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Lösung

Aufzeichnung der Vertragsverlängerung
Yenz00
Smart-Analyzer
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Guten Tag,

 

ich verzweifele langsam, nach Telefonaten mit Kundenservice, Beschwerdeabteilung, Vertragsverlängerung kann mir leider niemand helfen.

 

Die Konditionen der Vertragsverlängerung die ich per Post bekommen habe stimmen nicht mit denen überein die telefonisch vereinbart wurden. Da der Kundenservice mir nicht helfen kann (oder will) möchte ich das die Audioaufzeichnung angehört wird die für das Zustande kommen von 2 übereinstimmenden Willenserklärungen erforderlich ist und erstellt wurde (damit meine ich nicht die Aufzeichnung zu Marketingzwecken). Mir konnte auch nicht mitgeteilt werden welcher Mitarbeiter mit mir gesprochen hat, dabei wurde zusätzlich vom Mitarbeiter die Kondionen niedergeschrieben - aber der Kundenservice hat keinen Zugriff darauf.

 

Alternativ wäre ich auch damit einverstanden, wenn mir die telefonisch zugesicherten Kondionen in meinen Vertrag übernommen werden, das konnte der Kundenservice aber leider nicht, hier würde mir nur der Wiederruf innerhalb von 14 Tagen bleiben. Das wäre aber mein letzter Weg, dann würde mich Vodafone aber als Kunde verlieren und das möchten ja eigentlich beide Seiten nicht.

 

Viele Grüße

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Da hier nichts seit Sept. keine Aktion vom TE mehr stattgefunden hat kommt hier ein Schloss ran.

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16 Antworten 16
Marvin029
Smart-Analyzer
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Bei mir genau das selbe, siehe Forumeintrag. Seit 2 Wochen nur am Telefonieren und keiner kann helfen...

@Yenz00 @Marvin029 Ich glaube nicht daran, dass eure Wünsche in Erfüllung gehen werden. Wenn ich mich nicht irre, haben die Moderatoren hier keinen Zugriff auf irgendwelche Aufzeichnungen. Meine Empfehlung daher: Widerruft die Verträge, wobei das bei @Marvin029 vermutlich schon zu spät sein dürfte. Wenn nicht, dann zählt aber wirklich jede Stunde.

@Yenz00 

Schau dir das jeweilige VF Preis- und Leistungsverzeichnis an. Dies ist die reguläre Grundlage, wenn du am Telefon einen Auftrag erteilst. 

 

Hast du mit der Kundenrueckgewinnung eine zusätzliche Vereinbarung getroffen, musst du das auch mit der Kundenrueckgewinnung klaeren. Die regulären Servicekanaele können eine solche "Sonderbuchung" nicht realisieren. Dir bleibt nur der rechtzeitige Widerruf. Verbindlich ist ein mündliches Angebot der Kundenrueckgewinnung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (nach erfolgter Auftragspruefung).

Yenz00
Smart-Analyzer
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@CE38 

Danke für die Hilfestellung, leider hilft mir das nicht wirklich weiter. Es gibt scheinbar keine Abteilung die einsehen kann was vereinbart wurde. Zumindest konnte das telefonisch niemand, vielleicht bin ich nur mit den falschen Abteilungen verbunden worden, aber dann sollte mir hier ja ein Moderator helfen können.

 

Grundlage für einen Vertrag sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen die aufgezeichnet werden, wenn Vodafone den Vertrag auf dieser Basis nicht erfüllen kann hätte er nicht verlängert werden dürfen. Aber aktuell kann niemand einsehen was vereinbart wurde (Auftragsprüfung) und das finde ich sehr verwunderlich.

@Yenz00 

Hotliner können Vodafone am Telefon rechtsverbindlich überhaupt nicht vertreten - du kennst ja noch niemals den Namen deines Gesprächspartners. Dir wird lediglich bei der Auftragserteilung assistiert.  Vodafone als Unternehmen prueft die eingehenden Aufträge und bindet sich erst verbindlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Insofern hilft dir eine Gespraechsaufzeichnung überhaupt nicht weiter. Das läuft voellig ins Leere. Mündliche Vereinbarungen sind nach den Vertragsbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Es gilt immer das offiz. Preis- und Leistungsverzeichnis. Sondervereinbarungen muessen schriftlich bestätigt sein - sonst kannst du dich nicht darauf berufen.

Yenz00
Smart-Analyzer
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@CE38 

Wenn der Hotliner nicht rechtsverbindlich handeln würde, wäre die schriftliche Bestätigung von Vodafone kein Vertragsabschluss gewesen sondern nur ein Angebot, welches ich noch hätte annehmen müssen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung die rechtsverbindlich bindet, wie du sagst, kann nur auf Basis eines Angebotes erstellt werden welches beide Seiten akzeptieren. Und genau darum geht es mir, ich hätte gerne das Angebot welches Vodafone mir unterbreitet hat.

 

Mir ist schon klar das es für mich schwer wird das nachzuweisen, aber ich finde es wichtig Vodafone auf verschiedenen Wegen (Forum/Telefon) darauf aufmerksam zu machen, das so keine Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erreicht wird. So ändert sich hoffentlich langfristig etwas, denn unzufriedene Kunden möchte kein Unternehmen.

@Yenz00 

Lese dir die Vertragsbedingungen von Vodafone durch. Mündliche Verträge nach BGB sind grundsätzlich ausgeschlossen. Insofern führt ein rechtstheoretischer Diskurs nicht weiter.

 

Die einfachste Moeglichkeit das Thema abzuräumen ist ein schriftlicher Widerruf. Komplizierter wird es mit einer Vertragsanfechtung nach Fristablauf. Die von dir gewünschten Konditionen bekommst du dadurch aber nicht. In beiden Fällen gibt es nur einen nicht existierenden Vertrag.


@Yenz00  schrieb:

ich hätte gerne das Angebot welches Vodafone mir unterbreitet hat.


Da könnte man jetzt sicher drüber diskutieren, ob VF tatsächlich ein Angebot gemacht hat, oder dich lediglich "eingeladen" hat, dass du ein Angebot abgibst. Der juristische Fachbegriff ist "invitatio ad offerendum". Werbeplakate sind so etwas zum Beispiel, aber auch die Preisauszeichnung im Supermarkt. Und dann hat VF durch die abweichende Auftragsbestätigung dein Angebot eben nicht akzeptiert und gleichzeitig ein neues Angebot gemacht.

Aber wie @CE38 schon schrieb "Insofern führt ein rechtstheoretischer Diskurs nicht weiter."  Wenn du der Meinung bist, am Telefon sei ein Vertrag zustande gekommen und du möchtest die Erfüllung dieses Vertrags, dann liegt es leider an dir, entsprechende Nachweise vorzulegen. Also dürfte tatsächlich der Widerruf die einfachste Möglichkeit sein.

Nancy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Yenz00,

 

tut mir leid, dass die Konditionen nicht wie besprochen umsetzt worden sind. Ich kann gerne einen Blick in Deine Kundendaten werfen, was dort vermerkt worden ist. Verrate mir bitte zuerst aus welchem Bundesland Du kommst.

 

Viele Grüße

Nancy

 

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