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Lösung
am 26.08.2021 18:55
Hallo Vodafone Community,
bin neu hier und habe ein (zumindest für mich) etwas vertracktes Problem, zu dem ich mit der Forumssuche noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden habe. Bin mir auch nicht ganz sicher, ob es wirklich ein Problem ist, oder ich mir das Leben nur selbst schwer mache. Falls letzteres - habt bitte Nachsicht mit mir.
Kurze Beschreibung der Rahmenbedingungen:
- Wir sind eine 7-er WEG
- Die 7-er WEG besteht aus einem 6-Familienhaus und einem angebauten Reiheneckhaus (das wären wir). Also zwei Einheiten, baulich aber verbunden (lange Geschichte, war ursprünglich anders geplant, fragt nicht )
- Unser Bauträger hat bei Erstbezug im Dezember 2019 (im Auftrag der Eigentümer, aber mit ihm als Endkunden) den Kabelhausanschluss, 7 Multimediaanschlüsse, sowie 24 Monate "Nutzung" beauftragt - also die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss. Dies erfolgte über die Immobilienwirtschafts Abteilung von (damals) Unitymedia.
- Der Kabelhausanschluss erfolgt technisch über das Mehrfamilienhaus - wir im Reiheneckhaus werden über das MFH versorgt, als eine von 7. Parteien.
- Alle 7 WEG Parteien beziehen die weiteren Leistungen (Telefon, Fernsehen Internet) seit Einzug individuell bei UM/Vodafone. Der Kabelanschluss wurde - wie o. beschrieben - bis jetzt vom Bauträger beauftragt und "zur Verfügung gestellt".
Der Bauträger hat uns jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er das 24-monatige Paket fristgerecht gekündigt hat (bei der Immobilienwirtschaft). Was soweit auch passt.
Frage an die Community:
- Welche Schritte müssen wir als WEG jetzt berücksichtigen? Beauftragen alle 7 Parteien die Kabelanschlüsse individuell?
- Oder beauftragt die WEG (über die von uns beauftragte Hausverwaltung) einen "Gesamtanschluss" für 7 Abnehmer?
- Die von uns beauftragte HV scheint auch überfordert mit der Situation: "Da zwischen Bauträger und Eigentümern abgemacht wurde, dass jede Wohneinheit einen eigenen Anschlusspunkt gestellt bekommt, kann die Verwaltung leider keinen fortlaufenden Vertrag in die Wege leiten, da sich der Anschlusspunkt im Sondereigentum befindet. Die Eigentümer müssen in diesem Sonderfall selbst einen erneuten Vertrag mit den Dienstleistern vereinbaren, falls dies erwünscht ist. Wir bitten um Ihr Verständnis."
Ich gebe zu, dass ich etwas überfordert bin was jetzt zu tun ist und bei wem ich/die WEG was beauftragen muss.
Welche Anschlusspunkte sind entscheidend? Die im Sondereigentum befindlichen? Oder wird der Hausanschluss monatl. bezahlt?
Wahrscheinlich für die Experten hier ein triviales Problem - für mich irgendwie nicht. Wie gesagt, habt bitte Nachsicht. Ist das erste mal, dass ich mit dieser Situation konfrontiert bin .
Danke schon mal!!
Viele Grüße
Stefan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.08.2021 20:40
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Noch eine Folgefrage: Wenn Nutzer im Verbund kein TV mehr wünschen (nur Telefonie und Internet), können Sie dann grundsätzlich auf den Kabelanschluss verzichten? Funktioniert Internet und Telefon weiter, wenn der Vertrag einfach auslaufen würde?
Auch hier: Man vergebe mir mein Unwissen. Ich weiss es nicht besser.
Danke & einen schönen Abend!
Stefan
26.08.2021 19:47 - bearbeitet 26.08.2021 19:51
Die Hausverwaltung kann fuer die WEG einen neuen TV- Mehrnutzervertrag in Auftrag geben. In den neuen Verträgen sind auch bereits Hinweise zu den Änderungen an 1.7.2024 enthalten. Es gibt dann ja die Ausstiegsmoeglichkeit für Eigentuemer und Mieter. Die Hausverwaltung braucht natürlich einen WEG-Beschluss.
Durch verbindliche Beschlussfassung jährlich oder alle 24 Monate fuer alle Eigentümer kann man die Anschlüsse aber weiter kostengünstiger buchen als über einen Einzelnutzervertrag.
am 26.08.2021 20:40
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Noch eine Folgefrage: Wenn Nutzer im Verbund kein TV mehr wünschen (nur Telefonie und Internet), können Sie dann grundsätzlich auf den Kabelanschluss verzichten? Funktioniert Internet und Telefon weiter, wenn der Vertrag einfach auslaufen würde?
Auch hier: Man vergebe mir mein Unwissen. Ich weiss es nicht besser.
Danke & einen schönen Abend!
Stefan
26.08.2021 20:49 - bearbeitet 26.08.2021 20:50
Die Eigentuemergemeinschaft (WEG) muss für Internet & Phone Vodafone eine MultiMedia Gestattung erteilen.
Internet & Phone Cable kann unabhängig von einem TV Einzelnutzer- oder Mehrnutzervertrag gebucht werden.