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Lösung
am 30.11.2022 22:09
Hallo,
ich musste meinen Internetvertrag zum 31.10.22 durch meinen Umzug kündigen. Danach habe ich meine Fritzbox direkt zu euch Retoure geschickt und auch wenige Tage später eine Bestätigungsmail über den Eingang des Routers bekommen.
Heute hatte ich eine Abbuchung auf meinem Konto von knapp 24 € für die Miete meines Routers für den Zeitraum im November.
Dies hat doch sicher nicht seine Richtigkeit oder ?
Liebe Grüße,
Linda
am 30.11.2022 23:29
Doch, durchaus möglich - schließlich wird der Vertrag nicht immer mit dem Umzugstag, sondern erst einen Monat nach Umzugsmeldung jedoch frühestens mit dem Umzugstag beendet. Wenn deine Umzugsmeldung also erst im Oktober erfolgte, musst du auch den anteiligen Bereich im November (einmonatige Kündigungsfrist ab Umzugsmeldung) bezahlen, selbst wenn du ab dem 01.11. den Dienst an der neuen Adresse nicht mehr nutzen konntest.
am 01.12.2022 04:51
Die Kündigung erfolgte aber schon Anfang September und es belief sich auf das Sonderkündigungsrecht, da Vodafone mich an meiner neuen Adresse nicht beliefern konnte. Am Telefon wollten sie mich direkt abmelden, ich meinte aber ich brauche den Vertrag noch bis 31.10.
am 01.12.2022 18:20
Dann lade dir mal die Rechnung herunter und schau nach, für welchen Zeitraum genau abgebucht wurde. Das siehst du nämlich auf dem Kontoauszug nicht.
am 01.12.2022 18:55
Danke das habe ich gemacht.
Da steht Abrechnungsgszeitraum :
18.10-17.11.22
Ist der Anteil damit berechtigt?
am 02.12.2022 15:06
Du du den Anschluss laut eigener Aussage noch bis zum 31.10. nutzen konntest, ist das die anteilige Abrechnung vom 18.10. bis 31.10. und somit wohl berechtigt.