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am 15.04.2021 14:33
Seit 2017 bin ich in ein Haus gezogen und habe diesbezüglich meinen Kabel Anschluss incl Internet usw mitgenommen. Nun habe ich das erste mal die Nebenkosten Abrechnung von meinem Vermieter gesehen, und festgestellt das dieser Monatlich meinen Kabelanschluss bezahlt. Somit bezahlen wir seit 2017 doppelt. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt sollte das eigentlich nicht gehen bzw macht keinen sinn. Nun wollte mein Vermieter diesen Umstand reklamieren und VF weigert sich diesbezüglich. Obwohl nachweislich an der Adresse zwei Anschlüsse bezahlt werden. Aber im System müsste ja vermerkt sein das es nur einen Hausanschluss gibt. Was sollen wir nun tun?!
am 15.04.2021 16:04
Der Vermieter hat ja den älteren Rahmenvertrag. Du kannst versuchen, auf Kulanz einen Teil deiner gezahlten TV-Kabelgebuehren (TV-Connect) erstattet zu bekommen. Ein Teil ist ja schon grundsätzlich verjährt. Für gebuchte TV-Optionen (BasicTV Cable, GigaTV Cable etc.) fallen natürlich weitere Kosten unabhängig vom bestehenden TV-Kabelanschluss an. Aus den Mietvertrag sollte die Umlage für den TV-Kabelanschluss ersichtlich sein. Verwunderlich ist, dass die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2017 jetzt erst vorliegt (wir haben das Jahr 2021). Ein Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ende des Folgejahres vorgelegt werden.
Welche TV-Produkte hast du den genau gebucht ? Liegt dir die Kundennummer fuer den bestehenden TV-Kabelanschluss vom Vermieter für das gemietete Objekt vor ?
am 15.04.2021 16:21
Nein der Vertrag müsste zeitgleich sein, da ihm bei unseren Einzug gesagt worden ist, das wir nicht selber den Vertrag abschließen dürften. Der Vermieter wollte von Anfang an das der Vertrag über die neuen Mieter läuft. Ihm wurde gesagt er muss, uns hat das niemand gesagt. Und ich habe den Umzug incl Kabelanschluss gemacht wo keiner gefragt oder uns darauf hingewiesen hat. Das hätte ja mal auffallen können. 1 Hausanschluss aber 2 Verträge. Das sollte ja das System gleich melden.
am 15.04.2021 16:28
Die Abrechnung gab es natürlich jedes Jahr, nur hat diese meine Mutter mit über 70 als eingetragene Mieterin oberflächlich angeschaut und nicht darauf geachtet. Zumal wir zuvor in einem Mehrparteienhaus gewohnt haben ca. 10 Jahre. Und wir von Anfang an für den Kabelanschluss selbst zahlen mussten. Nichts im Mietvertrag oder so. Eine Verjährung ist ja erst nach 3 Jahren nach Rechbubgsstellung zum Anfang des neuen Jahres. Rechnung im Januar, so geht die Verjährung erst im Januar des Folgenden Jahres an zu Zählen.
am 15.04.2021 17:17
Die Pruefungspflicht liegt schon beim Kunden. Anhand der Adresse lässt sich ja nicht immer die Anzahl der tatsächlichen Wohneinheiten feststellen. So ist auch eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus mit TV-Kabelanschluss kostenpflichtig.
TV-Kabelgebuehren als Nebenkosten können grundsätzlich nur abgerechnet werden, sofern sie im Mietvertrag aufgeführt sind. Das ist dann aber ein Thema mit dem Vermieter.
Ein Mod schaut sich die Angelegenheit sicherlich an. Zumindest fuer die Zukunft kann die Vertragssituation auf das richtige Gleis gesetzt werden.
am 15.04.2021 17:43
Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben oft sogenannte Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenannte Sammelinkasso. Das bedeutet, dass der einzelne Mieter oder der einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlt. Dieser leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter.
Hat der Vermieter einen solchen Vertrag geschlossen, ist zu prüfen (ggf. mit Hilfer dritter), ob Vodafone auf Grundlage dessen hätte wissen müssen, das der Anschluss bereits ein Vertrag vorhanden ist.
Anderseits wie bereits erwähnt: Um die Umlage auf die Mieter zu erwirken, muss die Kabelgebühr im Mietvertrag letztlich eindeutig vereinbart sein.
am 16.04.2021 08:35
Hi Moxyd,
ich vermute hier was völlig anderes. Der Vermieter hat vielleicht gar keinen Rahmenvertrag, sondern nur einen privaten Einzelnutzervertrag auf seinen Namen für einen Kabelanschluss. In dem Fall ist im System keine Gebäudevertrag ersichtlich und für uns auch nicht erkennbar, was dort wie genutzt wird. Ebenso ist die Übertragung dann auf eine andere Partei, nach meiner Auffassung, nicht möglich.
Aber um nicht weiter mutzumaßen, schaue ich es mir mal an. Schick mir doch mal bitte deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Adresse per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.
Viele Grüße
Lars
am 16.04.2021 11:47
PN Bereits gesendet
am 16.04.2021 12:51
Hallo Moxyd,
bitte schicke mir alle vom mir oben angeforderten Daten per Privatnachricht und nur die sensiblen Daten. Alles andere können wir ruhig hier öffentlich klären. Melde Dich dann bitte erneut im Beitrag, wenn Du die PN geschickt hast.
Viele Grüße
Lars
16.04.2021 14:42 - bearbeitet 16.04.2021 14:44
Wäre dieses der Fall wäre zweimal mit der selben Anschrift in Ihrem System, dann wäre es ja einfach zu klären und die doppelten Beträge zu erstatten
Eine eidesstattliche Versicherung das es nur einen Anschluss gibt bzw. Auszug aus dem Grundbuchamt würde den Sachverhalt aufklären und ihr könntet die zuviel gezahlten Beträge freundlich wie ihr seit erstatten.
Nur ein Anschluss sollte auch nur einmal bezahlt werden!