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Antwort
Lösung
am 05.06.2021 10:15
am 05.06.2021 11:15
Wenn die Sonderkündigung berechtigt ist und alle Erfordernisse einhält, dann gilt sie ab dem Moment, wo sie eingeht. Da braucht es dann keiner Bestätigung oder ähnlichem. Wenn jedoch die notwendigen Erfordernisse nicht eingehalten werden, dann ist der Brief nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde.
Und da hier schon das Beschwerdemanagement involviert ist, können die Mitarbeiter hier im Forum dir keinerlei andere Aussage machen, als auf die Entscheidung des Beschwerdemanagements zu warten - denn sie sind ebenfalls an deren Entscheidung gebunden.
am 05.06.2021 12:14
am 05.06.2021 12:26
@Robert98 schrieb:
Aber gibt es denn keinen Weg, selbst Kontakt zum Beschwerdenmanagement aufzubauen?
Nein, den gibt es nicht. Das Beschwerdemanagement ist ausschließlich per Post erreichbar...
@Robert98 schrieb:
Kann doch irgendwo nicht sein, dass man da noch mehrere Wochen auf irgendeinen Anruf warten muss (so wurde es mir kommuniziert)
Doch, das kann sehr wohl sein. Und das Beschwerdemanagement meldet sich auch nicht per Telefon, sondern ebenfalls postalisch.
am 05.06.2021 12:48
Übrigens ist für eine Kündigung mindestens Textform erforderlich.
Bei einer Sonderkündigung erst recht.
am 05.06.2021 14:40
am 05.06.2021 14:41