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Lösung

rückwirkender Einzelverbindungsnachweis
nicnacman
Daten-Fan
Daten-Fan

Moin,

in meinen letzten beiden Rechnungen waren unerwartet hohe KabelPhone Kosten entstanden, die ich gerne verifizieren möchte. Natürlich hatte ich vorher keinen EVN in meinem Vertrag aktiviert, was selbstverständlich kürzlich nachgeholt wurde. Rückwirkende EVN wurden mir aufgrund gesetzlicher Vorgaben, welche auch immer das sind - darüber hat Vodafone sich nicht ausgelassen - nicht in Aussicht gestellt. Das ist m.E. ein Unding. Ich habe übrigens auch die Premium Dienste gesperrt. Es ist mir also nicht möglich festzustellen, welche Telefonate diese hohen Kosten verursacht haben.  Oder gibt es doch eine Möglichkeit Vodafone zu überzeugen, dass Sie mir wenigstens die letzten kosteninstensive EVN übermitteln? 

7 Antworten 7
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Hallo @nicnacman 

Im EVN werden nur Gespräche aufgeführt die nicht durch irgendeine Flatrate abgedeckt sind.

Wenn du den EVN erst jetzt bestellst, können rückwirkend keine Gespräche mehr aufgeführt werden, da diese unverzüglich gelöscht werden.

das glaubst du doch wohl selbst nicht, dass sowas sofort gelöscht wird,

auch wenn man SuperUser ist, hat man nicht immer recht

Wenn du kein eev bestellt hast, hast du kein bestellt. Da kannste auch rückwirkend nichts erreichen.

 

Die Rufnummer die abgerechnet werden erscheinen aber auch mit auf der Rechnung. Haste da genau geguckt?

strg-alt
Datenguru
Datenguru

Ohne deine Einverständniserklärung zur Speicherung der Verbindungs-Daten dürfen diese nicht gespeichert werden.


@Mike-62  schrieb:

...

auch wenn man SuperUser ist, hat man nicht immer recht


Stimmt . Hat aber auch niemand behauptet.

 

Was den nachträglichen EVN betrifft:

Es handelt sich hierbei um personenbezogene Daten.

Diese dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es zu Abrechnungszwecken oder der Störungsbehebung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Widerspruchsfrist  der Rechnung bzw. der Zahlung ist die Speicherung nicht mehr erforderlich und die Daten müssen gelöscht werden.

Soweit mein Kenntnisstand dazu.

reneromann
SuperUser
SuperUser

@nicnacman  schrieb:

in meinen letzten beiden Rechnungen waren unerwartet hohe KabelPhone Kosten entstanden, die ich gerne verifizieren möchte.


Auf den Rechnungen selbst sollte zumindest stehen, in welche Kategorie die Kosten fallen - unabhängig von den konkret angerufenen Nummern. Also z.B. "Telefonie zu Mobilfunk" / "Telefonie in's Ausland" / "Sonderrufnummern" - und das inklusive der Anzahl der Gespräche und der abgerechneten Einheiten.

Das wäre zumindest der erste Ansatzpunkt, was dort genau die Kosten verursacht hat.

 


@nicnacman  schrieb:

Rückwirkende EVN wurden mir aufgrund gesetzlicher Vorgaben, welche auch immer das sind - darüber hat Vodafone sich nicht ausgelassen - nicht in Aussicht gestellt. Das ist m.E. ein Unding.


Hintergrund ist das Fernmeldegeheimnis (§ 10 GG i.V.m. § 88 TKG). Nur wenn die Speicherung im Voraus beauftragt wurde -UND- der Anschlußinhaber versichert, dass alle Nutzer von dieser Speicherung Kenntnis haben und eingewilligt haben, dürfen die detaillierten Verbindungsdaten gespeichert werden. Ansonsten verstößt die Offenlegung gegen das Telekommunikationsgeheimnis - als Auszug aus § 88 (1) -> "Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war."

Dementsprechend darf Vodafone -ohne entsprechenden VORAUSGEHENDE Beauftragung des EVN- diese Daten im Nachhinein nicht herausgeben, weil es sein könnte, dass damit entsprechende Details von Gesprächen von Nutzern bekannt gemacht werden, die zum Zeitpunkt des Telefonats nicht über die Speicherung und Offenlegung informiert wurden und die auch nicht darin eingewilligt haben und eventuell Gespräche nicht geführt hätten, wenn sie über die Speicherung und Offenlegung gewusst hätten.

 

Selbst die Bundesnetzagentur schreibt hier dazu:


Kann auch für einen zurückliegenden Zeitraum ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) verlangt werden?

Es ist zu beachten, dass es keinen EVN für die Vergangenheit gibt:
Der Anbieter darf dem Teilnehmer die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen EVN verlangt hat.



@nicnacman  schrieb:

Es ist mir also nicht möglich festzustellen, welche Telefonate diese hohen Kosten verursacht haben.  Oder gibt es doch eine Möglichkeit Vodafone zu überzeugen, dass Sie mir wenigstens die letzten kosteninstensive EVN übermitteln? 


Wie die BNetzA schon schreibt: Nein, gibt es nicht. Die Daten -sofern sie überhaupt existieren würden- dürften aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses nicht herausgegeben werden - selbst wenn du alleiniger Nutzer des Anschlusses bist.

 

Wie gesagt: Erster Anhaltspunkt wäre die Kategorie sowie die Dauer der Anrufe - die auf den Rechnungen aufgeführt sind - eventuell kannst du schon daraus ableiten, was die Kosten verursacht hat. Z.B. längere Telefonate auf Mobilfunkanschlüsse im Ausland...

Hatte ich in Kurzform ja auch schon geschrieben.