Außerordentlich kündigung richtig machen
favf6666
Digitalisierer
Digitalisierer

Hi,

 

Ich habe von Anfang an störungen Problem mit Vodafone und nachdem ich versucht habe von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, reagiert Vodafone nicht

Also werde ich außerordentlich kündigen, aber ich möchte es richtig machen.

 

Ich habe gelesen, dass ich mit demselben Einschreiben eine Frist setzen kann und die außerordentliche Kündigung wirksam wird, wenn das Problem danach nicht behoben wird nach der Frist dass ich gesetzt habe. Meine Frage ist, wie soll ich beweisen, dass das Problem weiterhin besteht? 

 

Ich dachte das folgendes machen:

 

1- Einschreiben Senden und  eine Frist von 1 Monat bis zum 15. Januar setzen um mein problem zu lösen

2- Vom 15. Januar bis 20. Januar eine Messkampagne und Ping-Plotter-Graphen druchführen, um zu beweisen, dass das Problem weiterhin besteht.

3- Lastschriften ab Februar sperren

 

Ich weiß, dass ich es nicht weiter benutzen darf, wenn ich kündige, aber ich werde die Gebühr für Januar bezahlen, also sollte es kein Problem sein

 

Was denkt Ihr?

 

Vielen Dank

 

4 Antworten 4
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @favf6666 Rechtsberatung hier im forum ist nicht erlaubt. Aber wenn ich Messungen machen müßte, würde ich das zumindest (zusätzlich) über die Bundesnetzagentur machen Desktop App | Breitbandmessung

@favf6666 

Ab 1.12.2021 wird grundsätzlich die Breitbandmessung Desktop App oder ein von der Bundesnetzagentur zertifizierter Speed-Test benötigt. Eine Rechtsberatung - darauf hat @Díaz_de_Vivar  schon hingewiesen, kann hier natürlich nicht erfolgen.

Der Verbraucherschutz hat online vorgefertigte musterfomulare für die richtige Ausserordentliche Kündigung. 

 

Google mal danach und nimm das als Vorlage. 

steffi_d
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo,

 

bevor du eine Frist zur Nachbesserung setzt, führe bitte erstmal eine Messkampagne mit dem Tool der Bundesnetzagentur durch (oben bereits verlinkt). Das dient dir quasi als Nachweis, dass überhaupt ein Mangel besteht, welcher durch den Anbieter behoben werden soll. Dies kannst du deinem Schreiben beilegen.

 

Weiß nicht, ob das so zwingend erforderlich ist, aber es ist bestimmt nicht zum Nachteil für dich.