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Lösung

Außerordentliche Kündigung liegt seit 3 mehreren Wocheb unbearbeitet bei Vodafone mir Staus Offen
Marvin_Lea
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen, 

 

leider muss ich mich hier mit einem eher unschönen Thema melden. 

 

Es geht wie man aus dem Betreff schon lesen kann um eine Außerordentliche/Fristlose Kündigung unseres Kabel Internet Vertrag. 

 

Wir haben den Vertrag jetzt ca. 13 Monate. Die ersten 4 Monate war die Leistung fast nicht da. Dann wurde ein Nodesplit gemacht und alles lief, bis dann in September Wartungsarbeiten gemacht wurden. 

Techniker aus der Ferne und vor Ort haben sich das angeschaut und konnten nichts machen. 

Tickets wurden geschlossen das der Fehler behoben wurde aber da ist leider nichts passiert. 

Also habe ich nun den Vertrag aufgrund von nicht erfüllung zum 30.11.2021 gekündigt. Der Brief ging am 22.11.2021 zur Post. Leider hat die Post etwas länger gebraucht und der Brief ging erst am 30.11.2021 bei Vodafone ein. Seit dem Tag steht der Status unseres Schreibens auf offen. Zuvor wurde die Kündigung auch per Twitter Support gesendet damit ist aber lieder nichts passiert! DHL Eingangsbestätigung sowie Twitter nachricht wo mir versichert wurde das es an die Beschwerde Abteilung weitergeleitet wird (was aber anscheinend nicht passiert ist) sowie die E-Mail Bestätigung liegt vor.

 

Auf Anfragen per Telefon wo man mehr als 1 Stunde warten musste gingen immer Kollegen der Vertragsverlängerung dran. Was sehr kommisch war wenn man Kündigung an der Hotline sagt. Naja nach alle dem wurde mir zugesichert das ich innerhalb von 2 Tageb Infos erhalte. Leider ist das auch nicht passiert also entschloss ich mich das ganze nochmal der Mail zu senden. Das ging auch ein aber auch da keine Infos. 

Leider bin ich es mittlerweile leid. Durch den absolut instabilen upload ist mir die Arbeit aus dem Homeoffice absolut unmöglich. 

 

Es gibt nur eine Lösung dieser Thematik welcher auch in der Kündigung steht. 

Der KABEL INTERNET Vertrag wird zum 30.11.2021 beendet. 

 

Auch interessant ist das ich schon Mitte des Monats die Rechnung für Dezember bekommen habe obwohl die Außerordentliche Kündigung vor liegt! 

 

Ich fordere ungern aber mittlerweile fühle ich mich gezwungen etwas zu fordern und zwar um die Bestätigung meiner Kündigung! Und das bis spätestens zum 22.12.2021!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Lea 

13 Antworten 13
reneromann
SuperUser
SuperUser

Generell: Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - diese entfaltet mit Empfang ihre rechtliche Wirkung. Da muss nichts vom Empfänger bestätigt werden, da muss auch vom Empfänger keine Begründung kommen, warum er diese nicht anerkennt oder sonst irgendwas.

 

Wenn du dir sicher bist, dass du alle Bedingungen, an die eine Kündigung aus wichtigem Grund geknüpft ist, eingehalten hast, dann sende eventuelle Leihgeräte zurück und stelle die Zahlungen ein. Solltest du dir nicht sicher sein, so hättest du dir schon längst eine entsprechende Rechtsberatung suchen sollen, die das rechtssicher macht. Andernfalls kann das nämlich böse in's Auge gehen.

 

Was aber nicht geht: Weiternutzung des Anschlusses nach Versand der Kündigung - du musst dich schon entscheiden, ob du kündigen willst - was dann auch heißt: Keine Nutzung mehr - oder ob du nicht kündigen willst und den Anschluss weiterhin nutzt.

 

Davon abgesehen bewegst du dich hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum - dementsprechend sind hier solche Aussagen wie


@Marvin_Lea  schrieb:

Ich fordere ungern aber mittlerweile fühle ich mich gezwungen etwas zu fordern und zwar um die Bestätigung meiner Kündigung! Und das bis spätestens zum 22.12.2021!


nichtig, da dies kein offizieller Kontaktkanal von Vodafone ist.

 

Davon abgesehen sind Fristsetzungen gerade für schriftliche Bestätigungen mit nicht mal 3 Werktagen Laufzeit viel zu kurz.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Die Ausserordentliche Kündigung die du geschickt hast ist eh falsch. Du musst bei einer Ausserordentlichen Kündigung eine Frist zur behebung von ca 14tagen setzen. Wenn du das nicht geschrieben hast, ist die halt nicht gültig.

Naja. Danke für die ganzen Antworten. Das mit einer Fristsetzung ist generell klar. Jedoch hatte Vodafone 3 Monate von September bis Ende Nova Zeit die Probleme aus der Welt zu schaffen. Was nicht erfolgt ist nach min. 20 Störung Tickets. 

 

Das mit den anderen Punkten zu gerät weiter benutzen. Das war auch so nicht gewollt aber ich kann nicht einfach einen neuen Vertrag abschließen ohne die Sicherheit zu haben, aus dem Vodafone Vertrag raus zu kommen. 

Dank der neuen Rechtschreibung ist das ganze auch auf Verbraucher Seite leichter geworden. 

Die Richtigkeit der Kündigung ist gegeben sowie ein Unternehmen auch eine Kündigung bestätigen muss. 

Naja seit gestern steht der Status auf geschlossen. 

Ich gehe nun davon aus das ich die nächsten Tag Post bekomme. Die Geräte sind auch schon zu Vodafone auf dem Rückweg und die Leitung wird seit Donnerstag auch nicht mehr verwendet. 

Ich finde es halt nur traurig das man mehrere Stunden in Warteschlangen sitzt und dann keine richtigen Infos erhält oder bei Kollegen der Vertragsverlängerung raus kommt oder einem zugesichert wird man leitet das Schreiben an die Kollegen weiter und nichts passiert. 

Das ist dass was mich nervt. 

Sei es drum ich werde sehen wie Vodafone mit der Kündigung umgeht 

Nur weil Vodafone die Störung schon seit 3monaten  hat, heißt es nicht das es dich davon entbindet KEINE Frist zu setzen.

 

Die Frist musst du setzen auch wenn das Problem schon Jahre besteht.

 

Du hast dich Anscheind nicht richtig mit den Thema Ausserordentliche Kündigung auseinander gesetzt

Das ist leider falsch. Das mit der Frist von ZWEI Wochen beim nachbessern gibt es nicht. Aber ich gehe da auch nicht weiter drauf ein. 🙂

Ich habe diesen thread hier auf gemacht weil ich die Hoffnung hatte das sich ein Mod das anschaut und mir Infos gibt.

Also schreibt die verbraucherzentrale Mist und hat keine Ahnung?

 

Natürlich gibt es die Frist zur nachbesserung. Schade das du so sturr bist und Tipps nicht entgegen nimmst. Schreib die Kündigung doch einfach mit der Frist neu..

 


@Marvin_Lea  schrieb:

Das ist leider falsch. Das mit der Frist von ZWEI Wochen beim nachbessern gibt es nicht. Aber ich gehe da auch nicht weiter drauf ein. 🙂

Ich habe diesen thread hier auf gemacht weil ich die Hoffnung hatte das sich ein Mod das anschaut und mir Infos gibt.

 

@

Zitat

 

  • Fordern Sie den Anbieter auf, das Internet wiederherzustellen. Dies sollte innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Gängig sind zwei Wochen.

 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/dauerhaft-kein-internet-rec...

 

 

 

@Marvin_Lea 

Deine fristlose Kündigung zum gesetzten Termin war durch Weiternutzung und fehlende Fristsetzung zur Nachbesserung  gegenstandslos. "Alles wieder auf Anfang" - fällt mir da ein. Da nutzt dir dann auch eine nachträgliche Rücksendung nichts. Störung mittlerweile behoben und der Vertrag läuft natürlich weiter. Da solltest du dann besser professionelle Rechtsberatung nutzen.

 

Übrigens - beachte das neue Regelwerk mit dem geänderten TKG 2021 ab 1.12.2021.

@DreiViertelFlo,

etwas unglücklich einen Artikel aus dem Jahr 2019 als Grundlage für deine Argumentation und deinen persönlichen Vorwurf zu nehmen, wenn die Gesetzgebung sich erst vor wenigen Wochen geändert hat.

 

In § 57 Absatz (4) Satz 1 des TKG steht:

Im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen [...] ist der Verbraucher [...] berechtigt, [...] den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

 

Du hast dennoch teilweise recht, da im TKG ebenfalls auf § 314 BGB verwiesen wird, welches vorsieht:
[...] ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

 

Kannst du dementsprechend mit Sicherheit ausschließen, dass 20 erfolglose Störungstickets eben solch einer Abmahnung entsprechen?

 

Ferner sieht § 323 BGB unter bestimmten Voraussetzungen die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Abmahnung vor.

Sind wir hier in einem Juraforum, wo es um die Frage geht, wann eine fristlose Kündigung zulässig ist? 

@reneromann schreibt es meiner Meinung nach vollkommen richtig, WE wirksam mit Zugang (§ 130 I BGB.) und auch das weitere passt. Ich glaube auch nicht, dass durch die weitere Nutzung die Kündigung gegenstandslos sein sollte, VF steht sicherlich ein Nutzungsentgelt zu. 

Aber wie bei reneroman rausklingt, ist dies natürlich ein höchst gewagtes Unterfangen, das vermutlich nicht erfolgreich sind wird, sofern VF den Rechtsweg einschlägt. Spielt aber hier alles keine Rolle, denn s.o. "Juraforum"

Für dich wäre es wohl am Besten, wenn sich mal ein Mod die Sache ansieht.

P.S. Wie hast du dir denn dein weiteres homeoffice vorgestellt, wenn du von VF erwartet hast, am 30.11. den Vertrag zu beenden?