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am 04.03.2021 11:34
Hallo,
ich habe TV-Vertrag abgeschlossen.Mir wurde zugesichert, dass die Aktivierungsgebühr nicht erhoben wird.
In der AB ist sie korrekter Weise auch nicht aufgeführt, wird also auf den 1. Blick nicht berechnet.
Aber.
In der AB steht unter "Ergänzende Hinweise"
Sofern die Aktivierungsgebühr auf den digitalen Kabelanschlusses nicht aufgrund promotionaler Aktivitäten erlassen wurde oder durch die Buchung weiterer Produkte entfällt, wird die Aktivierungsgebühr 60 Tage nach Aktivierung Ihres Kabelanschlusses, jedoch frühestens mit der zweiten Rechnung berechnet. Ihr voraussichtliches Aktivierungsdatum finden Sie weiter oben im Dokument.
(Warum gibt es hier kein Icon für quote?)
Selbst die Kundenbetreuung konnte mit obigem Text nicht wirklich etwas anfangen und war ihr völlig unbekannt.
Auch konnte mir nicht beantwortet werden, ob es sich bei mir um eine "promotionale Aktivität" handelt.
Woher soll der Kunde wissen, was mit "promotionalen Aktivitäten" gemeint ist, bzw. ob es sich um eine solche handelte? Wenn selbst die Kundenbetreuung das nicht weiß und ersehen kann?
Ich verstehe unter promotionale Aktivität Sonderaktionen, Werbeflyer, oder wenn VF aktiv den Kunden anruft und einen Tarif anbietet, ein Angebot unterbreitet.
Das war bei mir nicht der Fall. Ich habe die Hotline angerufen, weil ich Fragen zu diesem Wirrwar TV Connect, basic, HD optionen, CLI Modul hatte.
Dann bekam ich im Rahmen meines Anrufes ein besonderes Angebot.
Woher soll ich wissen, ob nicht doch eine Rechnung eintrudelt?
Ruft der Kunde VF aktiv an, würde ich das nicht als Promotionaktion definieren.
Streng genommen könnte sich VF dann korrekter Weise auf den Standpunkt stellen, es war keine "Promotionaktion" und serviert mir dann die Rechnung.
Man liest ja leider so einiges hier im Forum, dass manche beauftragte "Salesmanager-Firmen" etwas anderes "versprechen" als später in der AB steht. Nicht falsch verstehen. Ich möchte absolut nichts unterstellen!!, bitte aber um Verständnis, dass ich hier auf Nummer Sicher gehen möchte.
Diese Klausel finde ich sehr verwirrend und verunsichert mich.
Entweder man bekommt die Aktivierungskosten erlassen, warum dann aber dieser Hinweis?
Oder man bekommt sie nicht erlassen, bzw. wird das seitens VF noch geprüft und VF hält sich über diesen Passus eine Hintertütre offen?
Wichtig ist, dass der Kunde klar einschätzen kann, ob ihm "die Aktivierungsgebühr aufgrund promotionaler Aktivitäten erlassen wurde" oder nicht. Das kann man aber nicht wirklich einschätzen.
Kann mich bitte jemand aufklären?
Danke und Gruß Ento
04.03.2021 12:08 - bearbeitet 04.03.2021 12:14
Es kann Aktionen geben, da sind die TV-Option von Bereitstellungs-/Aktivierungsgebuehren befreit. Bei fehlenden obligatorischen TV-Kabelanschluss (TV-Connect) muss dieser zusätzlich gebucht werden.
Sollten Einmalkosten für TV-Connect anfallen, müssen sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführt sein. In der Klausel ist lediglich geregelt, dass diese Aktivierungsgebuehr dann erst frühestens mit der 2. Rechnung erhoben wird.
04.03.2021 12:56 - bearbeitet 04.03.2021 12:58
Wie kann ich denn Beiträge zitieren? Ich komme mit dieser Forum softwre nicht klar 😞
Man sieht auch nur den letzten vorherigen Beitrag, statt ale Beiträge auf der Seite 😞 Sehr gewöhnungsbdürftig.
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Danke @CE38
Ich verstehe nicht was du meinst.
Es kann Aktionen geben, da sind die TV-Option von Bereitstellungs-/Aktivierungsgebuehren befreit.
Schon klar, habe ich ja auch geschrieben. Aber ist das bei mir so und wie erkenne ich das? Darum geht es doch.
Bei fehlenden obligatorischen TV-Kabelanschluss (TV-Connect) muss dieser zusätzlich gebucht werden.
Kapier ich auch nicht. Was meinst du mit "dieser"?
Darum geht es mir nicht. Ich habe ja TV nachträglich abgeschlossen. Soweit so gut.
Sollten Einmalkosten für TV-Connect anfallen, müssen sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführt sein. In der Klausel ist lediglich geregelt, dass diese Aktivierungsgebuehr dann erst frühestens mit der 2. Rechnung erhoben wird.
Das sehe und lese ich anders. Vielleicht magst du die Klausel nochmal genau nachlesen?
In der klausel ist doch explizit geregelt, dass die Aktivierungskosten NUR erlassen werden WENN sie im Rahmen "promotionaler Aktivitäten" (was für ein Wort) erlassen wurden.
Ich hatte vor meiner Rente als Unternehmer viel mit Vertragsklauseln zu tun. Daher lese und verstehe ich derlei Klauseln womöglich anders als du.
Rein sprachlich und vertraglich sagt die Klausel aus, dass der Erlass der Aktivierungsgebühr an eine Bedingung geknüpft ist. Nämlich die, dass sie im Rahmen vom Promotion erlassen wird. War es keine Promotionaktion, wird sie nicht sofort, sondern erst später berechnet. Aber sie wird dann definitiv berechnet.
Für die Kosten der Aktivierungsgebühr bekommt man also nur einen Zahlungsaufschub.
04.03.2021 13:17 - bearbeitet 04.03.2021 13:24
Mach es doch nicht unnötig kompliziert. Sollten die Aktivierungskosten berechnet werden, müssen sie auch in der schriftlichen Auftragsbestätigung für TV-Connect als genaue Summe aufgeführt sein. Hast du nicht im Rahmen einer befreienden Promo Aktion gebucht, stehen die Aktivierungskosten auf der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Mit "dieser" meinte ich den TV-Kabelanschluss (TV-Connect)
04.03.2021 14:28 - bearbeitet 04.03.2021 14:34
Wenn ich definitiv nichts bezahlen muss (ohne wenn und aber und falls oder sofern, sofern nicht...) dann braucht es auch diesen Hinweis nicht.
Bzw. müsste/könnte lauten:
Aktivierungsgebühren werden erst nach 60 Tagen......berechnet.
Ich kürze mal ab:
Sofern Aktivierungsgebühr.... nicht aufgrund ...entfällt, wird ... mit ... Rechnung berechnet.
Sofern (auf grund von) Promotionaktion -> Gebühr entfällt.
Falls nicht (sofern nicht auf Grund), dann Rechnung.
Der Satz stellt auf das Entfallen ab und die Bedingung wann er entfällt.
Der Hinweis ist jedenfalls in dieser Form unnötig und unklar formuliert.
Mal abwarten, ob sich der Support meldet. Alles andere zählt ja quasi nicht, sondern sind nur unverbindliche Meinungen.
am 04.03.2021 20:05
Hallo Ento,
sorry, aber der Passus ist mir absolut neu. Wo hast Du das denn gefunden?
Grüße
Thomas
am 05.03.2021 21:03
Hallo Thomas,
das steht in der Auftragsbestätigung.
am 10.03.2021 17:29
Hi Ento
Hast Du denn jetzt noch eine offene Frage oder hat CE38 Dir das ausreichend erklärt? 🙂
Oder möchtest Du uns Feedback dazu geben?
Liebe Grüße
Ida
am 10.03.2021 22:42
@Ento Wenn es Keine Promoaktion wäre, dann steht die Altivierungsgebühr unter Einmalkosten auf der Auftragsbestätigung drauf. Da Sie bei dir nicht drauf steht fällt die Aktivierunggebühr unter der Promoaktion nicht an. Ist eigentlich ganz klar Definiert.
Dieser Hinweis Gilt, das die Aktivierungskosten wenn Sie anfallen erst nach 60 Tagen berechnet werden.
Dieser Hinweis ist seit kurzen neu für Vodafone West Kunden.
Um deine Frage Klar zu Beantworten. Nein du zahlst keine Aktivierungskosten.