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am 24.11.2021 19:30
Hallo, ich hatte einen Kabelvertrag seit 2015. Im Großen und Ganzen haben sie bei mir einen bisher zufriedenen Kunden.
Nun habe ich in der Filiale in Offenburg Umzug gemeldet, und dass es in der neuen Wohnung DSL gibt statt Kabel.
Auf die erste Seite des Vertrags für DSL hat der Vodafone-Mitarbeiter auch die handschriftliche Bestätigung der Auflösung des alten Vertrags gegeben, das unterschrieben und mit dem Stempel der Filiale gestempelt. Dazu ist das originale Dokument bei mir vorhanden.
Jetzt habe ich eine weitere Rechnung für November erhalten. Auf MeinVodafone steht "Laufzeit bis 24.10.2021", D.h. ein Mitarbeiter hat auch diese Information bereits im Einklang mit der Zusage ins System eingepflegt. Bildschirmaufnahme vorhanden.
Die Mitarbeiterin auf der Hotline sagte, was der Mitarbeiter in der Filiale geschrieben, unterschrieben und gestempelt hatte sei egal. Der alte Vertrag gehe auch weiter.
Entweder dürfen Vodafone-Mitarbeiter in Vodafone-Filialen namens Vodafone Verträge abschließen, oder sie dürfen das nicht. Wenn sie das nicht dürfen, dann gelten keine Verträge. Wenn sie das dürfen, dann darf Vodafone nicht die Teile der Verträge für gültig erklären, die es mag, und die Teile für ungültig erklären, die es nicht mag.
Es handelt sich nicht um eine kleine Notiz hinten im Vertrag. Direkt auf der ersten Seite steht groß und leserlich "Der alte Kabelvertrag mit der Kundennummer 7..5 wird bei der Schaltung vom DSL sofort aufgelöst.", mit Unterschrift und Stempel versehen. Auch wenn Vodafone-Zentrale das als einen Fehler ansieht, dann ist das zwischen der Zentrale und der Filiale zu klären, nicht zwischen mir und der Filiale. Vodafone-Mitarbeiter treten namens Vodafone auf. Die Vodafone-Verträge, die sie abschließen, verbindet Vodafone.
Diese schriftliche Zusage auf der ersten Seite ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Wenn jemand den Geschäftsbedingungen von Vodafone zuwidergehandelt hat, indem er eine handschriftliche, unterschriebene und gestempelte Zusage gegeben hat, ist das nicht ich, sondern Vodafone selbst. Dass Vodafone entgegen seinen eigenen Regeln gehandelt hat, darf es nicht von den Folgen seiner eigenen Handlung befreien.
Bitte verlangen Sie von mir eine Kopie des Vertrags, nennen Sie, wie genau ich sie Ihnen zukommen lasse, und übernehmen Sie Verantwortung für die in Vodafone-Filiale gegebene schriftliche Zusage.
Danke im Voraus, und Grüße.
am 24.11.2021 21:19
am 24.11.2021 22:31
Der DSL-Vertrag ist schon aktiv.
Ich hatte in den alten Vertrag keine Rufnummer.
am 24.11.2021 23:16
Du hättest ein Umzug melden können. Das wäre einfacher.
Die Vodafone Shops machen eigentlich nur neuvertrage und haben mit solchen Sachen nichts zutun.
Auch ist fraglich im welchen ermessensspielraum die Angestellten dort einfach was zu sagen können.
Zumal die Shops alles franchise Shops sind.
Im Endeffekt ist die schriftliche Auftragsbestätigung der bindente Teil.
Aber ärgern würde mich das natürlich.
am 25.11.2021 22:10
Hier handelt es sich ja nicht um einen gewöhnlichen "Es ist natürlich ärgerlich, aber du hast nur mündliche Zusage und keinen schriftlichen Nachweis." -Fall. Ich habe schriftlichen Nachweis. Handschriftlich gilt durchaus als "schriftlich" im Sinne vom Paragraf 126 BGB. Das ist rechtlich nicht umstritten.
Die Vertragspartei, die diesen Bestandteil des Vertrags für ungültig erklären möchte, ist die gleiche Vertragspartei, die diesen Bestandteil geschrieben hat. Das geht natürlich nicht. Der Titel ist zwecks Kompaktheit so formuliert, und gibt die Beteurung von Vodafone weiter. Schriftliche Zusagen sind natürlich gültig, außer dass sie entgegen Gesetzen oder Rechtsprechung sind. Dass Vodafone entgegen seinen eigenen Regeln gehandelt hat, befreit es nicht von den Folgen seiner eigenen Handlung.
26.11.2021 18:30 - bearbeitet 26.11.2021 18:34
Nein nicht jede schriftliche Verabredung ist bindent. Da kann nachgebessert werden seitens Vertragspartner. Das muss ja auch nicht angenommen werden.
Sonst könnte ja auch jeder Mitarbeiter dafür sorgen das der Vertrag 24monate kostenlos läuft.
am 27.11.2021 10:16
"Sonst könnte ja auch jeder Mitarbeiter dafür sorgen das der Vertrag 24monate kostenlos läuft. "
Das ist möglich.
am 27.11.2021 13:22
"Nein nicht jede schriftliche Verabredung ist bindend". Nur wenn sie gegen Gesetz oder Rechtssprechung verstößt, sonst ist sie bindend.
"Da kann nachgebessert werden seitens Vertragspartner. Das muss ja auch nicht angenommen werden." Durch beidseitige Zusstimmung natürlich Ja, einseitig durch einen Vertragspartner natürlich Nein. Falls Sie es also so betrachten, dass Vodafone "nachbessern" möchte, indem es die von ihm geschriebene Zusage für ungültig erklären möchte, braucht es die Zustimmung der anderen Vertragspartei.
am 27.11.2021 16:33
Du hast aber keine schriftliche Zusage von Vodafone, sondern von einem freien Vertriebler, der für Vodafone Verträge verkauft. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Damit kannst du aber zumindest den Shop-Mitarbeiter privatrechtlich belangen.
am 27.11.2021 16:48
Also das ist ja eine richtige juristische Diskussion. Gerade was den "freien Vertriebler" angeht wäre da einiges zu sagen. Ruft man die Seite Alle Vodafone-Shops in Offenburg. auf und klickt auf Impressum ist ganz klar gemacht, dass der Kunde erwarten darf, mit VF in Verbindung zu treten. Also dass der Kunde sich privatrechlich an den Mitarbeiter wenden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber darüber sollten wir uns auch nicht weiter unterhalten, hilft dem TE auch nichts.
Persönlich bin ich der Meinung, dass hier was schief gelaufen ist und ein Mod sich das mal anschauen soll.