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Lösung

Außerordentliche Kündigung des Vertrages
ajm55555
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrter Kundensupport,
Ich möchte meinen Kabelvertrag vor dem Ablaufdatum (ab jetzt in 9 Monaten) kündigen, da die Verbindung seit vielen Monaten instabil und unberechenbar ist.
Alle Versuche Ihrer Techniker, das Problem zu beheben, waren nicht erfolgreich.
Die Verbindung kann jederzeit unterbrochen werden und nach einigen Minuten, Stunden oder sogar einem Tag wieder hergestellt werden.
Wir müssen von zu Hause aus arbeiten.

 

Welche Unterlagen muss ich für eine außerordentliche Kündigung zusammen mit dem Kündigungsschreiben vorlegen?

 

Mit freundlichen Grüßen,
Andrew

12 Antworten 12
reneromann
SuperUser
SuperUser

@ajm55555  schrieb:

Welche Unterlagen muss ich für eine außerordentliche Kündigung zusammen mit dem Kündigungsschreiben vorlegen?


Das fragst du bitte eine zur Rechtsberatung befugte Stelle.

fama21
Datenguru
Datenguru

Hey @ajm55555 und herzlich willkommen!

Je nachdem, was du meisnt, kann man dir hier helfen.

aber du kannst vodfaone seit dem 15. august 2022 hier im forum nicht mehr offiziell kontaktieren. 

nur wir privatne user können dir tipps/ratschläge geben oder aus unseren erfahrungen berichten. 

 

bezüglich der sonder-kündigung ist es mittlerweile seit dem 1. dez. 2021 sehr einfach, aber die regeln müssen eingehatlen werden. bitte mal hier lesen: 

Möglichkeiten für Kündigung oder Minderung

Mit der Telekommunikationsnovelle bekommen Sie Möglichkeiten, bei schlechten Leistungen des Anbieters zu reagieren. Sie können den Vertrag dann fristlos kündigen oder Ihre Zahlungen so weit mindern, wie die Dienste eingeschränkt sind.

Bekommen Sie nicht die versprochene Bandbreite zur Verfügung gestellt und ist Ihr Internetanschluss regelmäßig bzw. besonders deutlich zu langsam, dann sieht das Gesetz Möglichkeiten für Kündigung und Minderung vor.

Diese Einschränkung müssen Sie nachweisen. Vielen wird es hier vor allem auf die Geschwindigkeit des Internetanschlusses ankommen. Für den Nachweis können Sie aktuell die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/wichtige-neue-kundenrechte-fuer-...

 

 

@reneromann  schrieb:
Das fragst du bitte eine zur Rechtsberatung befugte Stelle.

ist es denn nach dem RVG und RDG erlaubt, wenn ich dem Kunden den Link zur verbraucherzentrale schicke. die bieten nämlich interaktive musterschreiben für solche fälle an: 

https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/digitale-welt/telefon-und-internetvertraege

 

hier wird nahezu von uns allen in epischer form über das recht diskutiert, aber ein neuer user erhält auf seine anfrage in der ersten antwort eine nicht so warmherzige reaktion. 

 

es liegt an uns allen aus dem forum eine viel oder noch bessere willkommenskultur zu schaffen und insgesamt wertschätzender zu kommunizieren. 😉 

 

Beiträge zusammengeführt, MS

- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! 😉
- Daumen hoch, wenn ich helfen konnte. Sterne sind für mich völlig uninteressant.
- she/her: interessiert an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, der Welt, Kulturen, Sprachen, ...

Danke @reneromann für die Klarstellung, dass es hier keinen Vodafone-Vertreter gibt.

 

Mein Problem ist, dass die Verbindung wie im Vertrag versprochen schnell ist, wenn sie funktioniert.

Gestern Abend zum Beispiel hat es bis etwa 20:00 Uhr einwandfrei funktioniert, dann war es plötzlich weg (rotes Licht blinkt am Router) und kam heute um 13:00 Uhr von selbst wieder, ohne dass wir etwas getan haben.

 

Wie kann ich beweisen, dass es oft nicht funktioniert?

Vielen Dank!

@fama21 Rechtsberatung heißt, detailliert auf einen Einzelfall eingehen, so wie du es häufig machst. Allgemeine Diskussionen über ein rechtliches Problem fallen hier nicht darunter. Auch der Hinweis auf links etc. ist erlaubt, ebenso grundsätzliche Dinge zu erörtern. Dazu gibt es viele Seiten im Netz, denn es ist ein Problem, das ständig auftritt. Einfach gesagt "Man kann......" ist allgemein und erlaubt "Du musst...." kann zum Problem werden. 

Du musst in jedem Fall eine Störung melden bzw. gemeldet haben (Mitwirkungspflicht des Kunden), damit Vodafone überhaupt davon weiß. Ist das nicht geschehen, hast du es in jedem Fall schwerer.

Die Nummern der Störungstickets mit den jeweiligen Daten solltest du in jedem Fall mit angeben.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@fama21 Rechtsberatung heißt, detailliert auf einen Einzelfall eingehen, 


@Díaz_de_Vivar 
- woher hast du diese erkenntnis? gibt es da einen beleg zu? 
- wo steht, dass es verboten sei "detailliert auf einen einzelfall ein[zu]gehen"? 

 

wenn man sich wikrlich nur kurz mit dem rvg und dem rdg beschäftigt - wirklich nur kurz - dann ist für jeden vernünftigen menschen sofort ersichtlich, dass nahezu alles, was hier im forum öffentlich von privaten und zu 99% untereinander anonymen usern gespostet wird, alles sein kann, aber niemals eine rechtsdienstleistung, die einem verbot unterliegt. 

 

mal unterstellt, ich wäre prof'in für zivilrecht mit den schwerpunkten im verbraucherrecht und im telekommunkationsrecht. also nahezu die geschaffene expertin für viele fragen, die hier gestellt werden. selbst dann wäre es nicht verboten, wenn ich hier meine expertise offenlegen.

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@fama21 es ist mir wirklich zu mühsam, dir alles zu erklären. Deine Forderungen nach Belegen bei Dingen, die man als bekannt voraus setzen darf, sind unnötig. Glaub es oder lass es. Kannst dich ja selbst auch mal schlau machen.  Mir ist es einfach zu blöd, auf dies auch noch einzugehen. Zumal du ja nur allgemeine  Behauptungen aufstellst, ohne diese zu belegen. Wo genau steht denn das von dir behauptete? Es ist richtig, dass sich diesbezüglich sehr viel gelockert hat. Das geht aber nicht soweit, dass Hinz und Kunz ganz gezielt einem Fragesteller erklären können, welche rechtlichen Schritte er einleiten muss. 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@fama21 es ist mir wirklich zu mühsam, dir alles zu erklären. Deine Forderungen nach Belegen bei Dingen, die man als bekannt voraus setzen darf, sind unnötig. Glaub es oder lass es. Kannst dich ja selbst auch mal schlau machen.  Mir ist es einfach zu blöd, auf dies auch noch einzugehen. Zumal du ja nur allgemeine  Behauptungen aufstellst, ohne diese zu belegen. Wo genau steht denn das von dir behauptete? Es ist richtig, dass sich diesbezüglich sehr viel gelockert hat. Das geht aber nicht soweit, dass Hinz und Kunz ganz gezielt einem Fragesteller erklären können, welche rechtlichen Schritte er einleiten muss. 


das ist nicht das erste mal, dass du @Díaz_de_Vivar , auf meine (berechtige oder unberechtige?) fragen etwas ausweichend und kurzsilbig antwortest. dabei empfinde ich das, was du hier im forum im großen und ganzen leistest als sehr sehr sehr wichtig. auch wenn wir in einigen bereich anderer meinung sind, so schätze ich deine beiträge in der regel. auch bin ich davon überzeugt, dass du im kern mit vielem sehr sehr richtig liegst. 

 

dennoch:
die frage ist jetzt, was ist "als bekannt voraus [zu] setzen"? falsches, dafür aber beharrliches vorgetragenes wissen?

 

jedenfalls:
rechtsdienstleistung ist in § 2 rdg legaldefiniert. also der gesetzgeber selbst hat im gesetzeswortlaut bestimmt, was das ist und in diesem konkreten fall sogar auch reingeschrieben, was keien rechtsdienstleistung ist. In § 2 satz 3 nr. 5 heißt es unter anderem:
"Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien," klick mich! 

 

fraglich ist nun, ob dieses öffentliche und anonyme vodafone community fourm "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung" ist. Und weiter ist fraglich ist, ob dieses fourm ein "in den Medien" darstellt?

 

das gilt für mich und für jeden anderen user auch: 
eine gesunde selbstskepsis und auch ein gesundes sich selbst hinterfragen, ist nie verkehrt. die eigene position mal zu hinterfragen, ob mann/frau mal auch selbst nicht ganz richtig liegen kann, ist ein schritt zur erkenntnis.

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@fama21 Sehr gut gefunden. Und im Prinzip steht da genau das, was ich auch schrieb. Entscheidend ist die Aussage "an die Allgemeinheit". Aber wenn man dem user xy ganz speziell für sein Problem die Lage erörtert und auch erklärt, was er zu tun hat, richtet sich das halt nicht an die Allgemeinheit, sondern an user xy. Im Prinzip kann man durchaus so schreiben, dass die Antwort eine abstrakte Darsellung und keine Einzelfallbearbeitung ist.

"Du hast einen Vertrag, weil du das Angebot von Firma Z angenommen hast" ist eine Einzelfallberatung.

Und so geht es weiter...