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Lösung
am 03.05.2019 19:31
Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt bereits mehrmals bei der Kundenhotline anrief und jeweils von der netten Computerstimme vertröstet wurde, es doch an einem späteren Zeitpunkt zu versuchen, nun auf diesem Weg.
Mein Vermieter teilte mir letztes Jahr Ende Oktober überraschend mit, dass das Haus, welches ich bis dato 4 Monate bewohnte abgerissen werden soll. Ein genaues Datum konnte/wollte er mir nicht nennen, da er zuerst ein anderes Haus abreißen und neu bauen lassen wollte. Glücklicherweise fand ich diese Woche eine neue Wohnung. An dortiger Adresse ist kein Kabelanschluss, wohl aber DSL über Vodafone verfügbar. Leider nur mit max.16Mbit und Regiozuschlag. Ich nutze hier noch einen Kabelanschluss Komfort Premium HD und Internet&Telefon 100.
Kann ich auf eine Kulanz seitens Vodafone hoffen oder greift in meinem Fall "nur" §46 TKG?
Leider habe ich diesbezüglich hier im Forum nichts gefunden.
Danke im Voraus
Stephan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.05.2019 19:43
am 03.05.2019 19:43
am 03.05.2019 20:32
@SchlechtesKarma Was meinst du mit "Kann ich auf eine Kulanz seitens Vodafone hoffen"? Wenn du denkst, du könntest ohne die drei Monate kündigen, wirst du kein Glück haben.
Was dir bleibt (theoretisch) der Umstieg auf DSL vei VF. Da wird in der Regel der Vertrag nicht nach § 46 TKG sondergekündigt, sondern umgestellt.
am 05.05.2019 18:10
Hallo,
danke für die schnellen Antworten.
Ja, ich hoffte ohne die drei Monate "davonzukommen" aber im Endeffekt hatte ich schon damit gerechnet, die drei Monate umsonst zu zahlen. Wir wissen ja was bekanntlich zu letzt stirbt.
Den Umstieg werd ich allerdings nicht machen, da mir die gebotete Leistung zum Preis äquivalent zu einer 50Mbit Leitung zu hoch ist.
Zum Glück gibt es noch einen regionalen Anbieter, der zwar mehr verlangt, dafür aber eine 100Mbit Leitung zur Verfügung stellen kann.
am 05.05.2019 19:28
@SchlechtesKarma schrieb:Wir wissen ja was bekanntlich zu letzt stirbt.
Du solltest nicht vergessen, dass es den bewährten und eigentlich die Grundlage des Vertragsrechts bildenden Grundsatz gibt: "Verträge sind einzuhalten" Und gäbe es den § 46 TKG nicht (wie es bis vor einigen Jahren der Fall war) würdest du vermutlich bis zum Ende der normalen Laufzeit bezahlen. Zumindest die rechtsprechung des BGH geht in diese Richtung, weil der eben auch die "Vertragstreue" sehr hoch einschätzt.
Leider wird das halt im Alltag gerne vergessen, wenn es nicht in den Tagesablauf passt.
am 05.05.2019 20:18
Keine Sorge, ich weiß sehr wohl, was es bedeutet Verträge einzuhalten oder einhalten zu müssen. Vor acht Jahren zog ich um und war davor Kunde beim "T". Zuvor 16Mbit, danach max 1Mbit. Aus Kulanz wurde mir ein neuer Vertrag angeboten, der 5€ günstiger war. 40,- anstatt 45,-. Daraufhin bin ich zu VF, damals noch KD (100Mbit) gewechselt, da glücklicherweise ein Anschluss bestand. Ich wechselte noch nie (meinen Wohnsitz), nur weil es mir besser in meinen Tagesablauf passt, sondern weil es erforderlich war.
Die 14 Monate für nichts bezahlte ich, so wie ich auch diese drei oder sieben Monate zahlen werde.
Man kann mich vieles nennen, Schmarotzer gehört allerdings nicht dazu 🙂
am 05.05.2019 20:39
@SchlechtesKarma Niemand nannte dich Schmarotzer.
am 06.05.2019 09:04
Hallo SchlechtesKarma,
nutze für Deine Umzugsmeldung am besten unseren Umzugsservice. Wir prüfen dann Deine neue Anschrift. Wenn wir Dich nicht weiter versorgen können, wird Dein Vertrag nach dem Telekommunikationsgesetz mit einer Frist von 3 Monaten beendet.
Hast Du dazu noch Fragen?
Viele Grüße
Nancy