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Lösung
am 15.11.2022 16:54
Also...
ich bin Geschäftskunde und habe einen Anbieterwechsel von 1&1 zu Vodafone Kabel vorgenommen, auch wenn der Vertrag mit 1&1 noch bis Juli 2023 andauert.
Ich habe den Vertrag bereits selbst bei 1&1 gekündigt und die Bestätigung liegt vor.
Als ich bei Vodafone Kabel bestellt habe, habe ich ausgewäht, dass ich die Rufnummern mitnehme von 1&1. Mir ist bewusst, dass dies erst nach Ablauf des alten Vertrages möglich ist, aber mir ging es vorrangig um die Internetgeschwindigkeit.
Nun, mit der Einrichtung hat alles geklappt und 1&1 über DSL und Vodafone Kabel laufen parallel.
Jetzt kommt allerdings das Problem. Ich habe alle Formulare von Vodafone korrekt ausgefüllt und eingereicht und habe am 20. Oktober folgenden Wortlaut und Bestätigung erhalten:
"Ihr alter Anschluss wird gekündigt und Ihre Rufnummern werden zu uns übertragen. Damit ist Ihr Wechsel zu
uns abgeschlossen. Sie können Ihre Rufnummern am 24. Juli 2023 ab spätestens 18 Uhr an Ihrem neuen Anschluss bei uns nutzen.
Diese Rufnummern haben wir von Ihrem alten Anbieter übernommen..."
Alles schön und gut, dachte ich. Bis ich dann am 02. November dieses Schreiben erhalte:
"Ihren Anbieterwechsel-Auftrag können wir nicht bearbeiten, da Sie uns die nötigen Daten dafür nicht bestätigt
haben. Sie hätten uns entweder das unterschriebene Formular zurückschicken oder das Online-Formular bestätigen müssen.
Für Ihr Kabel-Produkt zahlen Sie jetzt ab Vertragsbeginn."
Ich habe direkt die Hotline erreicht und alles erklärt. Man versicherte, dass sich Jemand von der Portierung bei mir melden würde. Einen Rückruf habe ich bis heute nicht erhalten. Also heute nochmals versucht, aber da bekomme ich nicht mal wen an den Hörer.
Zumal der Wortlaut bei Vodafone heißt, dass man bei einem Anbieter-Wechsel bis zu 12 Monate von der Grundgebühr befreit ist, wenn man das Produkt direkt nutzt.
am 18.11.2022 17:10
Hi Foxm83,
wie sieht es aktuell aus? Hast du mittlerweile schon weitere Infos dazu bekommen?
Da die Portierung an sich ja schon einmal bestätigt wurde, vermute ich bei dem Schreiben vom 2. November eher einen Irrläufer.
Gruß
Stephan