Frage
Antwort
Lösung
am
17.12.2023
07:27
- zuletzt bearbeitet am
19.12.2023
15:59
von
DennyW
Guten Morgen,
zu
Rechnungsnummer XXXXXXXXXX
würde ich gerne die Definition eines Gerätetausches kennen.
Ursprünglich wurde mir von der Technikabteilung zugesagt, dass meine von damals Kabel BW abgekaufte Fritzbox übernommen und ohne Probleme genutzt werden kann. Dies hatte sich dann jedoch als inkorrekt herausgestellt, da Telefonie nicht über das gebrandete Gerät fehlerfrei lief und es auch beim Internet Abbrüche gab. Nach mehrfachem Telefonieren mit diversen Vodafone-KollegInnen stellte man fest, es muss ein anderes Modem her – also habe ich die Fritzbox aus Ihrem Portfolio mit abonniert.
Und dafür soll ich einen Gerätetausch zahlen?
MfG
am 17.12.2023 09:36
man konnte nie ein Leihgerät von VF abkaufen, das ist eine Strafzahlung über das nicht zurück gegebene Gerät! Und die Preisliste was wie was kostet ist auch einsehbar, dort steht dann Gerätetauch 30€ , darin ist Porto für Versand, Box einpflegen usw enthalten!
am 17.12.2023 10:26
Ich verstehe den Vorgang nicht.
Du hattest seinerzeit einen Vertrag mit der 6360 abgeschlossen?
Jetzt hast du eine Vertragsverlängerung mit einer neuen Geschwindigkeit gemacht?
Oder hast du dazwischen den Vertrag gekündigt und jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen?