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am 06.03.2022 22:43
Guten Abend,
im Frühjahr letzten Jahres wurde in allen Mietwohnungen im Haus der Kabelanschluss aktiviert.
Passend dazu kam ein Vertreter von Vodafone und machte uns das Angebot zu Vodafone zu wechseln.
Wir hatten einen bestehenden DSL Vertrag mit 50mbit bei der Telekom (noch bis 14.03.2022).
Der Vertreter versicherte uns, dass wir durch den DSL Wechselvorteil in dieser Zeit nicht doppelt zahlen, sondern der erste Betrag fällig wird, wenn der Telekomvertrag ausläuft.
Außerdem pries er uns "Test the best" an, sodass wir mit 500mbit bei Vodafone starten sollten und nach 7 Monaten in den von uns eigentlich gewünschten Tarif mit 100mbit wechseln, sodass auch die Vertragslaufzeit unberührt bleibt. Dafür hinterließ er sogar ein Musterschreiben, damit der Wechsel auch nicht vergessen wird.
Zu Anfang war alles prima, lediglich Kosten für den Versand wurden abgebucht. Keine weiteren Kosten durch Vodafone.
Dann stand der Downgrade an, den wir per Email beantragten mit dem expliziten Hinweis, dass wir davon ausgehen, den DSL Wechselvorteil dadurch nicht zu verlieren.
In den bisherigen Unterlagen stand dazu:
"Sie haben die Möglichkeit zum 7. Vertragsmonat in einen anderen Red Internet & Phone Cable U Tarif zu wechseln. Erhalten wir bis zum Ende des 6. Vertragsmonats keine entsprechende Mitteilung von Ihnen, läuft der ursprünglich gewählte Tarif bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiter. Auch bei Mitteilung nach Ablauf des 6. Vertragsmonats ist der Wechsel in einen anderen Red Internet & Phone Cable Tarif möglich, In diesem Fall startet die Mindestvertragslaufzeit neu."
Also kein Hinweis darauf, dass der Verlust des DSL Wechselvorteils eine Folge wäre.
In der Auftragsbestätigung ebenfalls kein Hinweis, dass wir nun den Wechselvorteil verloren haben.
Doch nun folgte die erste Abbuchung, sodass wir nun doch bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit der Telekom scheinbar doppelt zahlen müssen.
Es ist wirklich traurig, dass man den Worten solcher Vertreter wohl leider nicht trauen kann. Es wurde garantiert, dass keine doppelten Kosten entstehen und der Downgrade war ebenso eine Empfehlung des Vertreters.
Zusätzlich ist es äußerst kundenunfreundlich, wenn in unserem Antrag explizit erwähnt wird, dass wir davon ausgehen den Vorteil nicht zu verlieren, keine entsprechende Rückmeldung zu erhalten, dass dem anscheinend doch so ist.
Auch ein deutlicher Hinweis in den Vertragsunterlagen, was bei einem Downgrade passiert, wäre ganz gut.
Ich hoffe es handelt sich vielleicht doch nur um ein Versehen und jemand kann uns hier weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
06.03.2022 23:37 - bearbeitet 06.03.2022 23:46
Bei einem Tarifwechsel geht die Restaufzeitbefreiung verloren. Dies geht aus den Bedingungen hervor. Bei Nutzung der Restlaufzeitbefreiung wäre es sinnvoller gewesen, gleich den gewünschten Tarif Red Internet & Phone 100 Cable U zu buchen. Wie so häufig, kann man nicht mehrere Vorteile gleichzeitig nutzen. Vertragsdokumente und die Bedingungen der Restlaufzeitbefreiung genau lesen.
Warum hast du den Internet & Phone 500 Cable U nicht bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. bis zum Ende der Restlaufzeitbefreiung laufen zu lassen ? Ein Downgrade wäre dann auch - mit neuer Mindestvertragslaufzeit - möglich gewesen.
am 07.03.2022 23:36
Was scheinbar sinnvoller gewesen wäre, ist im Nachhinein klar.
Gemacht wurde dies so, weil der Vertreter es genau so empfohlen hat, mit dem Versprechen, es würden keine doppelten Kosten entstehen.
Dazu wurde der Antrag zum Downgrade quasi unter der Bedingung gestellt, dass der Wechselvorteil DSL (von Restlaufzeitbefreiuung ist in den Vertragsunterlagen keine Rede) erhalten bleibt.
Aus dem von mir zitierten Text aus den Vertragsunterlagen bezüglich des Downgrades geht nicht hervor, dass der Wechselvorteil (oder eine Restlaufzeitbefreiuung) verloren geht.
Unter den ergänzenden Hinweisen ist der Wechselvorteil lediglich erklärt, also auch hier kein Hinweis. Auf sämtlichen anderen Seiten der Vertragsunterlagen ist der Wechselvorteil kein Thema.
Zudem liegen mir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in NRW, Hessen, BW) sowie die Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie (in NRW, Hessen, BW) vor. Die Schlagwortsuche nach "Wechselvorteil" oder "Restlaufzeitbefreiuung" liefert auch hier keine Treffer.
Aus welchen Bedingungen und unter welchem Punkt geht der entsprechende Verlust denn hervor?
Mehr Unterlagen wurden mir nicht zur Verfügung gestellt.
am 08.03.2022 00:13
Du bist von einen Neukundenvertrag mit Moeglichkeit der Rsstlaufzeitbefreiung in einen Bestandskundentarif ohne Restlaufzeitbefreiung gewechselt. In deinem neuen Vertrag gibt es keine Restlaufzeitbefreiung. Deshalb findest du diesbezüglich in deinem neuen Vertrag auch nichts zu einem Wechselvorteil. Macht bei einem Bestandskundentarif auch keinen Sinn.
Du hast den Downgrade in einen Bestandskundentarif beantragt und zu den Bedingungen akzeptiert. In der schriftlichen Auftragsbestätigung wird eine Weiterführung einer Restlaufzeitbefreiung nicht bestätigt. In einem neuen Vertrag muss nicht aufgeführt werden, was gegenüber einem vorherigen Vertrag alles "entfällt" .