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Lösung
am 23.05.2021 13:39
Hallo,
Ich fragte bereits mehrfach nach dem Anbieterwechsel Formular.
Dieses erhielt ich nun auch endlich einmal, dort wird von einer Rufnummernmitnahme und Kündigung geredet.
Ich benötige aber keine Portierung und gekündigt habe ich auch bereits selbst.
Reicht es, wenn ich das Formular dann trotzdem einfach so weg sende ?
Es geht nur um die (bis zu) 12 Monate Grundgebühr Befreiung. Die Dame am Telefon klärte mich leider über dieses Formular nicht wirklich auf.
23.05.2021 13:50 - bearbeitet 23.05.2021 13:57
Wenn du keine Rufnummern mitnimmst bzw. keine Portierung vornehmen lässt, dann gibt es auch keine 12-monatige Grundgebührenbefreiung. Denn das ist nämlich die Voraussetzung.
Man kündigt auch seinen Vertrag in der Regel nicht selber, sondern lässt das per Rufnummernmitnahme von seinem neuen Anbieter machen.
Gruß Kurt
am 23.05.2021 13:57
Du kannst auf dem Formular einfach ankreuzen, das alle Rufnummern gekündigt werden sollen. Es geht nur um die Kündigung des Altanschlusses durch den Provider.
23.05.2021 14:01 - bearbeitet 23.05.2021 14:03
Also was ich bei Vodafone weiß, nicht Unitymedia, muss eine Rufnummernmitnahme erfolgen.
Aber ich lasse mich da auch gerne belehren.
Gruß Kurt
am 23.05.2021 14:02
So wie ich das hier letztens ich glaub von Lars gelesen habe, muss eben keine Rufnummernmitnahme erfolgen. Es muss aber das Portierungsformular eingereicht werden.
Bei Unitymedia war es so, das sogar die Kündigungsbestätigung vom Altprovider gereicht hat.
23.05.2021 14:05 - bearbeitet 23.05.2021 14:15
Meiner Meinung nach ist die Portierung einer Nummer deshalb erforderlich, denn erst damit, mit dem Portierungsdatum, bekommt VF den tatsächlichen möglichen Kündigungstermin mitgeteilt.
Wenn die Nummern nur gekündigt werden, wird doch VF nie mitgeteilt, wann der Vertrag wirklich ausläuft. Und der tatsächlich mögliche Kündigungsdatum ist ja wichtig, wie lange dann man bei VF keine Grundgebühr bezahlen muss.
Gruß Kurt