1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Dauer Vorratsdatenspeicherung bei Vodafone?
Kabel_BLN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Wie so ziemlich viele war ich auch mal an der Reihe von einer Abmahnkanzlei Post zu bekommen.

Es soll hier auch nicht um die Sache mit der Anwaltsgeschichte gehen, sondern viel mehr warum Vodafone noch nach Monaten meine Daten rausgeben kann (muss), wo doch angeblich nach einiger Zeit alles gelöscht sein sollte?

Die VF-Hotline wusste überhaupt nicht, was ich von denen will.

Beim 2. Anruf wurde etwas von einigen Tagen Speicherdauer gesagt, was ja wiederlegt ist.

 

Gibt es denn eine verbindliche Auskunft zu diesem Thema?

 

Gruss in die Runde.

11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
SuperUser

Du vermischst zwei Dinge:

a) Die Speicherfrist bis zu der eine Abfrage möglich ist

-und-

b) die Speicherdauer, sofern vorher vom Rechteinhaber eine Beweissicherung angefordert wurde

 

Wenn also innerhalb einer recht kurzen Frist - m.W. wirklich nur 1..2 Wochen - der Rechteinhaber geltend macht, dass dort eventuell Verstöße von einem Anschluss gemacht wurden, darf Vodafone die Daten nicht einfach löschen, sondern muss sie auch über die eigentliche Speicherfrist hinaus -da sie dann ein Beweismittel in einem eventuellen Strafverfahren darstellen- bis zur endgültigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufbewahren.

Die Herausgabe der Daten selbst erfolgt jedoch erst, wenn die Staatsanwaltschaft die Daten anfordert und/oder ein Richter der Weitergabe im Strafverfahren zustimmt -- in dem Moment sind die Daten dann aber auch für den Rechteinhaber über eine Akteneinsicht für ein zivilrechtliches Verfahren einsehbar. Das kann aber -je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft- auch mal Monate dauern...

Bei mir waren es 4 oder 5 Wochen bis Punkt a erreicht war, also beim Amtsgericht München die Herausgabe der Daten zu der fraglichen IP angefordert wurden.

Gegen eine Gebühr von 25€ zeigte sich das Gericht kooperativ.

Also es geht mir um die Speicherfrist im konkreten.

Danke, bis hierhin.

Der Zeitpunkt der Herausgabe der Daten auf richterlichen Beschluss hat nichts mit der Speicherfrist zu tun.

Wenn bereits vorher vermutet wird, dass dort Dinge nicht sauber sind, kann schon vorher eine Info erfolgen, so dass VF dann -zur Beweissicherung- den Datensatz gegen Löschung sichert, jedoch noch nicht herausgibt. Erst wenn dann der richterliche Beschluss da ist, werden die Daten herausgegeben - das kann aber dauern...

Egal...

Wir reden um den heissen Brei, wie halt die Hotline auch.

Es kann nur eine richtige Antwort geben.

Wie lange ist die Speicherfrist bei Vodafone?

Ohne Spekulationen, dass etwas nicht "sauber" sein könnte.

Hast du mal nicht die Telefonhotline probiert?

Die maßgebliche Stelle seitens Vodafone ist deren Datenschutzbeauftragte.

Dazu gibt es z.B. bei Google tausende Treffer.

Habe ich (steht in meinem ersten Post).

Mehrmals, in der Hoffnung dass irgendwann mal ein Wissender mein Gesprächspartner wird.

Mein Anliegen wurde auch verstanden.

Am Anfang dachte ich  noch, es sein eine einfache Frage und müsste in AGB´s stehen.

Davon abgesehen verstehe ich das Problem nicht - eine etwaige Frist interessiert doch eigentlich nur dann, wenn du Dreck am Stecken hast. Und wie gesagt - die Speicher-/Löschfrist wird in dem Moment eh ausgesetzt, wenn es vermeintliche Beweise in einem Strafverfahren sind...

 

Du kannst dich auch nicht auf entsprechende Fristen berufen, um in einem straf- oder privatrechtlichen Verfahren dich "freizukaufen" respektive Vodafone für dein Tun haftbar zu machen oder zu versuchen, Vodafone zur Löschung der Daten zu zwingen.

Du willst mich nicht verstehen!

Oder ganz subtil in die Ecke drängen.

Ich schreibe es mal so unmissverständlich, damit diese Rumgeeire hier aufhört!

Wenn ich durch das herunterladen von Musik, Pornos oder was weiss ich - eine Urheberrechtsverletzung begehe, mache ich mich strafbar.

Soweit, sogut.

Das damit einige wenige Abmahnkanzleien in D ziemlich viel Geld verdienen ist schön.

Das D das einzige Land ist, wo solche Verstösse von privat überhaupt geahndet werden, ist auch schön.

Also ich habe Dreck am Stecken. Gut! Und daher interessiert es mich.

Soweit klar? Bist du noch bei mir?

Wenn ich am 1.Januar Dreck am Stecken bekommen habe, weil eine Straftat durch illegalen Download begangen wurde (deutlich genug?), bis wann muss dies meinem Anbieter angezeigt werden, damit die routinemässige Löschung der Verbindungsdaten aufgeschoben wird?

Aus einer sehr simplen Frage wird hier ein richtiger Kindergarten!

Und wieder: es kann nur eine Antwort geben oder aber VF verstösst gegen in D geltende Gesetze.

In dem Fall stellt sich die Frage, wer mehr Dreck am Stecken hat....

 

Ich glaube mittlerweile nicht mehr, dass wir das hier klären können.

Datenschutz und Beweisverwertungverbot sind bei dir nicht so sehr goutiert, stimmts?

Nochmal: Datenschutz oder Speicherfristen bis zur Abfrage durch den Rechteinhaber oder seinen Vertreter haben nichts mit Beweismittelsicherung zu tun.

 

Wenn die Daten rechtzeitig zur Strafanzeige gebracht wurden - und davon musst du gar nichts hören - wird Vodafone die Verbindungsdaten bis zum Ende des eingeleiteten Strafverfahrens speichern und ggfs. auch für ein späteres zivilrechtliches Verfahren an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Wie lange diese Frist für die Eröffnung des Strafverfahrens ist, kannst du gerne im StPO nachlesen. Und Vodafone wird hier i.d.R. dem Rechteinhaber gar nichts mitteilen - sondern dieser erfährt die Daten aus der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Wenn diese Einsicht erfolgt, können die Daten bei VF jedoch schon längst gelöscht worden sein.

 

Weiterhin: Die reguläre Verjährungsfrist für privatrechtliche Forderungen - solange nichts anderes per Gesetz geregelt ist - beträgt 3 Kalenderjahre ab dem Ablauf des Jahres, in dem die Grundlage gelegt wurde..

Heißt auf Deutsch: Der Rechteinhaber hat noch 3 weitere Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheberrechtsverstoß begangen wurde, Zeit, um privatrechtlich gegen dich vorzugehen.

 

Wenn du meinst, dass hier Vodafone gegen geltende Gesetze verstößt, so wäre dein primärer Ansprechpartner übrigens nicht Vodafone, sondern die zuständige Staatsanwaltschaft. Nur hilft dir das in deinem Strafverfahren keinen Millimeter weiter.