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Lösung
am 19.07.2022 18:17
Ich habe letztes Jahr einen Internettarif über Kabel abgeschlossen. Dieser hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Überraschenderweise löst sich nun meine WG auf und ich kann die Wohnung nicht allein finanzieren. Da ich nun zu meinem Freund ziehen werde, der ja schon einen Vertrag hat, kann ich meinen Vertag nicht mitnehmen. Ist in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung möglich?
am 19.07.2022 18:33
Hallo @Franzi_234 , die Tatsache, dass dein Freund schon einen Vertrag hat, ist kein Grund für eine Kündigung. Ist der Vertrag auch von VF, gibt es u.U. eine kulante Lösung.
Ein gesetzliches Kündigungsrecht hast du dann, wenn VF deinen aktuellen Vertrag an der neuen Anschrift nicht identisch erbringen kann.
In welchem Bundesland wohnst du denn? Ist das nach dem Umzug das gleiche?
am 19.07.2022 18:34
Nur wenn dort kein Kabelanschluss von Vodafone vorhanden ist. Ist dieser gegeben und dein Freund hat auch Kabelinternet von Vodafone, gib bei der Umzugsmeldung den Namen und die Kundennummer deines Freunds mit an, dann wird der günstigere Vertrag aus Kulanz beendet, allerdings ggfs. mit der Berechnung einer Ausgleichszahlung.
Hat dein Freund allerdings einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, gilt die Kulanzregelung nicht. Inwieweit trotzdem ein Sonderkündigungsrecht nach TKG besteht, kann dir nur eine für Rechtsberatung autorisierte Quelle sagen.
am 19.07.2022 21:36
@Torsten Na dazu braucht man aber wirklich keine Rechtsberatung. Wie das mit der gesetzlichen Sonderkündigung bei Umzug aussieht, steht auf unzähligen Internetseiten. Und auch das Gesetz selbst ist recht eindeutig
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. § 60 TKG - Umzug - dejure.org (Absatz 2)
am 19.07.2022 21:54
Umzugsformular nutzen , und dann evtl auf Kulanz von VF hoffen , wenn nicht laufen halt 2 Verträge paraell.
am 20.07.2022 09:52
Hallo Franzi_234,
melde uns Deinen Umzug einfach über unsere Umzugsservice. Dort kannst Du dann auch die Kundendaten Deines Freundes angeben, sofern er bei uns Kunde ist.
Viele Grüße
Nancy
am 20.07.2022 11:47
@Díaz_de_Vivar schrieb:@Torsten Na dazu braucht man aber wirklich keine Rechtsberatung. Wie das mit der gesetzlichen Sonderkündigung bei Umzug aussieht, steht auf unzähligen Internetseiten. Und auch das Gesetz selbst ist recht eindeutig
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. § 60 TKG - Umzug - dejure.org (Absatz 2)
@Díaz_de_Vivar, finde ich klasse! möglciherweise bilde ich es mir nur ein, aber es folgen mehr belege/nachweise hier im forum ... anstatt steile thesen aufzustellen! 🙂 super! echt klasse! 🙂