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Antwort
Lösung
am 04.03.2021 19:17
Moin Leute,
also an der einen Stelle steht "Kein doppelter Basisbeitrag solange Sie ihr altes Internet noch nutzen" und woanders steht "bis zum Ende der Vertragslaufzeit".
Unser Vertrag ist meine ich monatlich kündbar. Aber da die Chancen, dass Vodafone einem das Internet, das sie einem vekaufen, auch liefern können ja scheinbar ca 50:50 sind, wäre es ja ganz geil für ein paar Monate beides zu haben. Ich vermute aber mal, dass das in unserem Fall dann nur für einen Monat ginge oder? Und geht das nur, wenn wir den anderen Vertrag direkt von Vodafone kündigen lassen?
Noch eine nicht ganz zugehörige Frage, für die ich keinen neuen Thread aufmachen will:
Könnte ich die kostenlose Nummermitnahme von eben diesem Vertrag auch später noch veranlassen? Also quasi wenn das Vf Internet sich als funktionierend erwiesen hat oder muss das zwangsläufig bei Vertragsabschluss getan werden?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen 🙂 Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.03.2021 19:25
Du kannst natürlich nur dann die max. 12 Monate Basisbefreiung erhalten, wenn dein alter Vertrag nicht vorher kündbar ist. Nachzuweisen ist das immer mit einer Rufnummernmitnahme.
Du kannst die Rufnummern innerhalb von 90 Tagen, nach Ende deines alten Vertrags noch nachträglich portieren lassen.
Gruß Kurt
am 04.03.2021 19:25
Du kannst natürlich nur dann die max. 12 Monate Basisbefreiung erhalten, wenn dein alter Vertrag nicht vorher kündbar ist. Nachzuweisen ist das immer mit einer Rufnummernmitnahme.
Du kannst die Rufnummern innerhalb von 90 Tagen, nach Ende deines alten Vertrags noch nachträglich portieren lassen.
Gruß Kurt
am 04.03.2021 19:29
Das Restlaufzeitprogramm ist an Anbieterwechsel (Kündigung) und Rufnummernmitnahme gekoppelt. Bei einer Kuendigungsfrist von einem Monat gibt es dann eine Restlaufzeitbefreiung von 1 Monat (jeweils taggenau abgerechnet)
am 04.03.2021 20:05
Alles klar, danke für die schnelle Antworten ihr 2 🙂