werden hier keine rechtlichen Hintergründe beleuchten. Alles dazu findest Du in unseren AGB. Falls Du der Meinung bist da stimmt etwas nicht, steht es Dir frei das rechtlich prüfen zu lassen. Bitte schick alle Daten die angefordert wurden in der PN. Aktuell fehlt noch die vollständige Adresse.
Grüße
Thomas
am 10.08.2021 14:11
Falle es jemandem interessiert, die Quelle ist hier https://www.hoganlovells.com/~/media/hogan-lovells/pdf/publication/kur1207_pdf.ashx
Nicht uninteressant.