Beiträge zuviel bezahlt
MarekOne
Forum-Checker
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Hallo zusammen,

 

ich versuche mich kurz zu halten:

 

Ich wohne zur Miete in einem Haus. In diesem Haus wurde der Kabelanschluss von Unitymedia von den Eigentümern komplett gekündigt. Die Mieter wurden aufgefordert ihre Kabelanschlüsse auf DSL umzustellen.

 

Die Kündigung des Kabelanschlusses wurde von Vodafone auch an die Hausverwaltung bestätigt.

 

Ich habe daraufhin einen neuen Vodafone DSL Vertrag abgeschlossen und mir wurde damals mitgeteilt, dass bestehende Kabelverträge automatisch gekündigt werden, mit der "Gesamtkündigung" des Hauses und es einen automatischen Übergang von Kabel auf DSL gibt.

 

Problem:

Der Kabelanschluss wurde nicht gekündigt und lief immer weiter. Abbuchung immer Mitte des Monats.

Mein neuer DSL Vertrag wird immer am ersten des Monats abgebucht.

 

Das lief 2 Jahre so. Mir ist es nie aufgefallen. 

 

Kurz gesagt:

Ich habe einen Kabelanschluss 2 Jahre bezahlt und konnte die Leistung nicht mal beziehen, selbst wenn ich das gewollt hätte. Ich kann das auch schriftlich auch alles belegen.

 

Es stehen jetzt ca. 900 EUR im Raum die ich gerne erstattet hätte.

 

Wo kann ich mich damit hinwenden?

 

Danke für jede Hilfe!

PS: Ja....klar.. kann man jetzt sagen "Wie blöd muss man sein" - das hilft mir aber auch nicht weiter. 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
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Der Vermieter kann die Internetverträge nicht kündigen - der kann nur den Mehrnutzeranschluss für TV kündigen. Ausnahme wäre lediglich, wenn auf einen komplett anderen Kabelbetreiber umgestellt wird...

 

Wahrscheinlich hat der Vermieter auch nur den Mehrnutzeranschluss gekündigt und der Kabelanschluss im Haus selbst (und damit die Möglichkeit für Kabel-Internet) blieb bestehen, weshalb dann die Kabel-Internetverträge auch ohne Änderung weitergelaufen sind.

 

Und leider bezweifele ich, dass du da auch nur einen Cent wieder sehen wirst, wenn dem wirklich so ist...

 

Hast du damals denn wenigstens eine Portierung der Rufnummer vom alten Kabelanschluss hin zum DSL-Anschluss in Auftrag gegeben? Wenn nein, dann sieht's wirklich bitter aus...

 

Und einziger Rat: Kündige den Kabelanschluss jetzt regulär - nach 2 Jahren bist du aus der MVLZ raus und kannst jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist kündigen.

Danke für die Antwort.

 

Ich habe im ersten Schritt eine Erstattung für 6 Monate bekommen, kam heute (Was ein Zufall 🙂 ).

Mir wurde an der Hotline bereits erklärt, dass Vodafone sowas aus "Kulanz" macht,

 

ABER... Diese 6 Monate gelten für Leute die es einfach "verpeilt" haben, dass sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben und den alten nicht gekündigt haben --> Diese Leute sind aber auch in der Lage in der Theorie ihren Kabelanschluss weiter zu nutzen - das konnte ich ja zb gar nicht.

 

Ich kann bestätigen, dass der Kabelanschluss für das gesamte Haus deaktiviert wurde ("Tot gelegt")

Ein Bezug über einen anderen Kabelanbieter wäre gar nicht möglich gewesen.

 

Daher sehe ich es als gerechtfertigt, dass ich das Geld komplett erstattet bekomme. Ich habe eine Dienstleistung bezahlt die ich 1) nicht in Anspruch genommen habe 2) gar nicht in Anspruch nehmen konnte - weil Anschluss tot.


@MarekOne  schrieb:

Ich kann bestätigen, dass der Kabelanschluss für das gesamte Haus deaktiviert wurde ("Tot gelegt")


Wurde der Anschluss wirklich komplett abgeklemmt? Und wie schaut ihr derzeit denn TV?

Denn das Abklemmen des Anschlusses erfolgt normalerweise eben nicht - es werden nur die Mehrbenutzerverträge gekündigt und dann muss jeder selbst einen Vertrag abschließen.

 


@MarekOne  schrieb:

Ein Bezug über einen anderen Kabelanbieter wäre gar nicht möglich gewesen.


Doch, genau das wäre nämlich einer der Gründe für eine solche Aktion gewesen - das der Hausanschluss auf einen anderen Anbieter (egal ob Kabel- oder Glasfaser) umgeklemmt wird.

 

Denn es macht gar keinen Sinn, einen bestehenden Hausanschluss, der keinerlei Kosten verursacht, abzuklemmen, wenn man keinerlei weitere Ideen hat, was man damit machen will.

 


@MarekOne  schrieb:

Daher sehe ich es als gerechtfertigt, dass ich das Geld komplett erstattet bekomme. Ich habe eine Dienstleistung bezahlt die ich 1) nicht in Anspruch genommen habe 2) gar nicht in Anspruch nehmen konnte - weil Anschluss tot.


Punkt 1 spielt keine Rolle - alleine das Vorhalten reicht aus, um die Kostenpflicht zu begründen (du könntet nutzen...).

Punkt 2 wäre -wenn überhaupt- der Ansatzpunkt, aber auch hier hätte die Meldung viel früher ("unverzüglich") erfolgen müssen -- denn dann hätte VF/UM damals entweder bei Unmöglichkeit den Anschluss sofort gekündigt -oder- den Anschluss wieder hergestellt.

 

Und die Frage bleibt: Habt ihr damals bei der Umstellung eine Übertragung der Telefonnummern mit beantragt?


@MarekOne  schrieb:

Ich kann bestätigen, dass der Kabelanschluss für das gesamte Haus deaktiviert wurde ("Tot gelegt")


und wer hat das gemacht?

Vodafone?

oder hat der Hauseigentümer einfach die Verbindung vom HÜP zum HAV gekappt?

 

(HÜP - Hausübergabepunkt

HAV - Hausanschlussverstärker)