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Lösung
am 08.01.2022 16:19
Hallo Zusammen,
in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, würden wir gerne aus einer Wohnung zwei machen.
Da es in dieser Wohnung bereits 3 Kabeldosen existieren und wir die Trennung in zwei Wohnungen durch zumauern von 2 Durchgänge erreichen bleibt Elektrik, Wasser, Heizung,....
Natürlich auch Kabel für Fernsehen, Telefonieren und Internet.
Die Frage hier ist natürlich nur auf das Kabel.
Muss man hier eine neue Leitung ziehen oder kann das durchgeschlaufte Kabel belassen werden?
Die Trennung bzw. "Festlegung des Kabels" zum konkreten Vertrag zu der einen oder andere Wohnung läuft doch alleine über das (kabelseitige Modem-) MAC-Adresse des Kabelrouters bzw. die Freischaltungen auf den jeweiligen SmartCards in den Receivern/CI+-Modulen da doch an jeder Dose liegt das komplette Signal des Segments anliegt, oder?
Danke im Voraus für Eure Hilfe
am 08.01.2022 17:00
Kann so bleiben.
08.01.2022 21:04 - bearbeitet 08.01.2022 21:10
Technisch kann es bleiben. Bei TV-Kabel Nutzung in einer weiteren abgeschlossen Wohnung fallen zusätzlich TV-Kabelkosten an. Bei einem TV-Mehrnutzervertrag erfolgt dann eine Anpassung der Anzahl der WE - ansonsten wird vom Nutzer ein TV-Einzelnutzervertrag gebucht.
Bei Internet & Phone Cable erfolgt die Zuordnung zum Anschluss direkt über den Router. Bei den Smart Card 's erfolgt auch direkt eine Nutzerzuordnung unabhängig von der genutzten Cable Multi Media Dose.
am 09.01.2022 00:26
@CE38 Es erfolgt doch keine Anpassung eines MNV mehr, weil die seit letztem Jahr nicht mehr neu abgeschlossen werden können und das wäre ja ein Neuabschluss, oder irre ich mich jetzt da?
am 09.01.2022 01:39
Ich meine in den TV-Mehrnutzervertraegen ist eine Klausel, dass die Veränderung der WE-Anzahl angezeigt werden muss. Im Rahmen eines bestehenden Vertrages, der vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurde, sehe ich da kein Problem. Das Hausverteilernetz wurde ebenfalls vor dem 1.12.2021 fertig gestellt (Bestandsimmobilie). Dann ist die Umlagefaehigkeit auch für neue Wohnungs-Mieter und Eigentümer bis zum 30.06.2024 möglich.
Die Alternative wäre sonst, ein Objekt mit TV-Mehrnutzer plus TV-Einzelnutzervertrag (für eine "neugeschaffene" Wohnung). Spannendes Thema dann für Juristen, welche der Wohnung dann unter einen bestehenden TV-Mehrnutzervertrag faellt und welche nicht. 😃