Frage
Antwort
Lösung
am 12.03.2023 13:50
ich bewohne eine Eigentumswohnung und unsere Kabelversorgung soll auf einen Vodafonrahmenvertag (Versorgungsvereinbarung Express) umgestellt werden. Und weiterhin über die Gemeinschaft abgerechnet werden.
Soweit ist alles in Ordnung.
Meine Frage nun ist wenn ich einen Vertrag GigaTV Cable 250 mbit Abschließe habe ich ja zwei Verträge wie verhält es sich nun muss ich einmal der über unsere Verwaltung abgeschlossenen Vertrag erfüllen und zusätzlich die Kosten für den GigaTV Cabel Vertrag erfüllen oder werden beide Verträge zusammengeführt und wie ist es mit der Monatlichen Abrechnung.
Unsere Verwaltung kann dazu nichts sagen.
Wer kann mir Helfen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 12.03.2023 14:00
giga zu hause 250 mbit = internet (inkl festnetz)
das was da über nen rahmenvertrag laufen soll ist hingegennur tv
die alther gebrachten rahmenverträge (kabel-tv in mietnebenkosten enthalten) wird es in 2024 nimmer geben.
dann muss jeder mieter (der tv nutzen möchte) einen individuellen vertrag mit vodafone abschließen
- diese verträge werden z b bei 9,99 € mtl liegen
(d h durch die versorgungsvereinbarung 10 € günstiger als der einfamilienhaus-kunde zahlt)
am 12.03.2023 14:00
giga zu hause 250 mbit = internet (inkl festnetz)
das was da über nen rahmenvertrag laufen soll ist hingegennur tv
die alther gebrachten rahmenverträge (kabel-tv in mietnebenkosten enthalten) wird es in 2024 nimmer geben.
dann muss jeder mieter (der tv nutzen möchte) einen individuellen vertrag mit vodafone abschließen
- diese verträge werden z b bei 9,99 € mtl liegen
(d h durch die versorgungsvereinbarung 10 € günstiger als der einfamilienhaus-kunde zahlt)
am 12.03.2023 15:54
Ganz so ist es aber nicht.
Siehe hierzu https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-da...
am 12.03.2023 16:16
Und GigaTV -also das Zusatzprodukt mit der GigaTV-Box- ist immer ein separater Vertrag, der nichts mit dem Hausanschluss und einer eventuellen TV-Grundversorgung über die Nebenkosten zu tun hat.
Davon abgesehen entfällt, wie von @HausHelene bereits angedeutet, die komplette Möglichkeit der Umlage von Kosten auf den Mieter ab dem 01.07.2024 - also auch diejenigen einer Versorgungsvereinbarung. Wenn also eure Hausverwaltung jetzt eine kostenpflichtige Versorgungsvereinbarung getroffen hat, müsst ihr als Mieter diese Kosten nur noch bis zum 01.07.2024 tragen - danach dürfen die Kosten einer solchen Versorgungsvereinbarung nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden.