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Lösung

Clearingstelle Urheberrecht im Internet
Xcruser
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Liebes Vodafone-Team,

 

Ich wollte mal fragen warum Vodafone nicht öffentlich macht das sie sich mit anderen Providern zusammengeschlossen haben und die " Clearingstelle Urheberrecht im Internet" eingerichtet hat.

Hier werden vermeintliche Webseiten mit Verbotenen oder Urheberechtlichen geschützten inhalten auf DNS Basis geblockt.

Wie kann es sein das hier noch von Netzneutralität gesprochen werden wenn die Verbraucher ioder besser gesagt die Kunden nicht mehr selbst entscheiden können welche Webseiten Sie besuchen.

Des weiteren würde mich Interesieren wie dies ohne ein Gerichtliches Urteil beschlossen werden.

27 Antworten 27
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn sowohl das Bundeskartellamt als auch die Bundesnetzagentur die Sache absegnen, kannst du mal davon ausgehen, dass das rechtlich zulässig ist.

 

Davon abgesehen werden DNS-Sperren nur dann eingerichtet, wenn die Urheberrechtsverletzung nicht anders abgestellt werden kann - also wenn weder der Inhaber der Seite noch der Provider, bei dem die Seite gehostet werden, reagieren und die Urheberrechtsverletzung abstellen.

 

Denn andernfalls laufen die Provider Gefahr, entsprechende strafbewährte Sperrverfügungen zu kassieren - siehe auch hier.

Ja da bin ich gerade nicht so sicher da diese Sperren nicht Gerichtlich angeordnet werden müssen.

Desweiteren wird die von der Bundesnetz Agentur überwacht die eigentlich dafür sorgen sollte das die Anbieter keine Webseiten sperren.

 

Das ist für mich etwas wiedersprechen und auserdem gibt es hierzu kaum Infiormationen wer dies Überwacht oder wer es entscheidet.

 

Da ist es natürlich dass mann fragen hat denn bei solchen Einschränkungen die gemacht werden sollten die Kunden auch informeirt werden.

Warum sollte der Kunde darüber informiert werden, wen ein Rechteinhaber sein Recht auf Sperrung gegenüber einem Webseitenbetreiber (ohne entsprechende Rechte/Lizenz) durchsetzt?

 

Der Kunde hat mit dem Vorgang erst einmal gar nichts zu tun - die Provider werden hier nur deshalb in die Pflicht genommen, weil die Seitenbetreiber und -hoster z.T. nicht sehr "kooperativ" bei der Umsetzung entsprechender gerichtlicher Beschlüsse sind. Z.T. sind die angegebenen Personen auch nur Scheinangaben - und die Hoster ziehen sich dann auf "Datenschutz" zurück...

Ok dies bedeutet weil jemand das Gesetzt nicht Achtet darf eien eigene Institution die nicht reguliert wird selber entscheiden was sie sperren und durch lassen. Dies hört sich für mich wie die Anfänge von unbeaufsichtigter Sensur an. Wenn der Betreiber Illegale oder Urheberechtliche medien zur verfügung stellt dann soll doch bitte ein Gericht darüber entscheiden und kein zusammenschluss von Netz-Betreiber. 

Die Entscheidung wird doch durch ein Gericht gefällt - das machen nicht die Provider selbst.

 

Es geht nur darum, dass die Provider eine gemeinsame Institution geschaffen haben, bei denen der Rechteinhaber die Gerichtsbeschlüsse nicht x verschiedenen Providern einzeln zustellen muss, sondern nur noch eine "gemeinsame" Stelle hat.

mwj
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das ist leider falsch. Gesperrt wird ohne gerichtliches Verfahren. 

 

"Judikative Instanzen (Gerichte) werden nicht in das Verfahren eingebunden, was eine Zeitersparnis bei der Durchsetzung ermöglicht." Clearingstelle Urheberrecht im Internet – Wikipedia

 

Es handelt sich hierbei um eine private Zensur die auf keinerlei Rechtlicher Grundlage steht und lediglich die Interessen der wenigen Mitglieder vertreten soll. Zum Glück ist dies recht einfach durch andere DNS Server zu umgehen, die Entwicklung als ganzes ist jedoch besorgniseregend. 

Xcruser
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ja dies ist zwar einfach zu umgehen aber leider gibt es viele Menschen die diese Optionen nicht kennen da es "normale User" in diesem Fall sind.
Ich habe selbst versucht bei der Vodafone Hotline nachzufragen aber leider konnten hier die Vodafone Mitarbeiter mir auch keine Auskunft darüber geben da dies noch nicht mal Intern allen Kollegen bekannt ist.

@mwj 

Bitte keinen Unsinn verbreiten - die Urheberrechtsansprüche müssen trotzdem rechtlich vorher abgeklärt werden, da wird nichts "an Gerichten vorbei" entschieden. Einziger Unterschied ist, dass hier der Urheberrechtsinhaber nicht mehr X verschiedene Sperrverfügungen für X verschiedene Provider -im Nachgang zum eigentlichen Verfahren gegen den Urheberrechtsverletzer- anstrengen muss und die Seiten damit schneller gesperrt weden können.

 

@Xcruser 

Warum sollte man dir seitens Vodafone eine Anleitung zur Umgehung einer Sperre geben, die Vodafone gerichtlich auferlegt wurde? Vodafone muss, sofern sie die Sperre nicht umsetzen, auch entsprechende Strafen zahlen - ergo wäre es wohl vollkommen widersinnig, wenn sie einerseits die Sperren einrichten, andererseits dann dem Kunden aber bereitwillig mitteilen, wie man die Sperren, die ihnen von richterlicher Seite auferlegt wurden, umgehen kann...

mwj
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@reneromann 

Nein, Gerichte werden nicht mit einbezogen, die Sperren werden somit ohne gerichtliches Verfahren durchgeführt. Die Sperrung wird nicht "gerichtlich auferlegt"! 

Natürlich wird davor von der CUII überprüft ob Urheberrechtsaansprüche bestehen und bei den derzeitig gesperrten Websites ist dies relativ offensichtlich. Aus meiner Sicht sollte das trotzdem nicht durch einen 'Interessenverband' der Rechteinhaber beschlossen werden. (sollte offensichtlich sein warum) 

 

Hier auch noch einmal zum Nachlesen.

Wikipedia: 

 

Die Clearingstelle empfiehlt die Sperrung von Webseiten, die von ihr als strukturell urheberrechtsverletzend eingestuft werden. Darunter sind nach ständiger Rechtsprechung von BGH[2] und EuGH[3] Webseiten zu verstehen, die urheberrechtlich geschützte Werke planmäßig und ohne Berechtigung vielen Nutzern zugänglich machen.

 

Die Mitglieder der CUII haben einen Verhaltenskodex sowie eine Verfahrensordnung vereinbart, nach deren Richtlinien ein Sperrverfahren abläuft. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag eines Rechteinhabers, der unmittelbar oder mittelbar Mitglieds der CUII ist.[4] Die Clearingstelle erteilt eine Sperrempfehlung, wenn ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss diese einstimmig empfiehlt. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses übernehmen angeblich pensionierte Richter des Bundesgerichtshofs, allerdings werden die Namen aller beteiligten Personen geheim gehalten.[5] Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren überprüft und hält DNS-Sperren allgemein für unbedenklich und vereinbar mit den Vorgaben der Netzneutralität, einzelne Verfahren werden aber nicht überprüft.[6] Judikative Instanzen (Gerichte) werden nicht in das Verfahren eingebunden, was eine Zeitersparnis bei der Durchsetzung ermöglicht. Clearingstelle Urheberrecht im Internet – Wikipedia