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Lösung

Betriebsstätte muss geschlossen werden, Vertrag kann nicht außerordentlich gekündigt werden.. what?!
UliN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Community,

kurzer Sachverhalt:
Vor 2 Jahren hatte ich einen Kabel Vertrag für eine meiner Betriebsstätten abgeschlossen.

Alles soweit gut.. Vor einem Jahr bekam ich mal den Anruf, ob ich nicht völlig umsonst meine Geschwindigkeit verdoppeln möchte.. "Klar, why not!".
Problem nun:

Mir wurde für die Betriebsstätte der Mietvertag gekündigt und ich bin seit 01.08.2022 komplett draußen und habe auch absolut keinen Zugriff mehr auf die Leitung/Internet. Nachmieter will kein Vodafone..

Nun wollet ich eben außerordentlich kündigen und dachte auch, okay nach 2 Jahren ist die Mindestlaufzeit sowieso schon erreicht, kein Thema. Nun sagt mir ein Mitarbeiter:
1.) Ich habe einen Privatvertrag, da ist es egal ob meine Betriebsstätte geschlossen wurde oder nicht der Vertrag läuft weiter. FYI - Ich wurde ausschließlich mit dem Firmenname an meine Betriebsstätten Adresse angeschrieben und für mich war auch immer klar, dass es sich um einen "Business Vertrag" handelt, wenn ich ihn speziell für meine Betriebsstätte abschließe...
2.) Da ich der Geschwindigkeitsverdoppelung zugestimmt habe, hat ein  neuer Vertrag mit mit neuer Mindestlaufzeit begonnen die bis 09/2023 geht.

Was kann ich machen? Selbst wenn ich wollen würde, ich hab keine Möglichkeit mehr den Vertrag zu nutzen. Ich bin, wie auch meine Partnerin, mit dem Mobilfunk bei Vodafone - sollte das nicht reichen?!

Per Kontaktformular habe ich bereits die Kündigungsbestäitgunge Seitens Vermieter hingeschickt, leider bis jetzt ohne Rückmeldung.

Bin für jeden Tipp dankbar!
Gruß
Uli

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Akzeptierte Lösungen

Kulanz wird es da von VF meiner Meinung da keine geben. Die bestehen auf die Vertragserfüllung.

 

Gruß Kurt

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12 Antworten 12
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Nun, wenn nicht explizit ein Businessvertrag abgeschlossen wurde, und die sind teurer, dann ist das ein Privatkundenvertrag, und der läuft in der Tat weiter. Dabei ist entscheidend, was genau im Vertrag steht, also Privat oder Business. Es ist ja nicht verboten einen Privatvertrag beruflich zu nutzen, nur hat man dann eben diue gleichen Recht und auch Pflichten, wie jeder andere Privatkunde.

 

Und Mobilfunk und Kabelinternet sind zwei paar Stiefel und auch unterschiedliche Verträge, tut mir leid. Aber warte doch mal auf einen der Mods hier, eventuell kann der ja was regeln, und wenn es auf Kulanz ist.

Melde einen umzug an deine Private Adresse, so kannst du ihn bis 2023 Nutzen.

 

sollte dort kein Kabel sein, wird er soweit ich weiß, gekündigt.

Dort läuft bereits ein Vertrag bei der Telekom - Vermieter bestand anfangs darauf.. warum auch immer. Glaube weil es ein Neubau ist und Telekom die ganze Anlage versorgt hat..

dan melde doch einfach den Umzug.

 

Hast dan zwar 2 Verträge, aber wen Kabel nicht möglich ist, bist du da raus. 

Solange bei dir an deiner neuen Adresse ein Kabelanschluss möglich ist, auch wenn dort bereits ein Telekom-Anschluss vorhanden ist, kommst du aus dem Vertrag nicht raus, ob du denn nun nutzen kannst oder auch nicht.

 

Gruß Kurt

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UliN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Wie gesagt, es gibt faktisch keinen Umzug mit neuer Adresse... es wird lediglich die Betriebsstätte geschlossen.
Die die Idee mit dem Umzug ist auch gut soweit..
Leider ist in dem Neubau komplett alles Verfügbar, hab auch gerade online bei vodafone die Verfügbarkeit gerpüft.

 

Aber gut, wenn da wirklich kein Entgegenkommen ist, wär das die Möglichkeit mal auf anhib 3 Vodafone Verträge zu kündigen.

Kulanz wird es da von VF meiner Meinung da keine geben. Die bestehen auf die Vertragserfüllung.

 

Gruß Kurt

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UliN
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Klar... versteh ich alles irgendwo..
Aber auch die fiese Nummer, per Telefon die Bandbreite zu verdoppeln ohne was davon zu erwähnen, dass der Vertrag ne neue Mindestlaufzeit bekommt.. also.. puh, moralisch schwierig finde ich. Vielleicht sollte ich mal nach der Telefonaufzeichnung fragen, oder einfach direkt alles über den Rechtsschutz laufen lassen? mal sehen..

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Der Rechtsschutz wird dir da nicht weiterhelfen, und nach der vergangenen Zeit schon garnicht. Du hättest 14 Tage Zeit gehabt zu widersprechen, hast du aber nicht gemacht.