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am 27.06.2021 00:29
am 27.06.2021 02:30
Der Teil, auf den du dich aus der Widerrufsbelehrung beziehst, gilt nur für Warenlieferungsverträge - also z.B. ein neues Handy. Für Dienstleistungsverträge hingegen hast du die bereits (anteilig) gezogenen Nutzungen (und das kann u.a. auch die Einrichtung des Kundenkontos sowie die Einrichtung des Vertrages inkl. Zuteilung von Rufnummern sein) zu bezahlen.
Weiterhin:
Die Konditionen einer telefonischen Bestellung an der Hotline und derjenigen über die Website können voneinander abweichen. Es ist also durchaus möglich, dass die Hotline KEINE Erstattung der Aktivierungsgebühren geben kann, obwohl sie gerade online angeboten wird - dafür kann es aber auch sein, dass an der Hotline ein längerer Rabatt auf die Grundgebühren oder solch eine Einzelgutschrift erfolgen, die online wiederum nicht angeboten werden. Insofern kannst du die Daten der telefonischen Bestellung NICHT mit denjenigen auf der Website vergleichen.
Und wenn hier bereits durch den Kundendienst die Entscheidung getroffen wurde, dass eine Erstattung nicht in Frage kommt, glaube ich kaum, dass du hier eine anderweitige Aussage bekommen wirst...
am 27.06.2021 09:35
Danke für die Analyse.👍
Zur Widerrufsbelehrung: den originalen Text habe ich aus meiner Auftragsbestätigung kopiert. Das muss doch auch für meinen Vertrag gelten oder nicht?
Viele Grüße
am 27.06.2021 12:41
In der Regel sollte dort noch ein zweiter Part weiter unten stehen, der ungefähr so lautet:
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufs hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Das ist genau wie mit dem Fristbeginn - die 14 Tage ab Zustellung gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf, bei Dienstleistungen sind es 14 Tage ab Vertragsschluss (und Belehrung).
Dies ergibt sich aber auch aus dem logischen Zusammenhang: Du bezahlst für die anteilig erbrachte Leistung - dazu gehören eben auch Aktivierungsgebühren - vom Tage des Vertragsschlusses bis zum Tage des Widerrufs, weil diese Kosten "endgültig" anfallen. Gleiches würde auch z.B. für Gespräche per Telefon zu nicht in Flatrates enthaltenen Rufnummern innerhalb der Widerrufsfrist gelten - oder halt für das anteilig genutzte Datenvolumen beim Handyvertrag. Und auch wenn du jetzt noch vor der Zustellung des Kabelrouters widerrufen hast, heißt das ja nicht, dass nicht schon entsprechende (unumkehrbare und vor allem kostenpflichtige) Vorgänge in Gang gesetzt wurden - u.a. halt die Zuteilung von Rufnummern zum Vertrag...
am 27.06.2021 12:42
hat oft recht eigentümliche Interpretationen des deutschen Rechts und haut die ohne Nachweis einfach raus.
Im vorliegenden Fall hat er hoffentlich nur die "nicht" überlesen, du also keine Hardware bekommen hast und demnach auch keine Aktivierung vornehmen konntest.
Wie bist du mit dem Kundendienst wg. der Rückzahlung in Verbindung getreten?
Wenn es nur telefonisch war, haben die Moderatoren hier durchaus die Möglichkeit, einzugreifen.
Warte bitte einfach ab, bis sich ein Mod mit dir in Verbindung setzt.
Damit es etwas zügiger geht, teile hier noch dein Bundesland mit.
Übrigens habe ich hier noch von keinem Fall gehört, bei dem es so lief.
Ich selbst habe einen Mobilfunkvertrag ohne Probleme widerrufen.
Selbst bei 1und1 habe ich mal auf anraten des Supports eine Bestellung widerrufen und neu aufgesetzt. Das war damals die einfachste Möglichkeit, den Starttermin zu ändern.
am 27.06.2021 12:44
Die 14 Tage sind immer ab Zustellung der Widerufsbelehrung.
am 27.06.2021 12:51
@Gelöschter User schrieb:
hat oft recht eigentümliche Interpretationen des deutschen Rechts und haut die ohne Nachweis einfach raus.
Im vorliegenden Fall hat er hoffentlich nur die "nicht" überlesen, du also keine Hardware bekommen hast und demnach auch keine Aktivierung vornehmen konntest.
Der Versand bzw. die Aktivierung beim Kunden hat doch mit der Kostenpflicht des Dienstleistungsvertrages nichts zu tun. Du kannst dir einen Dienstleistungsvertrag bestellen, den Router nie anschließen/selbst aktivieren und musst trotzdem dafür zahlen - es geht nicht um die aktive (eigene) Nutzung, sondern darum, dass die Nutzung ermöglicht wird (also der Zugang "geschalten" wird).
Und wie gesagt - o.g. Passage stammt aus der WRB von ex. Unitymedia - ebenfalls enthalten ist die Passage im InfoDok 220 -- mich würde es daher nicht wundern, wenn diese Passage auch in den anderen WRB enthalten ist.
@Gelöschter User schrieb:
Übrigens habe ich hier noch von keinem Fall gehört, bei dem es so lief.
Ich selbst habe einen Mobilfunkvertrag ohne Probleme widerrufen.
Selbst bei 1und1 habe ich mal auf anraten des Supports eine Bestellung widerrufen und neu aufgesetzt. Das war damals die einfachste Möglichkeit, den Starttermin zu ändern.
Dann sei froh, wenn es bei dir bisher nie zu einer Berechnung kam -- Vodafone hat z.B. im Bereich Mobilfunk schon immer die Zeit zwischen SIM-Versand und Widerrufsempfang voll berechnet (was einigen Leuten auch hier im Forum schon sauer aufgestoßen ist, weil sie meinten, dass sie ja kostenlos die Verträge testen könnten und ihnen dann später erst der Zahn gezogen werden musste, dass die gezogenen Nutzungen bezahlt werden müssen).
27.06.2021 12:56 - bearbeitet 27.06.2021 12:57
@Gelöschter User Auch in den WRB von Vodafone (Kabel) Deuschland findet sich eben jener Passus:
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können im Falle eines Kaufvertrags die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Vodafone Kabel Deutschland; c/o DHL Paket; Am Tower 222; 90475 Nürnberg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Mal soviel zum Thema...
am 27.06.2021 13:02
Die SIM wurde von mir nicht aktiviert.
Die Bestellung unterschied sich von der AB (mit Widerrufsbelehrung) und wurde unverzüglich widerrufen.
Diesen Zustand gibt es bei Vodafone sehr häufig.
@Vic2021hatte nach seinen Angaben noch nicht mal die Hardware bekommen.
@reneromannich würde dir Recht geben, wenn dem Kunden erst nach einer "Testphase" einfallen würde, zu widerrufen.
am 27.06.2021 21:09
Hallo @Plumper und @reneromann, danke für eure Beiträge.
.@Plumper:
Mein Vertrag ist in Baden-Württemberg.
Ich hoffe auch, dass ein Moderator mir hier weiterhelfen könnte.
Ich fühle mich echt *schlecht beraten*, wenn ich diese Aktivierungsgebühr in meinem Fall bezahlen muss. Die 14 Tagen Frist habe ich schon eingehalten.
Bezüglich des Satzes von .@reneromann:
"Die Konditionen einer telefonischen Bestellung an der Hotline und derjenigen über die Website können voneinander abweichen"
Soll das also heißen, dass man dafür bestraft wird, dass man die Hotline anruft und dem Hotline Mitarbeiter vertraut? Ist das überhaupt legal die Kunden so zu verarchen?