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29.11.2022 18:52 - bearbeitet 29.11.2022 19:01
Hallo,
soeben wurde mein Internetanschluss Kabel Deutschland gesperrt. Mein offener Saldo beträgt derzeit 76,96 EUR. Auch der Umstand, dass ersichtlich ist, dass ich die RG grundsätzlich zum Monatsletzten überweise und eine Sperrung am Tag davor erfolgt, hinterlässt bei mir ein "Gschmäckle".
Das BTKG regelt hierzu eindeutig:
Sperren von Anschlüssen:
- Die Kundin oder der Kunde ist nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug und der Anbieter hat die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht.
Ich fordere Sie hiermit auf, den widerrechtlich gesperrten Anschluss umgehend freizuschalten. Eine wie auch immer geartete Gebühr für Ihre "Leistung" ist nicht in Rechnung zu stellen.
Gruß,
Frank
am 29.11.2022 19:14
Da bist du hier aber falsch. Hier ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum, das für den Austausch zwischen den Kunden vorgesehen ist und kein Kundenservice-Kanal.
am 29.11.2022 20:04
Davon abgesehen: Wenn die Rechnung vorher schon fällig ist, ist sie vorher fällig - und du hast kein Recht, einseitig die Zahlung auf den Monatsletzten zu verlegen. Dies kann dir insbesondere dann zum Verhängnis werden, wenn durch deine späte Zahlung bereits die Folgerechnung erstellt und damit auch fällig geworden ist, die du dann ja erst am Ende des Folgemonats bezahlst.